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Agenda 21 - Leitziele

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1. Organisation
Leitziel
Effektive Zusammenarbeit aller Fachbereiche der Kommunalverwaltung und sinnvolle Integration bereits vorhandener und bewährter Gremien (Öffnung nach innen) und Einbindung der Bürger in Stadtentwicklungsprozesse (Öffnung nach außen)
 
Maßnahmen
  • Erarbeitung eines Aufgabenkataloges für eine Organisationseinheit "Agenda 21/Öffentlichkeitsarbeit"
  • Schaffung der für eine qualifizierte Aufgabenerfüllung im Sinne der Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation notwendigen finanziellen, technischen und personellen Rahmenbedingungen (Agenda 21-Büro)
  • Ausstattung der Arbeitseinheiten mit Datenverarbeitung zur internen Kommunikation
  • Unterstützung der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe "Lokale Agenda 21" durch Bereitstellung von Daten, Zuarbeit von Fachinformationen und Umsetzung von Maßnahmen im Sinne der Agenda 21
  • Koordinierung der Agenda 21 Aktivitäten mit anderen Akteuren, Integration des Stadtmarketingprozesses

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2. Wirtschaft
Leitziel
Förderung eines umweltverträglichen Wirtschaftswachstums mit Sicht auf langfristig sichere und wettbewerbsfähige Arbeitsplätze unter Berücksichtigung einer nachhaltigen, den Naturhaushalt schonenden Wirtschaftsweise
 
Maßnahmen
  • Kommunale Wirtschaftsförderung bemüht sich nicht nur um die örtliche Bestandspflege, sie unterstützt die Schaffung neuer, wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze
  • Kooperation zwischen städtischer Wirtschaftsförderung und Gewerbetreibenden bzw. Ansiedlungswilligen (z.B. Wirtschaftsforum) auf dem Gebiet der Ressourcenschonung und Umweltvorsorge
  • Enge Zusammenarbeit zwischen städtischer Wirtschaftsförderung und den mit Umweltangelegenheiten betrauten Verwaltungsbereichen
  • Rechtzeitige Anwendung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) bei umweltschädlichen Nutzungsformen in der Siedlungsplanung
  • Ausweisung neuer Gewerbe- bzw. Industriegebiete möglichst erst nach Wiederbelebung bzw. Ausnutzung ungenutzter ehemaliger Gewerbe- und Industrieflächen unter Beachtung der ÖPNV-Anbindung
  • Bevorzugte Verwendung heimischer Holzarten bei städtischen Baumaßnahmen
  • Forcierung der Bemühungen um eine Ansiedlung holzver- und bearbeitender Unternehmen
  • Begleitung der KMU bei der Umsetzung von Umweltschutzprogrammen im Unternehmen (Projektfortführung „Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz“) sowie Einbindung in Förderprogramme des Landes und Bundes

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3. Energie
Leitziel
Umweltfreundliche, nachhaltige Stadtentwicklungsplanung durch langfristige Ressourcensicherung, deutliche Reduzierung der CO2-Emission, Forcieren der Nutzung regenerativer Energien und umweltfreundlicher Verkehrswegeentwicklung
 
Maßnahmen
  • Energieeinsparung bei Heizung, Klimatisierung und Beleuchtung von Gebäuden und Einrichtungen, insbesondere durch entsprechende Nachrüstung städtischer Gebäude und Einrichtungen des Energieverbrauchs
  • Berücksichtigung energetischer Auswirkungen verschiedener Nutzungsformen in der Siedlungsplanung, z.B. durch Nutzung des immissionsschutzrechtlichen Instrumentariums
    (Verbot fossiler Festbrennstoffe, Vorranggebiete für Heizgas-, Nah- und Fernwärmeversorgung)
  • Berücksichtigung der Niedrigenergiebauweise über Bebauungspläne
  • Überprüfung von Energiestandards bei Baugenehmigungen und Kontrolle ihrer Ausführung
  • Energiesparberatung für die Bürger und zielgruppenorientierte Beratungsangebote zum ökologischen Bauen
  • Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit der Städte im Energiebereich
  • Ausschöpfung der technischen Energieeinsparpotenziale in Bereichen der Verwaltung
  • Klimaschutz durch Realisierung von Konzepten zur CO2-Reduktion innerhalb der Stadtverwaltung (Energiemanagement)

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4. Verkehr
Leitziel
Stadt- und Landschaftsplanung unter dem Gesichtspunkt einer Annäherung der Lebensbereiche Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Erholen sowie forcieren einer ökologischen, stadtverträglichen Verkehrspolitik
 
Maßnahmen
  • Aufstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes, der sämtliche Verkehrsarten berücksichtigt, dabei dem Umweltverbund den Vorrang einräumt (ÖPNV, Rad, Fuß) und gleichzeitig die Notwendigkeit der Zulieferverkehre beachtet
  • Flächennutzungs- und Siedlungsplanung unter Minimierung verkehrserzeugender Strukturen
  • Berücksichtigung verkehrsvermeidender Aspekte bei der Ausweisung von Baugebieten
  • Verkehrsleitsysteme und bessere Ampelschaltung zur Umweltentlastung
  • Durchsetzung und Kontrolle des Parkraumkonzeptes (Anliegerparkrechte, Ausweisung von verkehrsberuhigten Zonen unter Beachtung der Arbeitsplatznotwendigkeiten)
  • Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit der Kommunen auf dem Verkehrssektor
  • Einflußnahme auf die Verbesserung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit des ÖPNV
  • Beschleunigung des ÖPNV durch Einrichtung von Busspuren unter Beachtung städtebaulicher Gegebenheiten
  • Beschränkung des motorisierten Individualverkehrs (z.B. Entsiegelung nicht mehr benötigten Verkehrsraumes)
  • Unterstützung von umweltfreundlichen Verkehrsformen durch Ausweitung des Radwegenetzes unter Einbeziehung von Tempo 30 Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen
  • Verbesserung der Fahrradinfrastruktur durch Einrichtung von Fahrradabstellanlagen an öffentlichen Gebäuden im Innenstadtbereich
  • Verbesserung des Fußwegenetzes durch Ausdehnung der Verkehrsberuhigung in Innenstadt und Wohngebieten
  • Bau und Ausbau von Hauptfußwegachsen für Bereiche mit besonderem Fußgängeraufkommen
  • Beschaffung von Dienstfahrzeugen mit geringem Kraftstoffverbrauch, Verminderung von
    PKW-Dienstfahrten und Bevorzugung von umweltfreundlichen bzw. öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Motivierung der Bürger, mehr zu Fuß zu gehen, mit dem Fahrrad zu fahren, den Bus oder die Bahn zu benutzen (Öffentlichkeitsarbeit)
  • Benutzung von Dienstfahrrädern bei Dienstgängen im Stadtgebiet

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5. Natur und Landschaft
Leitziel
Ausstattung städtischer Lebensräume mit Grün-, Frei-, Erholungs- und Kommunikationsflächen sowie Entwicklung eines Biotopverbundes, der optimale Bedingungen für Erholung, Artenschutz und Landschaftswahrnehmung bietet
 
Maßnahmen
  • Stadtplanerische Instrumentarien werden auf allen Ebenen und im Sinne einer umfassenden kommunalen Umweltplanung angewendet (ökologische Informationssysteme, Landschafts-pläne, Grünordnungspläne und landschaftspflegerische Begleitpläne sowie planerische Flächenbevorratung für Ausgleichsmaß-nahmen)
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden innerhalb der Stadtgebiete zur Verbesserung der Situation von Natur und Landschaft zügig umgesetzt
  • Grünvernbindungen werden ausgebaut, die das Stadtgebiet mit Biotopen vernetzen und gleichzeitig wertvolle Erholungsräume für die Bevölkerung darstellen
  • Vorübergehende Grünflächen als "Natur auf Zeit" können als Zwischennutzung auf geeigneten Flächen zugelassen und eingerichtet werden
  • Sanierung und Arrondierung von öffentlichen Grünflächen zur besseren Berücksichtigung des Erholungsinteresses und der Biotopstruktur
  • Gartendenkmalpflegerische Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Grüns und zum Erhalt historischer und stadttypischer Besonderheiten
  • Förderung der Fassadenbegrünung für Hauseigentümer (städtisches Förderprogramm "Grüne Wände braucht die Stadt")
  • Informationen zur Dachbegrünung im Privat- und Gewerbebereich
  • Nutzung von arbeitsfördernden Programmen bei der Pflege von Grünflächen
  • Verankerung von natur- und umweltschutzrelevanten Richtlinien in
    - Pachtverträgen
    - in Marktfestsetzungen, Verträgen mit Versorgern kultureller Veranstaltungen
    Förderung des ökologischen Landbaus durch Verpflichtung Dritter zur ökologischen Bewirtschaftung stadteigener Flächen
  • Unterstützung der Vermarktung von Erzeugnissen aus der Region, insbesondere aus dem ökologischen Land- und Gartenbau (Öko-Markt)
  • Naturnahen Bewirtschaftung der städtischen Waldungen
  • Integration des privatnutzbaren Freiraumes (Kleingärten, Mietergärten, Privatgärten) in das Grünsystem der Stadt
  • Förderung des Erhaltes und der Entwicklung spezifischer Biotopstrukturen (Flurgehölz- und Heckenpflanzungen, Extensivierung landwirtschaftlicher Flächen)
  • Optimierung des Streusalzeinsatzes im Winterdienst
  • Einbeziehung der anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände in die Entwicklung und Unterhaltung des kommunalen Grünsystems (z.B. Vergabe von Baumpatenschaften an interessierte Initiativen und Einzelbürger

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6. Flächeninanspruchnahme und Zuordnung der Nutzung
Leitziel
Einschränkung des Flächenverbrauchs und stärkere Flächennutzungsabstimmung mit den Umlandgemeinden
 
Maßnahmen
  • Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete in Verdichtungsräumen und ihrem Umland nur entlang von Entwicklungsachsen, die möglichst mit ÖPNV erschlossen sind oder zeitgleich erschlossen werden
  • Vorausschauende und kooperative Umlandplanung, die die Belange des städtischen Wohnens und Erholens mit den Anforderungen der Umlandgemeinden in Einklang bringt (Angleichen der Umweltstandards)
  • Konsequente Mischung der Funktionen Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Freizeit zugunsten kurzer Verkehrswege
  • Flächensparendes Bauen
  • Entsiegelungsmaßnahmen für städtische Flächen
  • Keine weitere Ausweisung von großen Einkaufs- und Dienstleistungszentren am Rand der Stadt

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7. Bauen und Wohnen
Leitziel
Stadtentwicklung nach den Grundsätzen: Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Baulandausweisung nach ökologischen Kriterien, Verkehrsvermeidung
 
Maßnahmen
  • Ökologisch orientierte Bauleitplanung und flächensparende Bauweise auch bei der Ansiedlung von Gewerbe und Industrie sowie Berücksichtigung neuer Bauformen unter ökologischen Gesichtspunkten
  • Stadtentwicklungsplanung mit Aspekten umweltschonender Verkehrskonzepte, Beachtung des Prinzips des Wohnens und Freizeitgestaltung in Arbeitsplatznähe sowie Akzeptanz und Förderung umweltfreundlicher Bauformen
  • Besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Behinderten in der Siedlungsplanung
  • Berücksichtigung einer familiengerechten Wohnsituation
  • Bestandsmanagement in der Stadt (Stadtentwicklungsplanung)
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft vorab festlegen, "Poolbildung"
  • Grünordnungspläne als unverzichtbarer Bestandteil der B-Pläne
  • Sicherstellung der vorrangigen Nutzung von brachliegendem Bauland und Baulücken im Innenbereich
  • Flächenrecycling ehemaliger Industriegrundstücke, Nutzung ehemaliger Militärflächen
  • Bauen und Wohnen wird so gestaltet, dass der Ressourcenverbrauch minimiert und Stoffkreisläufe zunehmend geschlossen werden
  • Nutzung lokaler und regionaler Ressourcen, Einbindung regional ansässiger Betriebe
  • Differenziertes Wohnungsangebot um verschiedenen Ansprüchen der Bevölkerung gerecht zu werden

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8. Abfallwirtschaft
Leitziel
Umsetzung des Prinzips der Abfallvermeidung vor der Abfallverwertung und Gewährleistung einer umweltverträglichen Entsorgung
 
Maßnahmen
  • Wertstoffrückgewinnung bei Bauarbeiten sicherstellen (Holz, Steine, Metalle etc.) nach Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit
  • Informationen zur Abfallproblematik für Bürger und Gewerbe
  • Getrennte Sammlung kompostierbarer Abfälle im Grün- und Friedhofsbereich
  • Festschreiben der Verwendung von Mehrweggeschirr bzw. kompostierbarer Gebrauchsartikel auf den Märkten der Stadt

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9. Bodenschutz
Leitziel
Reduzierung des Flächenverbrauchs und der Bodenbelastung
 
Maßnahmen
  • Besondere Berücksichtigung des Bodenschutzes in der Bauleitplanung und bei Baugenehmigungsverfahren
  • Umsetzung der Prioritätenliste für die Altlastensanierung in Zusammenarbeit mit Landratsamt und Thüringer Landesanstalt für Umwelt
  • Naturbezogene Sanierung unter finanzieller Ausschöpfung aller verfügbaren Landesmittel
  • Bevorzugung extensiver Bewirtschaftung städtischer Ackerflächen, Grundsatz ist Erhaltung und Mehrung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit

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10. Wasser/Abwasser
Leitziel
Schutz des Oberflächen- und Grundwassers sowie Vermeidung einer erhöhten Schadstoffbelastung der Gewässer durch Landwirtschaft, Gewerbe und Haushalte
 
Maßnahmen
  • Versickerung des Regenwassers in den Untergrund sowie Abbau der ungebremsten Regenwasserableitung
  • Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz von grundwassernahen Flächen und Bereichen mit hoher Grundwasserneubildung
  • Renaturierung/Sanierung von Fließgewässern
  • Schaffung eines „Uferstreifenprogramms“ mit dem Ziel einer uferbegleitenden extensiven Bewirtschaftung städtischer landwirtschaftlicher Flächen
  • Aufklärung der Bürgerschaft vor Ort über das Lebensmittel Trinkwasser, sowie über die Gefahren der Grundwasserverunreinigung (z.B. über Medien, Projektarbeit)
  • Information der Bürger zu Nutzungsmöglichkeiten des Regenwassers im häuslichen Bereich

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11. Luftreinhaltung
Leitziel
Reduzierung der Luftbelastung und Verbesserung von Energiebilanzen (Heizungen)
 
Maßnahmen
  • Bürgerinformation zu umweltfreundlichen Heiztechniken
  • Besondere Beachtung der Ziele der örtlichen Luftreinhaltung im Rahmen der Bauleitplanung, der Verkehrsplanung und der Energiekonzepte
  • Erfassung emittierender gewerblicher Anlagen und Nutzung der Daten für Standortwahl des Gewerbes (Luftqualität in Wohngebieten)

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12. Lärm
Leitziel
Vorausschauender kommunaler Lärmschutz durch Bauleitplanung und schwerpunktmäßige Lärmminderungsplanung
 
Maßnahmen
  • Beachtung des Lärmschutzes im Rahmen der B-Pläne
  • Bauleitplanung und Verkehrsentwicklungsplan auch unter Lärmschutzgesichtspunkten
  • Schallschutzmaßnahmen an Straßen sowie an Bahntrassen (wenn erforderlich)
  • Festlegung von besonders ausgewiesenen reinen Wohngebieten

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13. Kommunale Umweltinformationssysteme
Leitziel
Aufbau eines städtischen Umweltinformations- und Umweltbilanzierungssystems, d.h. Kopplung von Flächennutzung, Umweltdaten und Verbrauchsdaten
 
Maßnahmen
  • Bereitstellung umweltbezogener Grundlagendaten für kommunale Planungen und Konzepte (z.B. in der Bauleitplanung, Entwicklung von Verkehrskonzepten, Standortbeurteilung, Nachhaltigkeitsberichterstattung)
  • Einführung und Umsetzung eines Energiemanagements für städtische Gebäude (Verwaltungsbereich)
  • Kontinuierliche Verbrauchsdatenerfassung (Strom, Öl, Heizung, Wasser, Abfall)

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14. Beschaffungswesen
Leitziel
Verstärkte Berücksichtigung von Umweltaspekten in allen Bereichen der kommunalen Beschaffung
 
Maßnahmen
  • Umweltfreundliche Beschaffung wird in Dienst- oder Verwaltungsanweisungen verankert
  • Umweltgerechte Ausschreibungs- und Beschaffungsrichtlinien im Rahmen der VOB und VOL
  • Umweltfreundliche Beschaffung wird in folgenden Bereichen verwirklicht:
    * Einsatz umweltschonender Büromaterialien
    * Bürogeräte mit möglichst geringen Staub- und Geräuschemissionen, Energieverbrauch und
    Gefahrstoffanteilen; Wiederverwendungsfähigkeit
    * Kraftfahrzeuge (Lärmverminderung und verringerter Schadstoffausstoß, Reparaturfreundlichkeit
    * Einsatz schadstofffreier Baumaterialien
  • Vorrang für Recyclingprodukte (z.B. Produkte aus Altpapier, Altglas und Altkunststoffen)
  • Konsequente Abforderung von Sicherheitsdatenblätter für eingesetzte Materialien und Stoffe (Baufirmen, Reinigungsfirmen)

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15. Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
Leitziel
Umfassende Information der Bürgerschaft über Planungsvorhaben, Aktivierung der Bürgerbeteiligung
 
Maßnahmen
  • Frühzeitige Einbindung von Bürgern, Interessengruppen und Verbänden in stadtentwicklungsrelevante Planungsvorhaben, dabei neue (Agenda 21-Büro, Stadtmarketing) und bestehende Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgern in Umweltforen und Umweltbeiräten nutzen
  • Beteiligung von Vertretern aus Wirtschaft, Handel, Verbänden in Stadtentwicklungsgremien, wie z.B. Arbeitskreise des Stadtmarketingvereins
  • Unterstützung der Beteiligung von Frauen, Jugendlichen, Senioren, Behinderten und benachteiligter Gruppen an Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen im Rahmen der Stadtentwicklung und Sozialarbeit
  • Bürgerinformation zu Planungen, Projekten und Veranstaltungen und zeitnahe Auswertung und Veröffentlichung erreichter Ergebnisse und Zwischenbilanzen
    Beiträge aus den Fachamtsbereichen zu thematischen Informationsveranstaltungen auf dem Gebiet der Stadtentwicklung
  • Öffentlichkeitswirksame Bilanzierung der städtischen Klimaschutzaktivitäten (Nachhaltigkeitsberichterstattung)

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16. Umweltberatung und Umweltbildung
Leitziel
Umweltbildung und Umwelterziehung innerhalb der Stadtverwaltung und Bewußtseinsbildung der Bürger zu umweltgerechtem Verhalten sowie Unterstützung der Umwelterziehung in städtischen Kinder- und Bildungseinrichtungen
 
Maßnahmen
  • Berücksichtigung von Umweltschutzinhalten in der verwaltungsinternen Aus- und Fortbildung (Auszubildende, Hausmeister- und Mitarbeiterschulungen)
  • Zusammenarbeit von Bildungseinrichtung und städtischen Fachämtern
  • Unterstützung der städtischen Kindereinrichtungen vor Ort (z.B. Hilfe bei der Anlage von Biotopen oder der Anlage von ökologisch orientierten Wanderwegen etc.)
  • Unterstützung der Umweltberatung durch Fachvorträge, Exkursionen, thematische Aktionen (Waldjugendspiele, Umweltfest, Markt der Möglichkeiten, Tag des Baumes u.ä.)
  • Auslobung von städtischen Umweltpreisen (Agenda 21-Preis „Tagesaufgabe Zukunft“)
  • Umwelttips im Lokalfernsehen und in der regionalen Presse, im „Amtsblatt“, diverse Druckschriften

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17. Umwelt und Entwicklung
Leitziel
Pflege und Intensivierung der Städtepartnerschaften in Hinblick auf Wissenstransfer, Erfahrungsaustausch und kommunaler Entwicklungshilfe mit dem Ziel einer stärkeren Vernetzung auf allen kommunalen Ebenen
 
Maßnahmen
  • Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden Städtepartnerschaften
  • Einbindung der örtlichen Gruppen, Initiativen und Vereine in die Städtepartnerschaftlichen Aktivitäten der Stadt sowie deren finanzielle Förderung
  • Förderung der Kontaktpflege zwischen den deutschen und ausländischen Bürgern
  • Förderung der lokalen Selbstverwaltung und kommunalen Entwicklungszusammenarbeit bei der Anerkennung der Bedeutung und Rolle im Nord-Süd-Dialog (Aktivitäten im Rahmen des Klima-Bündnis)
  • Unterstützung des Erfahrungsaustauschs und des Wissenstransfers zum lokalen Agenda 21 Prozess auf Seminaren, Workshops, Schulungen und öffentlichen Veranstaltungen

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18. Freizeit und Erholung
Leitziel
Planung, Ausbau, Pflege und Entwicklung von Freizeit- und Erholungsangebote unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte
 
Maßnahmen
  • Förderung der Freizeitangebote heimischer Vereine, Verbände, Kulturgruppen u.ä.
  • Vielfalt im Freizeitangebot unter Berücksichtigung der Interessen von Jugendlichen, Behinderten, Senioren
  • Förderung sozial benachteiligter Gruppen
  • Schonung der natürlichen Gegebenheiten und der Umwelt bei der Ausübung und Bereitstellung von Freizeitangeboten (Einklang mit der Natur)

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Die Auswahl der Handlungsfelder erfolgte auf Grundlage des Deutschen Städtetag-Beitrages „Städte für eine umweltgerechte Entwicklung – Materialien für eine Lokale Agenda 21“
(DST-Reihe E, Heft 24).
Die Handlungsfelder Kommunale Umweltverträglichkeitsprüfung und Finanzierung entspr. DST-Beitrag wurden nicht berücksichtigt.

Abkürzungsverzeichnis
 
A21 Agenda 21-Beauftragte HBA Hochbauamt
AG "LA 21" Arbeitsgruppe "Lokale Agenda 21" LA Liegenschaftsamt
AKSS Amt für Kultur, Sport und Soziales OA Ordnungsamt
AWT Amt für Wirtschaftsförderung/Tourismus SK Sicherheitskoordinator
BH Bauhof SPA Stadtplanungsamt
BOA Bauordnungsamt TBA Tiefbauamt
GB Gleichstellungsbeauftragte    
GFA Grünflächenamt DST Deutscher Städtetag
HA Hauptamt KMU Kleine und mittlere Unternehmen
 

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