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1. Organisation |
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Leitziel
Effektive Zusammenarbeit aller Fachbereiche der Kommunalverwaltung und
sinnvolle Integration bereits vorhandener und bewährter Gremien (Öffnung
nach innen) und Einbindung der Bürger in Stadtentwicklungsprozesse
(Öffnung nach außen)
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| Maßnahmen |
- Erarbeitung eines Aufgabenkataloges für eine Organisationseinheit
"Agenda 21/Öffentlichkeitsarbeit"
- Schaffung der für eine qualifizierte Aufgabenerfüllung im Sinne
der Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation notwendigen finanziellen,
technischen und personellen Rahmenbedingungen (Agenda 21-Büro)
- Ausstattung der Arbeitseinheiten mit Datenverarbeitung zur
internen Kommunikation
- Unterstützung der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe "Lokale Agenda
21" durch Bereitstellung von Daten, Zuarbeit von Fachinformationen und
Umsetzung von Maßnahmen im Sinne der Agenda 21
- Koordinierung der Agenda 21 Aktivitäten mit anderen Akteuren,
Integration des Stadtmarketingprozesses
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2. Wirtschaft |
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Leitziel
Förderung eines umweltverträglichen Wirtschaftswachstums mit Sicht auf
langfristig sichere und wettbewerbsfähige Arbeitsplätze unter
Berücksichtigung einer nachhaltigen, den Naturhaushalt schonenden
Wirtschaftsweise
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| Maßnahmen |
- Kommunale Wirtschaftsförderung bemüht sich nicht nur um die
örtliche Bestandspflege, sie unterstützt die Schaffung neuer,
wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze
- Kooperation zwischen städtischer Wirtschaftsförderung und
Gewerbetreibenden bzw. Ansiedlungswilligen (z.B. Wirtschaftsforum) auf
dem Gebiet der Ressourcenschonung und Umweltvorsorge
- Enge Zusammenarbeit zwischen städtischer Wirtschaftsförderung und
den mit Umweltangelegenheiten betrauten Verwaltungsbereichen
- Rechtzeitige Anwendung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)
bei umweltschädlichen Nutzungsformen in der Siedlungsplanung
- Ausweisung neuer Gewerbe- bzw. Industriegebiete möglichst erst
nach Wiederbelebung bzw. Ausnutzung ungenutzter ehemaliger Gewerbe-
und Industrieflächen unter Beachtung der ÖPNV-Anbindung
- Bevorzugte Verwendung heimischer Holzarten bei städtischen
Baumaßnahmen
- Forcierung der Bemühungen um eine Ansiedlung holzver- und
bearbeitender Unternehmen
- Begleitung der KMU bei der Umsetzung von Umweltschutzprogrammen im
Unternehmen (Projektfortführung „Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz“)
sowie Einbindung in Förderprogramme des Landes und Bundes
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3. Energie |
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Leitziel
Umweltfreundliche, nachhaltige Stadtentwicklungsplanung durch
langfristige Ressourcensicherung, deutliche Reduzierung der
CO2-Emission, Forcieren der Nutzung regenerativer Energien und
umweltfreundlicher Verkehrswegeentwicklung
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| Maßnahmen |
- Energieeinsparung bei Heizung, Klimatisierung und Beleuchtung von
Gebäuden und Einrichtungen, insbesondere durch entsprechende
Nachrüstung städtischer Gebäude und Einrichtungen des
Energieverbrauchs
- Berücksichtigung energetischer Auswirkungen verschiedener
Nutzungsformen in der Siedlungsplanung, z.B. durch Nutzung des
immissionsschutzrechtlichen Instrumentariums
(Verbot fossiler Festbrennstoffe, Vorranggebiete für Heizgas-, Nah-
und Fernwärmeversorgung)
- Berücksichtigung der Niedrigenergiebauweise über Bebauungspläne
- Überprüfung von Energiestandards bei Baugenehmigungen und
Kontrolle ihrer Ausführung
- Energiesparberatung für die Bürger und zielgruppenorientierte
Beratungsangebote zum ökologischen Bauen
- Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit der Städte im
Energiebereich
- Ausschöpfung der technischen Energieeinsparpotenziale in Bereichen
der Verwaltung
- Klimaschutz durch Realisierung von Konzepten zur CO2-Reduktion
innerhalb der Stadtverwaltung (Energiemanagement)
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4. Verkehr |
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Leitziel
Stadt- und Landschaftsplanung unter dem Gesichtspunkt einer Annäherung
der Lebensbereiche Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Erholen sowie
forcieren einer ökologischen, stadtverträglichen Verkehrspolitik
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| Maßnahmen |
- Aufstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes, der sämtliche
Verkehrsarten berücksichtigt, dabei dem Umweltverbund den Vorrang
einräumt (ÖPNV, Rad, Fuß) und gleichzeitig die Notwendigkeit der
Zulieferverkehre beachtet
- Flächennutzungs- und Siedlungsplanung unter Minimierung
verkehrserzeugender Strukturen
- Berücksichtigung verkehrsvermeidender Aspekte bei der Ausweisung
von Baugebieten
- Verkehrsleitsysteme und bessere Ampelschaltung zur
Umweltentlastung
- Durchsetzung und Kontrolle des Parkraumkonzeptes
(Anliegerparkrechte, Ausweisung von verkehrsberuhigten Zonen unter
Beachtung der Arbeitsplatznotwendigkeiten)
- Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit der Kommunen auf dem
Verkehrssektor
- Einflußnahme auf die Verbesserung der Attraktivität und
Leistungsfähigkeit des ÖPNV
- Beschleunigung des ÖPNV durch Einrichtung von Busspuren unter
Beachtung städtebaulicher Gegebenheiten
- Beschränkung des motorisierten Individualverkehrs (z.B.
Entsiegelung nicht mehr benötigten Verkehrsraumes)
- Unterstützung von umweltfreundlichen Verkehrsformen durch
Ausweitung des Radwegenetzes unter Einbeziehung von Tempo 30 Zonen und
verkehrsberuhigten Bereichen
- Verbesserung der Fahrradinfrastruktur durch Einrichtung von
Fahrradabstellanlagen an öffentlichen Gebäuden im Innenstadtbereich
- Verbesserung des Fußwegenetzes durch Ausdehnung der
Verkehrsberuhigung in Innenstadt und Wohngebieten
- Bau und Ausbau von Hauptfußwegachsen für Bereiche mit besonderem
Fußgängeraufkommen
- Beschaffung von Dienstfahrzeugen mit geringem Kraftstoffverbrauch,
Verminderung von
PKW-Dienstfahrten und Bevorzugung von umweltfreundlichen bzw.
öffentlichen Verkehrsmitteln
- Motivierung der Bürger, mehr zu Fuß zu gehen, mit dem Fahrrad zu
fahren, den Bus oder die Bahn zu benutzen (Öffentlichkeitsarbeit)
- Benutzung von Dienstfahrrädern bei Dienstgängen im Stadtgebiet
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5. Natur und Landschaft |
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Leitziel
Ausstattung städtischer Lebensräume mit Grün-, Frei-, Erholungs- und
Kommunikationsflächen sowie Entwicklung eines Biotopverbundes, der
optimale Bedingungen für Erholung, Artenschutz und
Landschaftswahrnehmung bietet
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| Maßnahmen |
- Stadtplanerische Instrumentarien werden auf allen Ebenen und im
Sinne einer umfassenden kommunalen Umweltplanung angewendet
(ökologische Informationssysteme, Landschafts-pläne, Grünordnungspläne
und landschaftspflegerische Begleitpläne sowie planerische
Flächenbevorratung für Ausgleichsmaß-nahmen)
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden innerhalb der Stadtgebiete
zur Verbesserung der Situation von Natur und Landschaft zügig
umgesetzt
- Grünvernbindungen werden ausgebaut, die das Stadtgebiet mit
Biotopen vernetzen und gleichzeitig wertvolle Erholungsräume für die
Bevölkerung darstellen
- Vorübergehende Grünflächen als "Natur auf Zeit" können als
Zwischennutzung auf geeigneten Flächen zugelassen und eingerichtet
werden
- Sanierung und Arrondierung von öffentlichen Grünflächen zur
besseren Berücksichtigung des Erholungsinteresses und der
Biotopstruktur
- Gartendenkmalpflegerische Maßnahmen im Bereich des öffentlichen
Grüns und zum Erhalt historischer und stadttypischer Besonderheiten
- Förderung der Fassadenbegrünung für Hauseigentümer (städtisches
Förderprogramm "Grüne Wände braucht die Stadt")
- Informationen zur Dachbegrünung im Privat- und Gewerbebereich
- Nutzung von arbeitsfördernden Programmen bei der Pflege von
Grünflächen
- Verankerung von natur- und umweltschutzrelevanten Richtlinien in
- Pachtverträgen
- in Marktfestsetzungen, Verträgen mit Versorgern kultureller
Veranstaltungen
Förderung des ökologischen Landbaus durch Verpflichtung Dritter zur
ökologischen Bewirtschaftung stadteigener Flächen
- Unterstützung der Vermarktung von Erzeugnissen aus der Region,
insbesondere aus dem ökologischen Land- und Gartenbau (Öko-Markt)
- Naturnahen Bewirtschaftung der städtischen Waldungen
- Integration des privatnutzbaren Freiraumes (Kleingärten,
Mietergärten, Privatgärten) in das Grünsystem der Stadt
- Förderung des Erhaltes und der Entwicklung spezifischer
Biotopstrukturen (Flurgehölz- und Heckenpflanzungen, Extensivierung
landwirtschaftlicher Flächen)
- Optimierung des Streusalzeinsatzes im Winterdienst
- Einbeziehung der anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände in
die Entwicklung und Unterhaltung des kommunalen Grünsystems (z.B.
Vergabe von Baumpatenschaften an interessierte Initiativen und
Einzelbürger
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6. Flächeninanspruchnahme und
Zuordnung der Nutzung |
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Leitziel
Einschränkung des Flächenverbrauchs und stärkere
Flächennutzungsabstimmung mit den Umlandgemeinden
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| Maßnahmen |
- Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete in Verdichtungsräumen
und ihrem Umland nur entlang von Entwicklungsachsen, die möglichst mit
ÖPNV erschlossen sind oder zeitgleich erschlossen werden
- Vorausschauende und kooperative Umlandplanung, die die Belange des
städtischen Wohnens und Erholens mit den Anforderungen der
Umlandgemeinden in Einklang bringt (Angleichen der Umweltstandards)
- Konsequente Mischung der Funktionen Wohnen, Arbeiten, Einkaufen,
Freizeit zugunsten kurzer Verkehrswege
- Flächensparendes Bauen
- Entsiegelungsmaßnahmen für städtische Flächen
- Keine weitere Ausweisung von großen Einkaufs- und
Dienstleistungszentren am Rand der Stadt
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7. Bauen und Wohnen |
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Leitziel
Stadtentwicklung nach den Grundsätzen: Innenentwicklung vor
Außenentwicklung, Baulandausweisung nach ökologischen Kriterien,
Verkehrsvermeidung
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| Maßnahmen |
- Ökologisch orientierte Bauleitplanung und flächensparende Bauweise
auch bei der Ansiedlung von Gewerbe und Industrie sowie
Berücksichtigung neuer Bauformen unter ökologischen Gesichtspunkten
- Stadtentwicklungsplanung mit Aspekten umweltschonender
Verkehrskonzepte, Beachtung des Prinzips des Wohnens und
Freizeitgestaltung in Arbeitsplatznähe sowie Akzeptanz und Förderung
umweltfreundlicher Bauformen
- Besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Behinderten in der
Siedlungsplanung
- Berücksichtigung einer familiengerechten Wohnsituation
- Bestandsmanagement in der Stadt (Stadtentwicklungsplanung)
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung zur
Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft vorab festlegen,
"Poolbildung"
- Grünordnungspläne als unverzichtbarer Bestandteil der B-Pläne
- Sicherstellung der vorrangigen Nutzung von brachliegendem Bauland
und Baulücken im Innenbereich
- Flächenrecycling ehemaliger Industriegrundstücke, Nutzung
ehemaliger Militärflächen
- Bauen und Wohnen wird so gestaltet, dass der Ressourcenverbrauch
minimiert und Stoffkreisläufe zunehmend geschlossen werden
- Nutzung lokaler und regionaler Ressourcen, Einbindung regional
ansässiger Betriebe
- Differenziertes Wohnungsangebot um verschiedenen Ansprüchen der
Bevölkerung gerecht zu werden
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8. Abfallwirtschaft |
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Leitziel
Umsetzung des Prinzips der Abfallvermeidung vor der Abfallverwertung und
Gewährleistung einer umweltverträglichen Entsorgung
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| Maßnahmen |
- Wertstoffrückgewinnung bei Bauarbeiten sicherstellen (Holz,
Steine, Metalle etc.) nach Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit
- Informationen zur Abfallproblematik für Bürger und Gewerbe
- Getrennte Sammlung kompostierbarer Abfälle im Grün- und
Friedhofsbereich
- Festschreiben der Verwendung von Mehrweggeschirr bzw.
kompostierbarer Gebrauchsartikel auf den Märkten der Stadt
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9. Bodenschutz |
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Leitziel
Reduzierung des Flächenverbrauchs und der Bodenbelastung
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| Maßnahmen |
- Besondere Berücksichtigung des Bodenschutzes in der Bauleitplanung
und bei Baugenehmigungsverfahren
- Umsetzung der Prioritätenliste für die Altlastensanierung in
Zusammenarbeit mit Landratsamt und Thüringer Landesanstalt für Umwelt
- Naturbezogene Sanierung unter finanzieller Ausschöpfung aller
verfügbaren Landesmittel
- Bevorzugung extensiver Bewirtschaftung städtischer Ackerflächen,
Grundsatz ist Erhaltung und Mehrung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit
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10. Wasser/Abwasser |
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Leitziel
Schutz des Oberflächen- und Grundwassers sowie Vermeidung einer erhöhten
Schadstoffbelastung der Gewässer durch Landwirtschaft, Gewerbe und
Haushalte
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| Maßnahmen |
- Versickerung des Regenwassers in den Untergrund sowie Abbau der
ungebremsten Regenwasserableitung
- Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz von grundwassernahen Flächen
und Bereichen mit hoher Grundwasserneubildung
- Renaturierung/Sanierung von Fließgewässern
- Schaffung eines „Uferstreifenprogramms“ mit dem Ziel einer
uferbegleitenden extensiven Bewirtschaftung städtischer
landwirtschaftlicher Flächen
- Aufklärung der Bürgerschaft vor Ort über das Lebensmittel
Trinkwasser, sowie über die Gefahren der Grundwasserverunreinigung
(z.B. über Medien, Projektarbeit)
- Information der Bürger zu Nutzungsmöglichkeiten des Regenwassers
im häuslichen Bereich
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11. Luftreinhaltung |
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Leitziel
Reduzierung der Luftbelastung und Verbesserung von Energiebilanzen
(Heizungen)
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| Maßnahmen |
- Bürgerinformation zu umweltfreundlichen Heiztechniken
- Besondere Beachtung der Ziele der örtlichen Luftreinhaltung im
Rahmen der Bauleitplanung, der Verkehrsplanung und der Energiekonzepte
- Erfassung emittierender gewerblicher Anlagen und Nutzung der Daten
für Standortwahl des Gewerbes (Luftqualität in Wohngebieten)
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12. Lärm |
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Leitziel
Vorausschauender kommunaler Lärmschutz durch Bauleitplanung und
schwerpunktmäßige Lärmminderungsplanung
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| Maßnahmen |
- Beachtung des Lärmschutzes im Rahmen der B-Pläne
- Bauleitplanung und Verkehrsentwicklungsplan auch unter
Lärmschutzgesichtspunkten
- Schallschutzmaßnahmen an Straßen sowie an Bahntrassen (wenn
erforderlich)
- Festlegung von besonders ausgewiesenen reinen Wohngebieten
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13. Kommunale
Umweltinformationssysteme |
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Leitziel
Aufbau eines städtischen Umweltinformations- und
Umweltbilanzierungssystems, d.h. Kopplung von Flächennutzung,
Umweltdaten und Verbrauchsdaten
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| Maßnahmen |
- Bereitstellung umweltbezogener Grundlagendaten für kommunale
Planungen und Konzepte (z.B. in der Bauleitplanung, Entwicklung von
Verkehrskonzepten, Standortbeurteilung,
Nachhaltigkeitsberichterstattung)
- Einführung und Umsetzung eines Energiemanagements für städtische
Gebäude (Verwaltungsbereich)
- Kontinuierliche Verbrauchsdatenerfassung (Strom, Öl, Heizung,
Wasser, Abfall)
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14. Beschaffungswesen |
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Leitziel
Verstärkte Berücksichtigung von Umweltaspekten in allen Bereichen der
kommunalen Beschaffung
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| Maßnahmen |
- Umweltfreundliche Beschaffung wird in Dienst- oder
Verwaltungsanweisungen verankert
- Umweltgerechte Ausschreibungs- und Beschaffungsrichtlinien im
Rahmen der VOB und VOL
- Umweltfreundliche Beschaffung wird in folgenden Bereichen
verwirklicht:
* Einsatz umweltschonender Büromaterialien
* Bürogeräte mit möglichst geringen Staub- und Geräuschemissionen,
Energieverbrauch und
Gefahrstoffanteilen; Wiederverwendungsfähigkeit
* Kraftfahrzeuge (Lärmverminderung und verringerter Schadstoffausstoß,
Reparaturfreundlichkeit
* Einsatz schadstofffreier Baumaterialien
- Vorrang für Recyclingprodukte (z.B. Produkte aus Altpapier,
Altglas und Altkunststoffen)
- Konsequente Abforderung von Sicherheitsdatenblätter für
eingesetzte Materialien und Stoffe (Baufirmen, Reinigungsfirmen)
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15. Bürgerbeteiligung und
Öffentlichkeitsarbeit |
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Leitziel
Umfassende Information der Bürgerschaft über Planungsvorhaben,
Aktivierung der Bürgerbeteiligung
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| Maßnahmen |
- Frühzeitige Einbindung von Bürgern, Interessengruppen und
Verbänden in stadtentwicklungsrelevante Planungsvorhaben, dabei neue
(Agenda 21-Büro, Stadtmarketing) und bestehende
Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgern in Umweltforen und
Umweltbeiräten nutzen
- Beteiligung von Vertretern aus Wirtschaft, Handel, Verbänden in
Stadtentwicklungsgremien, wie z.B. Arbeitskreise des
Stadtmarketingvereins
- Unterstützung der Beteiligung von Frauen, Jugendlichen, Senioren,
Behinderten und benachteiligter Gruppen an Planungs-, Entscheidungs-
und Umsetzungsprozessen im Rahmen der Stadtentwicklung und
Sozialarbeit
- Bürgerinformation zu Planungen, Projekten und Veranstaltungen und
zeitnahe Auswertung und Veröffentlichung erreichter Ergebnisse und
Zwischenbilanzen
Beiträge aus den Fachamtsbereichen zu thematischen
Informationsveranstaltungen auf dem Gebiet der Stadtentwicklung
- Öffentlichkeitswirksame Bilanzierung der städtischen
Klimaschutzaktivitäten (Nachhaltigkeitsberichterstattung)
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16. Umweltberatung und Umweltbildung |
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Leitziel
Umweltbildung und Umwelterziehung innerhalb der Stadtverwaltung und
Bewußtseinsbildung der Bürger zu umweltgerechtem Verhalten sowie
Unterstützung der Umwelterziehung in städtischen Kinder- und
Bildungseinrichtungen
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| Maßnahmen |
- Berücksichtigung von Umweltschutzinhalten in der
verwaltungsinternen Aus- und Fortbildung (Auszubildende, Hausmeister-
und Mitarbeiterschulungen)
- Zusammenarbeit von Bildungseinrichtung und städtischen Fachämtern
- Unterstützung der städtischen Kindereinrichtungen vor Ort (z.B.
Hilfe bei der Anlage von Biotopen oder der Anlage von ökologisch
orientierten Wanderwegen etc.)
- Unterstützung der Umweltberatung durch Fachvorträge, Exkursionen,
thematische Aktionen (Waldjugendspiele, Umweltfest, Markt der
Möglichkeiten, Tag des Baumes u.ä.)
- Auslobung von städtischen Umweltpreisen (Agenda 21-Preis
„Tagesaufgabe Zukunft“)
- Umwelttips im Lokalfernsehen und in der regionalen Presse, im
„Amtsblatt“, diverse Druckschriften
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17. Umwelt und Entwicklung |
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Leitziel
Pflege und Intensivierung der Städtepartnerschaften in Hinblick auf
Wissenstransfer, Erfahrungsaustausch und kommunaler Entwicklungshilfe
mit dem Ziel einer stärkeren Vernetzung auf allen kommunalen Ebenen
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| Maßnahmen |
- Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit im Rahmen der
bestehenden Städtepartnerschaften
- Einbindung der örtlichen Gruppen, Initiativen und Vereine in die
Städtepartnerschaftlichen Aktivitäten der Stadt sowie deren
finanzielle Förderung
- Förderung der Kontaktpflege zwischen den deutschen und
ausländischen Bürgern
- Förderung der lokalen Selbstverwaltung und kommunalen
Entwicklungszusammenarbeit bei der Anerkennung der Bedeutung und Rolle
im Nord-Süd-Dialog (Aktivitäten im Rahmen des Klima-Bündnis)
- Unterstützung des Erfahrungsaustauschs und des Wissenstransfers
zum lokalen Agenda 21 Prozess auf Seminaren, Workshops, Schulungen und
öffentlichen Veranstaltungen
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18. Freizeit und Erholung |
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Leitziel
Planung, Ausbau, Pflege und Entwicklung von Freizeit- und
Erholungsangebote unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte
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| Maßnahmen |
- Förderung der Freizeitangebote heimischer Vereine, Verbände,
Kulturgruppen u.ä.
- Vielfalt im Freizeitangebot unter Berücksichtigung der Interessen
von Jugendlichen, Behinderten, Senioren
- Förderung sozial benachteiligter Gruppen
- Schonung der natürlichen Gegebenheiten und der Umwelt bei der
Ausübung und Bereitstellung von Freizeitangeboten (Einklang mit der
Natur)
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Die Auswahl der Handlungsfelder erfolgte auf Grundlage des Deutschen
Städtetag-Beitrages „Städte für eine umweltgerechte Entwicklung – Materialien
für eine Lokale Agenda 21“
(DST-Reihe E, Heft 24).
Die Handlungsfelder Kommunale Umweltverträglichkeitsprüfung und Finanzierung
entspr. DST-Beitrag wurden nicht berücksichtigt.
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Abkürzungsverzeichnis |
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| A21 |
Agenda 21-Beauftragte |
HBA |
Hochbauamt |
| AG "LA 21" |
Arbeitsgruppe "Lokale Agenda 21" |
LA |
Liegenschaftsamt |
| AKSS |
Amt für Kultur, Sport und Soziales |
OA |
Ordnungsamt |
| AWT |
Amt für Wirtschaftsförderung/Tourismus |
SK |
Sicherheitskoordinator |
| BH |
Bauhof |
SPA |
Stadtplanungsamt |
| BOA |
Bauordnungsamt |
TBA |
Tiefbauamt |
| GB |
Gleichstellungsbeauftragte |
|
|
| GFA |
Grünflächenamt |
DST |
Deutscher Städtetag |
| HA |
Hauptamt |
KMU |
Kleine und mittlere Unternehmen |
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