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 | Sonstige Öffentliche Ausschreibungen |  |
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Ausschreibung von Feuerwerken |
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Die Stadtverwaltung Mühlhausen schreibt folgende Feuerwerke aus:
1. Frühlingsfest am Sonnabend, 14. April 2012 um 22.00 Uhr und
2. 135. Kirmes am Sonnabend, 01. September 2012 um 22.00 Uhr
Dauer und Örtlichkeit
Geben Sie bitte in Ihrem Angebot eine Dauer der jeweiligen Feuerwerke an.
Die Feuerwerke sollten eine Dauer von
1. 10 Minuten
2. 15 Minuten
nicht unterschreiten.
Die erforderlichen Genehmigungen sind durch den Auftragnehmer einzuholen.
Zur Anwendung dürfen nur pyrotechnische Produkte kommen, die der ISO 9001/ 2001 entsprechen.
Dies begründet sich insbesondere aus der Ortsnähe von Wohnbebauung und des Festgeländes zum Abbrennplatz.
Das Feuerwerk ist gemäß der derzeit gültigen Rechtsvorschriften aus dem Sprengstoffgesetz durchzuführen.
Leistungsbeschreibung
Der Beginn und das Ende der Feuerwerke sind mit Böllerschüssen zu signalisieren.
Der Abschuss der Raketen und sonstigen pyrotechnischen Produkte muss in rascher Folge, ohne große Pausen, durchgeführt werden und sich bis zu einem Höhepunkt steigern.
Wichtig ist, dass Sie Ihr Angebot in Bezug auf die Anzahl und Qualität der Raketen, Böller und sonstigen pyrotechnischen Produkte genau beschreiben.
Ferner schreiben Sie in für Laien verständlicher Form, was für Produkte Sie verschießen.
Erläutern Sie bitte kurz die Bilder und spezifizieren Sie auch die Größe der abzuschießenden Kaliber.
Für die 135. Mühlhäuser Kirmes schreibt die Stadtverwaltung Mühlhausen ein Musikfeuerwerk aus.
Die Beschallung dazu ist von Ihnen zu stellen. Bitte geben Sie auch hier alle oben abgeforderten Punkte in Ihrem Angebot an.
Verfahren bei Nichterfüllung
Erläutern Sie bitte Ihre Vorstellungen zur Verfahrensweise bei Ausfall (witterungsbedingt, höhere Gewalt).
Kosten
Das Auftragsvolumen des Feuerwerkes beträgt zu
1. 1.300,00 € (Netto)
2. 3.600,00 € (Netto)
Sonstiges
Die Angebote müssen folgende aktuelle Unterlagen enthalten:
• Gewerbeanmeldung
• Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
• Haftpflichtversicherung
• Erlaubnis nach § 7 SprengG und
• Befähigungsschein nach § 20 SprengG
Es werden nur Firmen berücksichtigt, die die Leistung im eigenen Betrieb erbringen können.
Nachunternehmer werden nicht zugelassen!
Angebote (auch einzeln) sind bis spätestens 17.02.2012 schriftlich zu richten an:
Stadtverwaltung Mühlhausen
Amt für öffentl. Sicherheit und Ordnung
Untere Gewerbebehörde
Obermarkt 21
99974 Mühlhausen
Telefon:+49(03601)452430
Fax:+49(03601)452415
e-mail:ordnungsamt@stadtverwaltung.muehlhausen.de |
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