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Hier haben die Unternehmen des Unstrut-Hainich-Kreises die Möglichkeit, Ihr Unternehmen in das Internetverzeichnis der Stadt Mühlhausen einzutragen.

EINTRAGEN

Der Antragsteller darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner mit dem angegebenen Link erreichbaren Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Die Seiten dürfen keine Informationen enthalten, die verfassungsfeindlich, kriminell, pornographisch, rassistisch oder gewaltverherrlichend sind.
Im Zweifelsfall ist die Stadt Mühlhausen berechtigt und verpflichtet, die Aufnahme von Einträgen zu verweigern. Die Stadt Mühlhausen übernimmt keine diesbezügliche Prüfungspflicht. Bei Verstoß der Internetseiten gegen gesetzliche Verbote haftet der Antragsteller für alle der Stadt Mühlhausen entstehenden Schäden.

Die Stadt Mühlhausen übernimmt keine Gewähr für die permanente richtige Wiedergabe Ihrer Angaben.

Die Einträge werden durch die Stadt Mühlhausen freigeschaltet. Die Bearbeitung kann einige Tage in Anspruch nehmen.