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Informationen zu den Wahlen in Mühlhausen

Wahltermine

Kommunalwahl 2012 am 22. April 2012

Wahlleitung der Stadt Mühlhausen

Wahlleiter/in: Herr Hans-Dieter Dörbaum
Ratsstraße 19
99974 Mühlhausen
Telefon: 03601/452-100
Fax: 03601/452-285
 
stellvertretende/r Wahlleiter/in Frau Johanna Müller
Telefon: 03601/452-437
 
Postanschrift: Stadtverwaltung Mühlhausen - Wahlbüro
Postfach 1243
99962 Mühlhausen
 
Wahlbüro: Obermarkt 21
99974 Mühlhausen
E-Mail: Wahlen@stadtverwaltung.muehlhausen.de
 
Mitarbeiter:
Frau Herz03601/452-243
Frau Olschewski03601/452-240
Frau Weingardt03601/452-207
 
Öffnungszeiten:
Montag09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
 
Wahlhelfereinsatz: Frau Olschewski / Frau Weingardt
Telefon: 03601/452-240 oder 452-207

Wahlinformationen

Kommunalwahlen 2012

Vom Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, als untere Rechtaufsichtsbehörde, wurde festgesetzt, dass die diesjährige Wahl des hauptamtlichen Oberbürgermeisters der Stadt Mühlhausen am 22.04.2012 stattfindet. Am gleichen Tag erfolgt auch die Wahl des Landrates für den Unstrut-Hainich-Kreis. Der Termin für eine eventuell erforderliche Stichwahl ist der 06.05.2012.

Für die Durchführung der Landratswahl ist das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis mit der dort ansässigen Kommunalaufsicht zuständig.
Der Stadt Mühlhausen obliegt die Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Oberbürgermeisters.
Das Wahlgebiet für die Oberbürgermeisterwahl ist die Stadt Mühlhausen mit ihren 4 Ortsteilen:

  • Felchta

  • Görmar

  • Saalfeld

  • Windeberg
  • .

    Die Wahl des Oberbürgermeisters erfolgt nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO).

    Der Oberbürgermeister wird in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl unmittelbar von den Wahlberechtigten gewählt. Die jeweilige Amtsperiode des Oberbürgermeisters beläuft sich auf die Dauer von 6 Jahren.

    Zum Oberbürgermeister, der Beamter auf Zeit für die laufende Legislaturperiode ist, ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Zum Oberbürgermeister kann auch ein Bewerber gewählt werden, der zur Zeit der Wahl seinen Aufenthalt nicht in der Stadt Mühlhausen hat.

    Bei der Wahl des Oberbürgermeisters hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme. Die Kandidatin/der Kandidat wird direkt gewählt (Personenwahl). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag, 06.05.2012, eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.

    Formulare

    Öffentliche Bekanntmachungen des Wahlleiters / der Wahlleiterin

    Weiterführende Links