Am 01.09.2011 ist das vom Thüringer Landtag beschlossene "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren” in Kraft getreten.
Alle Hunde, unabhängig von Alter, Rasse oder Größe, müssen danach innerhalb von 6 Monaten auf Kosten des Halters durch einen Tierarzt zur eindeutigen Identifikation mit einem elektronisch lesbaren Transponder (dem sogenannten "Chip") gekennzeichnet werden. Hundebesitzer müssen bis spätestens 29.02.2012 den Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Chip-Bescheinigung beim Ordnungsamt nachweisen. mehr...
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