Verlust von Personaldokumenten
Der Verlust ist persönlich bei der Behörde anzuzeigen, bei Verdacht auf eine Straftat ist daneben unverzüglich eine Verlustanzeige bei der Polizei aufzugeben.
beizubringende Unterlagen:
- wenn vorhanden - gültiger Personalausweis
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Geburtsurkunde (oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch) und/oder Eheurkunde (bzw. Stammbuch der Familie)
Hinweis:
Das Wiederauffinden der Dokumente ist der Meldebehörde unverzüglich anzuzeigen!