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Mitarbeit von Mühlhäuser Bürgerinnen und Bürgern in der Schiedsstelle der Stadt Mühlhausen gefragt

 Stadt und Bürger

Interessierte können sich bis zum 31.10.2021 bewerben

Seit fast 25 Jahren leistet die Schiedsstelle der Stadt Mühlhausen wertvolle Arbeit, um kleine Streitfälle des täglichen Zusammenlebens unbürokratisch und schnell durch Schlichten aus der Welt zu schaffen.

Gerade im Rahmen außergerichtlicher Streitbeilegung können die Schiedspersonen vorteilhafte Lösungen für die Streitparteien finden, die ihre sozialen, emotionalen und wirtschaftlichen Beziehungen oftmals besser berücksichtigen können, als dies vor Gericht möglich ist, da dort naturgemäß rechtliche Fragen im Vordergrund stehen.

Mit bemerkenswerten Erfolgen leisten diese Arbeit seit Langem Schiedsfrau Ursula Katharina Hahn und deren Stellvertreterin Maria Winter. Ursula Katharina Hahn wurde dafür am 27.08.2021 mit der Ehrenurkunde des Freistaates für 20 Jahre Ehrenamt in der Thüringer Justiz durch den Justizminister ausgezeichnet.

Nunmehr enden die Amtszeiten beider Schiedsfrauen. Wer Mitglied in der Schiedsstelle der Stadt Mühlhausen werden möchte, muss kein qualifizierter Jurist sein. Das Thüringer Schiedsstellengesetz verlangt im Wesentlichen eine für das Amt in ihrer Persönlichkeit und Befähigung geeignete Person im Alter zwischen 25 und 69 Jahren.

Wenn Sie Interesse an der Übernahme eines verantwortungsvollen und abwechslungsreichen Ehrenamtes haben oder sich auch nur näher informieren möchten, wenden Sie sich bitte bis zum 31. Oktober 2021 schriftlich an die Stadtverwaltung Mühlhausen, Referat Recht, Ratsstraße 25, 99974 Mühlhausen oder per E-Mail an rechtmuehlhausende.

Bürger, die im Rahmen eines Ehrenamtes an der Verwaltung ihrer Gemeinde teilnehmen, erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes von 10,- € nach der Hauptsatzung der Stadt Mühlhausen. Über den oder die Bewerber entscheidet der Stadtrat, ggf. nach kurzer persönlicher Vorstellung, durch geheime Wahl.

Schiedstelle Stadt Mühlhausen

Mitarbeit von Mühlhäuser Bürgerinnen und Bürgern in der Schiedsstelle der Stadt Mühlhausen gefragt

 Stadt und Bürger

Interessierte können sich bis zum 31.10.2021 bewerben

Seit fast 25 Jahren leistet die Schiedsstelle der Stadt Mühlhausen wertvolle Arbeit, um kleine Streitfälle des täglichen Zusammenlebens unbürokratisch und schnell durch Schlichten aus der Welt zu schaffen.

Gerade im Rahmen außergerichtlicher Streitbeilegung können die Schiedspersonen vorteilhafte Lösungen für die Streitparteien finden, die ihre sozialen, emotionalen und wirtschaftlichen Beziehungen oftmals besser berücksichtigen können, als dies vor Gericht möglich ist, da dort naturgemäß rechtliche Fragen im Vordergrund stehen.

Mit bemerkenswerten Erfolgen leisten diese Arbeit seit Langem Schiedsfrau Ursula Katharina Hahn und deren Stellvertreterin Maria Winter. Ursula Katharina Hahn wurde dafür am 27.08.2021 mit der Ehrenurkunde des Freistaates für 20 Jahre Ehrenamt in der Thüringer Justiz durch den Justizminister ausgezeichnet.

Nunmehr enden die Amtszeiten beider Schiedsfrauen. Wer Mitglied in der Schiedsstelle der Stadt Mühlhausen werden möchte, muss kein qualifizierter Jurist sein. Das Thüringer Schiedsstellengesetz verlangt im Wesentlichen eine für das Amt in ihrer Persönlichkeit und Befähigung geeignete Person im Alter zwischen 25 und 69 Jahren.

Wenn Sie Interesse an der Übernahme eines verantwortungsvollen und abwechslungsreichen Ehrenamtes haben oder sich auch nur näher informieren möchten, wenden Sie sich bitte bis zum 31. Oktober 2021 schriftlich an die Stadtverwaltung Mühlhausen, Referat Recht, Ratsstraße 25, 99974 Mühlhausen oder per E-Mail an rechtmuehlhausende.

Bürger, die im Rahmen eines Ehrenamtes an der Verwaltung ihrer Gemeinde teilnehmen, erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes von 10,- € nach der Hauptsatzung der Stadt Mühlhausen. Über den oder die Bewerber entscheidet der Stadtrat, ggf. nach kurzer persönlicher Vorstellung, durch geheime Wahl.

Schiedstelle Stadt Mühlhausen

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Interessierte können sich bis zum 31.10.2021 bewerben

Seit fast 25 Jahren leistet die Schiedsstelle der Stadt Mühlhausen wertvolle Arbeit, um kleine Streitfälle des täglichen Zusammenlebens unbürokratisch und schnell durch Schlichten aus der Welt zu schaffen.

Gerade im Rahmen außergerichtlicher Streitbeilegung können die Schiedspersonen vorteilhafte Lösungen für die Streitparteien finden, die ihre sozialen, emotionalen und wirtschaftlichen Beziehungen oftmals besser berücksichtigen können, als dies vor Gericht möglich ist, da dort naturgemäß rechtliche Fragen im Vordergrund stehen.

Mit bemerkenswerten Erfolgen leisten diese Arbeit seit Langem Schiedsfrau Ursula Katharina Hahn und deren Stellvertreterin Maria Winter. Ursula Katharina Hahn wurde dafür am 27.08.2021 mit der Ehrenurkunde des Freistaates für 20 Jahre Ehrenamt in der Thüringer Justiz durch den Justizminister ausgezeichnet.

Nunmehr enden die Amtszeiten beider Schiedsfrauen. Wer Mitglied in der Schiedsstelle der Stadt Mühlhausen werden möchte, muss kein qualifizierter Jurist sein. Das Thüringer Schiedsstellengesetz verlangt im Wesentlichen eine für das Amt in ihrer Persönlichkeit und Befähigung geeignete Person im Alter zwischen 25 und 69 Jahren.

Wenn Sie Interesse an der Übernahme eines verantwortungsvollen und abwechslungsreichen Ehrenamtes haben oder sich auch nur näher informieren möchten, wenden Sie sich bitte bis zum 31. Oktober 2021 schriftlich an die Stadtverwaltung Mühlhausen, Referat Recht, Ratsstraße 25, 99974 Mühlhausen oder per E-Mail an rechtmuehlhausende.

Bürger, die im Rahmen eines Ehrenamtes an der Verwaltung ihrer Gemeinde teilnehmen, erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes von 10,- € nach der Hauptsatzung der Stadt Mühlhausen. Über den oder die Bewerber entscheidet der Stadtrat, ggf. nach kurzer persönlicher Vorstellung, durch geheime Wahl.

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