Neuigkeiten

Anhörung der Einwohner der Stadt Mühlhausen zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023

 Stadt und Bürger

Das Thüringer Landesverwaltungsamt führt zum

Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften (DS 7/5766)

ein Anhörungsverfahren zum vorgenannten Gesetzentwurf durch.

Gegenstand des Gesetzentwurfes ist u.a. auch die Auflösung der Gemeinde Anrode und die Eingliederung des Gebietes des Ortsteils Hollenbach in das Gebiet der Stadt Mühlhausen/Thüringen.

Der Gesetzentwurf liegt vom

22. August 2022 bis zum 23. September 2022
im Bürgerservice/Bürgerbüro der Stadtverwaltung Mühlhausen, Obermarkt 21

während der Dienststunden

Montag

von 08.00 – 12.00 Uhr

Dienstag

von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag

von 08.00 – 12.00 Uhr

Samstag, 10.09.2022

von 09.00 – 11.30 Uhr

zur Einsichtnahme für alle Einwohner öffentlich aus.

Eventuelle Stellungnahmen können schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens: 5090-240-1489/17 bis zum 23. September 2022 an das

Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 240
Jorge-Seprún-Platz 4
99423 Weimar

zur Weiterleitung über das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales an den Landtag gerichtet werden.

Bei Stellungnahmen, die nach dem 23. September 2022 eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.

Die im Rahmen des oben genannten Anhörungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen enthalten regelmäßig personenbezogene Daten (Namen, Anschrift und zum Teil Telefonnummern und E-Mailadressen). Die Stellungnahmen werden zum Zweck der Bearbeitung durch die Rechtsaufsichtsbehörde gespeichert und ausgewertet und sodann an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales weitergeleitet. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales speichert die von den Rechtsaufsichtsbehörden übersandten Stellungnahmen, wertet sie aus und leitet die Auswertung und die eingegangenen Stellungnahmen an den Thüringer Landtag weiter.

Zur Sicherung des Schutzes der in diesem Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten wird auf die ausliegende ,,Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags sowie zur Umsetzung des Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes (ThürBeteildokG)" hingewiesen.

Das am 1. März 2019 in Kraft getretene Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz (ThürBeteildokG) erfordert, dass sämtliche natürlichen oder juristischen Personen, die sich mit inhaltlichen Beiträgen, insbesondere Stellungnahmen, an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligen, in der öffentlich auf den Internetseiten des Thüringer Landtags zugänglichen Beteiligtentransparenzdokumentation mit ihrem Namen und den weiteren in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG genannten Angaben erfasst werden.

Jede natürliche oder juristische Person, die sich an dem Anhörungsverfahren zum o. g. Gesetzentwurf mit einer schriftlichen Äußerung beteiligt, muss deshalb zusammen mit ihrer Stellungnahme die in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG geforderten Informationen angeben. Zur Vereinfachung des Verfahrens kann das ausliegende Formblatt 2b zur Datenerhebung nach § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG verwendet werden. Es ist auch der Information zur Umsetzung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes beigefügt und kann weiterhin unter:
https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-5766/ abgerufen werden. Für den Fall, dass eine Stellungnahme sensible Daten im Sinne von § 9 der Datenschutz-Grundverordnung enthält, wird auf Ziffer Ill des ausliegenden Informationsblatts sowie das ebenfalls ausliegende Formblatt 2c für eine entsprechende Einwilligung in die Datenübermittlung hingewiesen.

Mühlhausen, den 15. August 2022

gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister     - Siegel

Anhörung der Einwohner der Stadt Mühlhausen zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023

 Stadt und Bürger

Das Thüringer Landesverwaltungsamt führt zum

Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften (DS 7/5766)

ein Anhörungsverfahren zum vorgenannten Gesetzentwurf durch.

Gegenstand des Gesetzentwurfes ist u.a. auch die Auflösung der Gemeinde Anrode und die Eingliederung des Gebietes des Ortsteils Hollenbach in das Gebiet der Stadt Mühlhausen/Thüringen.

Der Gesetzentwurf liegt vom

22. August 2022 bis zum 23. September 2022
im Bürgerservice/Bürgerbüro der Stadtverwaltung Mühlhausen, Obermarkt 21

während der Dienststunden

Montag

von 08.00 – 12.00 Uhr

Dienstag

von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag

von 08.00 – 12.00 Uhr

Samstag, 10.09.2022

von 09.00 – 11.30 Uhr

zur Einsichtnahme für alle Einwohner öffentlich aus.

Eventuelle Stellungnahmen können schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens: 5090-240-1489/17 bis zum 23. September 2022 an das

Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 240
Jorge-Seprún-Platz 4
99423 Weimar

zur Weiterleitung über das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales an den Landtag gerichtet werden.

Bei Stellungnahmen, die nach dem 23. September 2022 eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.

Die im Rahmen des oben genannten Anhörungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen enthalten regelmäßig personenbezogene Daten (Namen, Anschrift und zum Teil Telefonnummern und E-Mailadressen). Die Stellungnahmen werden zum Zweck der Bearbeitung durch die Rechtsaufsichtsbehörde gespeichert und ausgewertet und sodann an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales weitergeleitet. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales speichert die von den Rechtsaufsichtsbehörden übersandten Stellungnahmen, wertet sie aus und leitet die Auswertung und die eingegangenen Stellungnahmen an den Thüringer Landtag weiter.

Zur Sicherung des Schutzes der in diesem Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten wird auf die ausliegende ,,Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags sowie zur Umsetzung des Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes (ThürBeteildokG)" hingewiesen.

Das am 1. März 2019 in Kraft getretene Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz (ThürBeteildokG) erfordert, dass sämtliche natürlichen oder juristischen Personen, die sich mit inhaltlichen Beiträgen, insbesondere Stellungnahmen, an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligen, in der öffentlich auf den Internetseiten des Thüringer Landtags zugänglichen Beteiligtentransparenzdokumentation mit ihrem Namen und den weiteren in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG genannten Angaben erfasst werden.

Jede natürliche oder juristische Person, die sich an dem Anhörungsverfahren zum o. g. Gesetzentwurf mit einer schriftlichen Äußerung beteiligt, muss deshalb zusammen mit ihrer Stellungnahme die in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG geforderten Informationen angeben. Zur Vereinfachung des Verfahrens kann das ausliegende Formblatt 2b zur Datenerhebung nach § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG verwendet werden. Es ist auch der Information zur Umsetzung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes beigefügt und kann weiterhin unter:
https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-5766/ abgerufen werden. Für den Fall, dass eine Stellungnahme sensible Daten im Sinne von § 9 der Datenschutz-Grundverordnung enthält, wird auf Ziffer Ill des ausliegenden Informationsblatts sowie das ebenfalls ausliegende Formblatt 2c für eine entsprechende Einwilligung in die Datenübermittlung hingewiesen.

Mühlhausen, den 15. August 2022

gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister     - Siegel

Anhörung der Einwohner der Stadt Mühlhausen zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023

 Stadt und Bürger

Das Thüringer Landesverwaltungsamt führt zum

Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften (DS 7/5766)

ein Anhörungsverfahren zum vorgenannten Gesetzentwurf durch.

Gegenstand des Gesetzentwurfes ist u.a. auch die Auflösung der Gemeinde Anrode und die Eingliederung des Gebietes des Ortsteils Hollenbach in das Gebiet der Stadt Mühlhausen/Thüringen.

Der Gesetzentwurf liegt vom

22. August 2022 bis zum 23. September 2022
im Bürgerservice/Bürgerbüro der Stadtverwaltung Mühlhausen, Obermarkt 21

während der Dienststunden

Montag

von 08.00 – 12.00 Uhr

Dienstag

von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag

von 08.00 – 12.00 Uhr

Samstag, 10.09.2022

von 09.00 – 11.30 Uhr

zur Einsichtnahme für alle Einwohner öffentlich aus.

Eventuelle Stellungnahmen können schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens: 5090-240-1489/17 bis zum 23. September 2022 an das

Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 240
Jorge-Seprún-Platz 4
99423 Weimar

zur Weiterleitung über das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales an den Landtag gerichtet werden.

Bei Stellungnahmen, die nach dem 23. September 2022 eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.

Die im Rahmen des oben genannten Anhörungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen enthalten regelmäßig personenbezogene Daten (Namen, Anschrift und zum Teil Telefonnummern und E-Mailadressen). Die Stellungnahmen werden zum Zweck der Bearbeitung durch die Rechtsaufsichtsbehörde gespeichert und ausgewertet und sodann an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales weitergeleitet. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales speichert die von den Rechtsaufsichtsbehörden übersandten Stellungnahmen, wertet sie aus und leitet die Auswertung und die eingegangenen Stellungnahmen an den Thüringer Landtag weiter.

Zur Sicherung des Schutzes der in diesem Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten wird auf die ausliegende ,,Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags sowie zur Umsetzung des Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes (ThürBeteildokG)" hingewiesen.

Das am 1. März 2019 in Kraft getretene Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz (ThürBeteildokG) erfordert, dass sämtliche natürlichen oder juristischen Personen, die sich mit inhaltlichen Beiträgen, insbesondere Stellungnahmen, an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligen, in der öffentlich auf den Internetseiten des Thüringer Landtags zugänglichen Beteiligtentransparenzdokumentation mit ihrem Namen und den weiteren in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG genannten Angaben erfasst werden.

Jede natürliche oder juristische Person, die sich an dem Anhörungsverfahren zum o. g. Gesetzentwurf mit einer schriftlichen Äußerung beteiligt, muss deshalb zusammen mit ihrer Stellungnahme die in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG geforderten Informationen angeben. Zur Vereinfachung des Verfahrens kann das ausliegende Formblatt 2b zur Datenerhebung nach § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG verwendet werden. Es ist auch der Information zur Umsetzung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes beigefügt und kann weiterhin unter:
https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-5766/ abgerufen werden. Für den Fall, dass eine Stellungnahme sensible Daten im Sinne von § 9 der Datenschutz-Grundverordnung enthält, wird auf Ziffer Ill des ausliegenden Informationsblatts sowie das ebenfalls ausliegende Formblatt 2c für eine entsprechende Einwilligung in die Datenübermittlung hingewiesen.

Mühlhausen, den 15. August 2022

gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister     - Siegel

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