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Sperrung Schadebergstraße bis Mitte/Ende Juli 2024

 Wirtschaft und Verkehr

Ab Montag, 19. Februar 2024, kommt es in der Schadebergstraße zwischen der Thälmannstraße und Rechenbachstraße zu Verkehrsraumeinschränkungen. Grund dafür ist der vollständige Ausbau der Straße sowie des Fußweges.

Die Arbeiten müssen unter Vollsperrung der Fahrbahn ausgeführt werden und dauern voraussichtlich bis Mitte/Ende Juli 2024 an.

In der Lassallestraße sowie in der Elsa-Brändströmstraße wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben.

Das bauausführende Unternehmen bittet alle betroffenen Bürger, Unternehmen und Gewerbetreibenden um Verständnis für die zu erwartenden Unannehmlichkeiten. Alle am Bau Beteiligten sind bestrebt, die erforderlichen Arbeiten so schnell wie möglich durchzuführen.

Sperrung Schadebergstraße bis Mitte/Ende Juli 2024

 Wirtschaft und Verkehr

Ab Montag, 19. Februar 2024, kommt es in der Schadebergstraße zwischen der Thälmannstraße und Rechenbachstraße zu Verkehrsraumeinschränkungen. Grund dafür ist der vollständige Ausbau der Straße sowie des Fußweges.

Die Arbeiten müssen unter Vollsperrung der Fahrbahn ausgeführt werden und dauern voraussichtlich bis Mitte/Ende Juli 2024 an.

In der Lassallestraße sowie in der Elsa-Brändströmstraße wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben.

Das bauausführende Unternehmen bittet alle betroffenen Bürger, Unternehmen und Gewerbetreibenden um Verständnis für die zu erwartenden Unannehmlichkeiten. Alle am Bau Beteiligten sind bestrebt, die erforderlichen Arbeiten so schnell wie möglich durchzuführen.

Sperrung Schadebergstraße bis Mitte/Ende Juli 2024

 Wirtschaft und Verkehr

Ab Montag, 19. Februar 2024, kommt es in der Schadebergstraße zwischen der Thälmannstraße und Rechenbachstraße zu Verkehrsraumeinschränkungen. Grund dafür ist der vollständige Ausbau der Straße sowie des Fußweges.

Die Arbeiten müssen unter Vollsperrung der Fahrbahn ausgeführt werden und dauern voraussichtlich bis Mitte/Ende Juli 2024 an.

In der Lassallestraße sowie in der Elsa-Brändströmstraße wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben.

Das bauausführende Unternehmen bittet alle betroffenen Bürger, Unternehmen und Gewerbetreibenden um Verständnis für die zu erwartenden Unannehmlichkeiten. Alle am Bau Beteiligten sind bestrebt, die erforderlichen Arbeiten so schnell wie möglich durchzuführen.

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