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Bieterverfahren zur gastronomischen Versorgung der Musikschau und des Festumzugs der 148. Stadtkirmes

 Stadt und Bürger

Zur Sicherstellung der gastronomischen Versorgung während der Musikschau und des Festumzugs anlässlich der diesjährigen 148. Stadtkirmes beabsichtigt die Stadt Mühlhausen, die entsprechenden Standplätze – getrennt nach Speisen- und Getränkeangeboten – im Rahmen eines Bieterverfahrens an den jeweils Höchstbietenden zu vergeben.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich an diesem Bieterverfahren zu beteiligen.

Ablauf des Bieterverfahrens:

  • Die Bieterunterlagen können im Zeitraum vom 02.06.2025 bis zum 20.06.2025 gegen eine bar zu entrichtende Schutzgebühr von 5,00 € im Bürgerservice (Brotlaube) abgeholt werden.
    Die Abholung ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03601 / 452115 möglich.

  • Die ausgefüllten Angebotsunterlagen sind bis spätestens 08.07.2025, 12:00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag bei der Poststelle der Stadtverwaltung Mühlhausen, Ratsstraße 25, einzureichen.

  • Die Vergabe der Standplätze erfolgt bis zum 25.07.2025.

Hinweise zum Verfahren:

  • Die Bieterunterlagen beinhalten:

    • je einen Lageplan der zu vergebenden Standplätze für die Musikschau und den Festumzug,

    • eine tabellarische Übersicht der standplatzbezogenen Mindestgebote,

    • ein genormtes Bieterformular sowie

    • einen Mustervertrag.

  • Mit der Abgabe eines standplatzbezogenen Höchstgebots verpflichtet sich der Bieter zur Annahme des beigefügten Mustervertrags.

  • Jeder Standplatz wird einzeln vergeben. Es sind mehrere Angebote zulässig, jedoch ist für jeden gewünschten Standplatz ein separates Gebot abzugeben.

  • Standorte im Bereich Persiluhr und Erfurter Tor dürfen ausschließlich in Kombination von Speisen- und Getränkeangeboten beworben werden. Einzelangebote (nur Speisen oder nur Getränke) für diese Bereiche werden ausgeschlossen.

  • Pauschalisierte Gebote auf mehrere oder alle Standplätze sind unzulässig und werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.

  • Die Kosten für ggf. benötigte Strom- und Wasseranschlüsse sind nicht im Gebot enthalten und separat zu tragen.

  • Bei gebotsgleicher Höhe mehrerer Bewerber für denselben Standplatz entscheidet das Losverfahren.

Bieterverfahren zur gastronomischen Versorgung der Musikschau und des Festumzugs der 148. Stadtkirmes

 Stadt und Bürger

Zur Sicherstellung der gastronomischen Versorgung während der Musikschau und des Festumzugs anlässlich der diesjährigen 148. Stadtkirmes beabsichtigt die Stadt Mühlhausen, die entsprechenden Standplätze – getrennt nach Speisen- und Getränkeangeboten – im Rahmen eines Bieterverfahrens an den jeweils Höchstbietenden zu vergeben.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich an diesem Bieterverfahren zu beteiligen.

Ablauf des Bieterverfahrens:

  • Die Bieterunterlagen können im Zeitraum vom 02.06.2025 bis zum 20.06.2025 gegen eine bar zu entrichtende Schutzgebühr von 5,00 € im Bürgerservice (Brotlaube) abgeholt werden.
    Die Abholung ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03601 / 452115 möglich.

  • Die ausgefüllten Angebotsunterlagen sind bis spätestens 08.07.2025, 12:00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag bei der Poststelle der Stadtverwaltung Mühlhausen, Ratsstraße 25, einzureichen.

  • Die Vergabe der Standplätze erfolgt bis zum 25.07.2025.

Hinweise zum Verfahren:

  • Die Bieterunterlagen beinhalten:

    • je einen Lageplan der zu vergebenden Standplätze für die Musikschau und den Festumzug,

    • eine tabellarische Übersicht der standplatzbezogenen Mindestgebote,

    • ein genormtes Bieterformular sowie

    • einen Mustervertrag.

  • Mit der Abgabe eines standplatzbezogenen Höchstgebots verpflichtet sich der Bieter zur Annahme des beigefügten Mustervertrags.

  • Jeder Standplatz wird einzeln vergeben. Es sind mehrere Angebote zulässig, jedoch ist für jeden gewünschten Standplatz ein separates Gebot abzugeben.

  • Standorte im Bereich Persiluhr und Erfurter Tor dürfen ausschließlich in Kombination von Speisen- und Getränkeangeboten beworben werden. Einzelangebote (nur Speisen oder nur Getränke) für diese Bereiche werden ausgeschlossen.

  • Pauschalisierte Gebote auf mehrere oder alle Standplätze sind unzulässig und werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.

  • Die Kosten für ggf. benötigte Strom- und Wasseranschlüsse sind nicht im Gebot enthalten und separat zu tragen.

  • Bei gebotsgleicher Höhe mehrerer Bewerber für denselben Standplatz entscheidet das Losverfahren.

Bieterverfahren zur gastronomischen Versorgung der Musikschau und des Festumzugs der 148. Stadtkirmes

 Stadt und Bürger

Zur Sicherstellung der gastronomischen Versorgung während der Musikschau und des Festumzugs anlässlich der diesjährigen 148. Stadtkirmes beabsichtigt die Stadt Mühlhausen, die entsprechenden Standplätze – getrennt nach Speisen- und Getränkeangeboten – im Rahmen eines Bieterverfahrens an den jeweils Höchstbietenden zu vergeben.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich an diesem Bieterverfahren zu beteiligen.

Ablauf des Bieterverfahrens:

  • Die Bieterunterlagen können im Zeitraum vom 02.06.2025 bis zum 20.06.2025 gegen eine bar zu entrichtende Schutzgebühr von 5,00 € im Bürgerservice (Brotlaube) abgeholt werden.
    Die Abholung ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03601 / 452115 möglich.

  • Die ausgefüllten Angebotsunterlagen sind bis spätestens 08.07.2025, 12:00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag bei der Poststelle der Stadtverwaltung Mühlhausen, Ratsstraße 25, einzureichen.

  • Die Vergabe der Standplätze erfolgt bis zum 25.07.2025.

Hinweise zum Verfahren:

  • Die Bieterunterlagen beinhalten:

    • je einen Lageplan der zu vergebenden Standplätze für die Musikschau und den Festumzug,

    • eine tabellarische Übersicht der standplatzbezogenen Mindestgebote,

    • ein genormtes Bieterformular sowie

    • einen Mustervertrag.

  • Mit der Abgabe eines standplatzbezogenen Höchstgebots verpflichtet sich der Bieter zur Annahme des beigefügten Mustervertrags.

  • Jeder Standplatz wird einzeln vergeben. Es sind mehrere Angebote zulässig, jedoch ist für jeden gewünschten Standplatz ein separates Gebot abzugeben.

  • Standorte im Bereich Persiluhr und Erfurter Tor dürfen ausschließlich in Kombination von Speisen- und Getränkeangeboten beworben werden. Einzelangebote (nur Speisen oder nur Getränke) für diese Bereiche werden ausgeschlossen.

  • Pauschalisierte Gebote auf mehrere oder alle Standplätze sind unzulässig und werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.

  • Die Kosten für ggf. benötigte Strom- und Wasseranschlüsse sind nicht im Gebot enthalten und separat zu tragen.

  • Bei gebotsgleicher Höhe mehrerer Bewerber für denselben Standplatz entscheidet das Losverfahren.

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