Die Stadt Mühlhausen führt ab dem 01.08.2025 eine Beherbergungssteuer ein. Die Beherbergungssteuer – auch bekannt als Tourismusabgabe, Kulturförderabgabe, Bettensteuer oder City Tax – ist eine Abgabe, die von Gästen für entgeltliche Übernachtungen in einer Stadt erhoben wird. Viele Städte und Gemeinden setzen sie bereits seit Jahren ein, um touristische und kulturelle Angebote zu finanzieren. Auch in Mühlhausen wird sie dafür dienen, das kulturelle Angebot zu fördern.
Was das für Beherbergungsbetriebe bedeutet, erfahren Sie in unseren Fragen & Antworten.
Zudem finden Sie alle zugehörigen Dokumente bzw. Formulare zum Download:
Beherbergungssteuer: Anmeldung Beherbergungsbetrieb