Baugrundstücke zur Eigenheimbebauung
Wir möchten Sie zu Beginn darauf aufmerksam machen, dass bei allen städtischen Baugrundstücken, die Sie auf dieser Seite finden, anstelle eines Grundstückskaufs alternativ auch der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages möglich ist.
Mit dem Erbbaurecht erhält der Inhaber das Recht, auf dem städtischen Grundstück ein Eigenheim zu errichten. Es handelt sich um ein hochwertiges, eigentumsähnliches Recht und wird im Grundbuch dinglich gesichert. Das Erbbaurecht kann mit Grundpfandrechten belastet, vererbt und veräußert werden. Gerade für junge Familien kann das ein Weg sein, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen, ohne den Kaufpreis für das Grundstück aufbringen oder finanzieren zu müssen. Stattdessen ist eine Art Miete in Form des Erbbauzinses fällig. Der Erbbauberechtigte erhält von der Stadt Mühlhausen ein Ankaufsrecht eingeräumt, womit er das Grundstück auch noch später käuflich erwerben kann. Der Erbbauzins beträgt bei Wohngrundstücken aktuell 3,1 Prozent des Bodenwertes (Kaufpreises).
DIE STADT MÜHLHAUSEN ERHEBT BEIM ABSCHLUSS EINES KAUF-ODER ERBBAURECHTSVERTRAGES VOM KÄUFER ODER ZUKÜNFTIGEN ERBBAUBERECHTIGTEN KEINE PROVISION!