Zum Inhalt springen

Untere Denkmalschutzbehörde

Der Fachdienst 7.1 Bauaufsicht und Denkmalschutz untergliedert sich in zwei Kernbereiche die untere Bauaufsichtsbehörde und die untere Denkmalschutzbehörde. Auf Grundlage aktueller sachlicher und rechtlicher Bestimmungen wird hier über Genehmigungsanträge im Baugenehmigungsverfahren zu Bauvorhaben in der Stadt Mühlhausen entschieden.

Die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes Bauaufsicht I Denkmalschutz sind gleichermaßen Ansprechpartner für Bauerrinnen und Bauherrn und deren Architekten.

Im folgenden Finden Sie alle Informationen zum Aufgabegebiet der unteren Denkmalschutzbehörde.

  • Betreuung von Denkmalobjekten, Bauten und Kunstgut, Bodendenkmale
  • Beratung von Eigentümern der Denkmalobjekte
  • Einsatz von finanziellen Zuschüssen
  • Beratung und Stellungnahme zu Steuerbegünstigungen
  • Erteilung von denkmalschutzrechtlichen Erlaubnissen nach § 13 Thüringer Denkmalschutzgesetz -ThürDSchG-
Einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis bedarf:
  1. wer ein Kulturdenkmal oder Teile davon
    • zerstören, beseitigen oder an einen anderen Ort verbringen,
    • umgestalten, instand setzen oder im äußeren Erscheinungsbild verändern oder
    • mit Werbe- oder sonstigen Anlagen versehen will,
       
  2. wer in der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals auswirken kann,
     
  3. wer Erdarbeiten an einer Stelle vornehmen will, von der bekannt ist oder vermutet wird oder den Umständen nach anzunehmen ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden.