Datenschutzbeauftragte
Aufgaben
- Beratung und Unterstützung bei strategischen Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit;
- Bearbeitung datenschutzbezogener Anfragen von Bürgern, Beschäftigten, dem Personalrat;
- Beobachtung der rechtlichen und technischen Entwicklung;
- Überwachung und Prüfung der Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen in den Fachbereichen und Referaten;
- Rechenschaftspflicht gegenüber dem Verantwortlichen,
- Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 1 Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) für Verantwortliche;
- Mitwirkung und Koordinierung bei allen datenschutzrelevanten fachbereichsübergreifenden Maßnahmen, z. B. Präsentationen, Informationsbereitstellung, Mitarbeiterschulungen.