Aktuelle Regelungen zu Schließungen/ Einschränkung/ Quarantäne sowie Lockerungen
Allgemeinverfügungen für den Unstrut-Hainich-Kreis
Am Mittwoch, 03.03.2021, tritt die 2. Änderung der Allgemeinverfügung des Unstrut-Hainich-Kreises in Kraft. Gegenstand der Zweiten Änderungsverfügung ist die Öffnung der Schulen und Einrichtungen der Kinderbetreuung im Kreisgebiet – ausgenommen der Gebiete der Gemeinden Rodeberg und Südeichsfeld:
Zweite Änderung der Allgemeinverfügung zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 20.02.2021
vom: 01.03.2021
Inkrafttreten: 03.03.2021
Außerkrafttreten: 15.03.2021, 24:00 Uhr
Begründung der Zweiten Änderung der Allgemeinverfügung vom 20.02.2021
Weitere Aktuelle Informationen des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis
Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus des Unstrut-Hainich-Kreises
vom 20.02.2021
Inkrafttreten: 21.02.2021
Außerkrafttreten: 15.02.2021, 24:00 Uhr;
Begründung der Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügung zur häuslichen Quarantäne bei Antigen-Test des Unstrut-Hainich-Kreises
vom 17.01.2021
Inkrafttreten: 18.01.2021
Außerkrafttreten: 31.01.2021, 24:00 Uhr
Neue Allgemeinverfügung für Rodeberg und Südeichsfeld ab Sonntag, dem 28.02.2021
Aufgrund der regional hohen Anzahl infizierter Menschen im Verhältnis zur EinwohnerInnenzahl und dem Nachweis vorhandener Virusmutation in der Gemeinde Rodeberg und Landgemeinde Südeichsfeld gilt voraussichtlich ab Sonntag, dem 28.02.2021, eine neue Allgemeinverfügung. Diese regelt unter anderem die zugelassene Personenanzahl bei standesamtlichen Eheschließungen und Bestattungen, die Beschränkungen des Ausgangs, den Ausschank von Alkohol im öffentlichen Raum und die Situation auf den Spiel- und Bolzplätzen.
Aktuelle Informationen des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis
Thüringer Corona-Verordnungen
Eine neue Thüringer Verordnung ist am Freitag, den 19. Februar 2021, in Kraft getreten und gilt bis einschließlich 15. März 2021.
Die Änderungen im Überblick:
Ab 19. Februar:
Neue Ausnahmeregelungen bei Kontaktbeschränkungen
- In fest organisierten privaten Gruppen soll die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren aus maximal zwei Haushalten erlaubt werden (Zuvor galt das nur für Kinder unter sechs Jahren.).
- Bei den Kontaktbeschränkungen sollen Kinder bis einschließlich drei Jahren nicht mehr mitgezählt werden.
Anhebung der erlaubten Personenanzahl bei Bestattungen/Eheschließungen
Die maximale Teilnehmerzahl bei Bestattungen und standesamtliche Eheschließungen soll von 15 auf 25 Personen angehoben werden. Für anschließende Trauer- bzw. Hochzeitsfeiern sollen weiterhin die Kontaktbeschränkungen gelten.
Aufhebung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr soll entfallen.
Öffnung von Fahrschulen / nicht-öffentlichen Mensen
- Fahrschulen sollen für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung für die Fahrerlaubnis geöffnet und betrieben werden können.
- Mensen des Studierendenwerks Thüringen sollen für den nicht-öffentlichen Betrieb öffnen können.
Tragen von medizinischen Gesichtsmasken
Das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken (für Personen ab 15 Jahren) soll nun auch
- in Dienstleistungsbetrieben mit Publikumsverkehr,
- bei der Inanspruchnahme von zulässigen Dienstleistungen und Angeboten mit Publikumsverkehr
- beim theoretischen und praktischen Unterricht in Fahrschulen (auch bei Prüfungen)
- sowie bei Sitzungen von kommunalen Gremien
verpflichtend werden.
Anpassungen der Testpflicht bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen
Bei wiederholten Besuchen soll auf die Durchführung eines Antigenschnelltests verzichtet werden können sofern ein letztmalig in der Einrichtung durchgeführter Test mit negativem Testergebnis nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.
Ab 1. März:
Öffnung von Geschäften/Dienstleistungen
- Friseurbetriebe sollen wieder öffnen können.
- Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien- und Floristikbetriebe sollen wieder öffnen können.
Zu den Bereichen Schulen und Kitas veröffentlicht das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend, Sport gesondert Informationen.
Neben der Sondereindämmungsverordnung sollen durch die Änderungsverordnung auch die Infektionsschutz-Grundverordnung und die Quarantäneverordnung bis zum 15. März verlängert werden.
Der vollständige Text der Änderungsverordnung sowie eine Lesefassung werden im Anschluss an die Verkündung auf der Internetseite des Thüringer Gesundheitsministeriums veröffentlicht.
Die aktuellen Coronamaßnahmen werden in Thüringen mittels Verordnungen geregelt. Auf Landesebene gibt insgesamt drei Verordnungen, die unterschiedliche Bereiche regeln:
Thüringer Sonderverordnung
Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung
Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende
Alle drei Verordnungen gelten bis einschließlich 19. Februar 2021.
Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung
Fortlaufend aktualisierte Informationen des Unstrut-Hainich-Kreises
Branchenbezogene Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen
Zahlreiche Branchenregelungen, u. a. für das Hotel- und Gaststättengewerbe, sind auf der Internetseite des Thüringer Gesundheitsministeriums veröffentlicht.
Weitere regelmäßige aktualisierte Informationen dazu auf der Webseite des Thüringer Gesundheitsministeriums.