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Es wird darauf hingewiesen, dass alle rechtserheblichen Erklärungen, wie z.B. Widersprüche gegen Verwaltungsakte oder Anträge nicht rechtswirksam per E-Mail gegenüber der Stadt Mühlhausen abgegeben werden können. Sollte Ihre E-Mail-Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Fax oder Postwege unbedingt erforderlich.