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Fachdienst 5.1 - Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten

Die Zuständigkeiten des Fachdienstes 5.1 gliedern sich einerseits in Aufgaben des Ordnungsamtes und damit die allgemeinen Ordnungsangelegenheiten. Diese beinhalten die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Beseitigung bereits eingetretener Störungen (Gefahrenabwehr).

Andererseits werden im hier ansässigen Gewerbeamt die Gewerbeangelegenheiten bearbeitet. Neben der Führung des Gewerberegisters der Stadt Mühlhausen und der zugehörigen Ortsteile Bollstedt, Felchta, Görmar, Grabe, Höngeda, Saalfeld, Seebach und Windeberg ist das Gewerbeamt für die Entgegennahme und Bearbeitung von Gewerbeanzeigen und Erlaubnissen sowie für die Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister zuständig.

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