Die aus dem 13. Jahrhundert stammende Handschrift gilt als bedeutendstes Mühlhäuser Zeugnis des Mittelalters. In 49 Kapiteln beschreibt der namentlich unbekannte Verfasser das damals gültige Strafrecht, Besitzrecht, die Gerichtsverfassung und den Erwerb des Bürgerrechts.
„Das Mühlhäuser Rechtsbuch gehört zu den wertvollsten Schätzen unseres Hauses. Es gewährt tiefe Einblicke in das geltende Recht und die Rechtspraxis der mittelalterlichen Stadt“, beschreibt Wittmann das wertvolle Original aus dem Reichsstädtischen Archiv. Die Mühlhäuser Handschrift ist eine von zwei vollständigen Abschriften aus dem 13. Jahrhundert. Aus konservatorischen Gründen wird es nur selten öffentlich ausgestellt.