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Stille Feiertage im November

 Kultur und Tourismus

Auch in diesem Jahr genießen der Volkstrauertag (17.11.) und der Totensonntag (24.11.) besonderen Feiertagsschutz.

Laut §6 des Thüringer Feiertagsgesetzes handelt es sich um sogenannte "Stille Tage", die der Ruhe, Besinnung und Einkehr sowie dem Gedenken gewidmet sind. Darum sind an diesen beiden Tagen ab 3 Uhr früh keine musikalische Darbietungen, Sportveranstaltungen und andere über einen regulären Schankbetrieb hinausgehende Programme erlaubt. Bei der Planung von Veranstaltungen sollten diese Umstände Beachtung finden.