Zum Inhalt springen

Information zu irreführender Anzeige im Mühlhäuser Amtsblatt

 Kultur und Tourismus

Im jüngsten Amtsblatt der Stadt Mühlhausen (Ausgabe 1/2014) wurde eine Anzeige mit teilweise fehlerhaftem Inhalt abgedruckt.

In der Anzeige auf Seite 23 des Amtsblattes wird Hausbesitzern die Information vermittelt, dass "eine Dichtheitsprüfung Ihrer Abwasserleitung gemäß § 18b Wasserhaushaltsgesetz bis zum 31.12.2015 vorgeschrieben ist". Diese Aussage ist falsch, da der besagte Paragraph seit 2010 außer Kraft ist.

Der Landesgesetzgeber hat sich im Thüringer Wassergesetz vorbehalten, durch Rechtsverordnung inhaltliche und zeitliche Vorgaben zu bestimmen. Davon hat er bislang jedoch noch keinen Gebrauch gemacht.

Welche Pflichten Hausbesitzer bei der Instandhaltung ihrer Abwasserleitungen haben, darüber informiert der kommunale Abwasserzweckverband in der kommenden Ausgabe des Mühlhäuser Amtsblattes (erscheint voraussichtlich am 23. April).

Die redaktionelle Verantwortung der Stadtverwaltung für das Amtsblatt erstreckt sich lediglich auf den amtlichen und nichtamtlichen Teil. Für die Anzeigeninhalte im Anschluss an das Impressum zeichnet der Verlag verantwortlich. Die Verlagsleitung hat den Werbekunden auf seine offensichtlich fehlerhafte Anzeige hingewiesen.