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Informationen zur Eingliederung von Weinbergen zum 01.01.2019

 Kultur und Tourismus

Seit dem 1. Januar 2019 ist die Stadtverwaltung Mühlhausen für alle Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger von Weinbergen zuständig; das betrifft auch einige Dinge, die bisher durch das Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises erledigt wurden.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Erster Ansprechpartner für Bürger-Anliegen: Das Bürgerbüro am Obermarkt

Im Bürgerbüro sind viele Leistungen zusammengefasst. Das soll Wartezeit und lange Wege sparen. Darüber hinaus ist für eine Übergangszeit die Außenstelle Bollstedt in der bisherigen Gemeindeverwaltung (Am Heiligen Damm 1) geöffnet.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros  

 

Mühlhausen (Brotlaube; Obermarkt 21)

Außenstelle Bollstedt (Am Heiligen Damm 1)

Mo

8 - 12 Uhr

geschlossen

Di

8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr

15 - 18 Uhr (ungerade Wochen)

Mi

geschlossen, Termine nach Vereinbarung möglich

geschlossen

Do

8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr

9 - 12 Uhr (gerade Wochen)

Fr

8 - 12 Uhr

geschlossen

jeden 1. Sa. im Monat

9 - 11:30 Uhr

geschlossen

 

Terminvereinbarung und mehr online erledigen

Auf www.muehlhausen.de finden Sie umfangreiche Informationen rund um Bürger, Stadt, Wirtschaft und Kultur.

Unter „Bürger und Stadt“ – „Bürgerservice“ können Sie unter anderem schnell und bequem vorab einen für Sie passenden Termin vereinbaren. Des Weiteren finden Sie elektronische Formulare sowie Kontaktdaten zum richtigen Ansprechpartner.

Ergänzt wird das Angebot durch den Veranstaltungskalender www.mhl-kultur.de. Alle Vereine, Gruppen, Kirchengemeinde und sonstigen Engagierten der Ortsteile von Weinbergen sind herzlich eingeladen, sich als Veranstalter zu registrieren und Veranstaltungen hier zu veröffentlichen. Nähere Auskünfte dazu erteilt der Fachdienst Kultur/Veranstaltungsmanagement der Stadtverwaltung; Tel. 03601/452-296.

Bürgertelefon

Alle Fragen rund um Stadt und Verwaltung können auch am Bürgertelefon unter 03601/452-115 zu folgenden Zeiten gestellt werden:

Mo

8 - 16 Uhr

Di

8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr

Mi

8 - 16 Uhr

Do

8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr

Fr

8 - 12 Uhr

 

Was ist infolge der Eingliederung zu erledigen?

Neue Meldeadresse ab Januar 2019

Die Einwohner von Weinbergen müssen ihre Ausweisdokumente im Bürgerbüro aufgrund der Adressänderung umschreiben lassen. Dieser Vorgang ist kostenlos und sollte schnellstmöglich erfolgen, da andere Verwaltungsakte sonst nichts ausgeführt werden können. Für die Adressänderung ist jedoch nicht zwingend persönliches Erscheinen auf der Behörde erforderlich; die Ausweisdokumente können auch von Familienmitgliedern vorgelegt werden.

Änderung der Postanschrift voraussichtlich ab April 2019

Die Anpassung des Datenbestandes der Deutsche Post AG erfolgt laut Mitteilung der Regionalen Politikbeauftragten für Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, Frau Brigitte Ullrich, wie folgt:

  1. Bis voraussichtlich zum 01. April 2019 bleibt die bisherige postalische Anschrift unverändert bestehen, also unter Angabe der Postleitzahl 99998 und Benennung des bisherigen Ortsnamens Weinbergen.
  2. Mitte/Ende Februar 2019 erhält jeder Haushalt der Gemeinde Weinbergen von der Deutschen Post AG eine Information über die zukünftig zu verwendende Postanschrift.
  3. Voraussichtlich ab 01. April 2019 lautet die Postanschrift wie folgt (Beispiel):

Klaus Mustermann
Musterstraße 1
99998 Mühlhausen/Thüringen OT Höngeda

Grund für die zeitweise Abweichung von Melde- und Postadresse ist, dass die Deutsche Post die erforderlichen Schritte zur Anpassung ihres Datenbestandes erst einleiten konnte, nachdem das Neugliederungsgesetz am 13.12.18 im Thüringer Landtag beschlossen wurde.


 

Bestehende Gewerbe werden automatisch umgetragen; zuständig als Untere Gewerbebehörde ist ab sofort der Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten der Stadtverwaltung Mühlhausen (bisher Landratsamt).

Anschrift: Ratsstraße 25, Hinterhaus

Ansprechpartner:

Frau Hörl 03601/452-414

Frau Ehrhardt 03601/452-416

Für alle Fragen zum Thema Baugenehmigungen ist ab dem 01.01.2019 die Untere Bauaufsichtsbehörde bzw. Denkmalschutzbehörde der Stadtverwaltung Mühlhausen zuständig (bisher Landratsamt).

Anschrift: Neue Straße 10

Ansprechpartner:

Herr Langlotz 03601/452-324

Frau Gonschorek 03601/452-352

Herr Wiesemann 03601/452-322

Ergänzender Hinweis: Das Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises ist auch weiterhin für andere Dienste wie Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle, Wohngeld, Abfallwirtschaft zuständig.

Widerspruch zur Datenübermittlung aus dem Melderegister

Wir betrachten es als unsere vorrangige Aufgabe, die Vertraulichkeit der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten zu wahren und diese vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Deshalb wenden wir äußerste Sorgfalt und modernste Sicherheitsstandards an, um einen maximalen Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Sollten Sie zukünftig mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, das Formular „Widerspruch zur Datenübermittlung aus dem Melderegister“ auszufüllen, zu unterschreiben und dem Bürgerbüro der Stadt Mühlhausen zur Sperre einer Datenübermittlung einzureichen.

Ansprechpartner für Steuern und neue Bankverbindung ab 01.01.2019

Nach der Eingemeindung werden alle Steuerpflichtigen von Weinbergen im ersten Quartal 2019 einen neuen Steuerbescheid von der Stadt Mühlhausen erhalten.

Dieser beinhaltet neben den aktuell zu leistenden Zahlungen auch das neue Kassenzeichen, unter dem Ihre Zahlungen künftig verbucht werden. Bitte prüfen Sie anhand dieses Bescheides, ob alle Ihre Daten richtig und vollständig von der Gemeinde Weinbergen übernommen wurden und auch noch aktuell sind.

Dieser Bescheid behält bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides seine Gültigkeit. Bei Fragen und Anliegen für alle Steuerarten nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachdienst Stadtkasse/Steuern der Stadtverwaltung Mühlhausen, Ratsstraße 25 in 99974 Mühlhausen, auf, oder wenden sich direkt an die Sachbearbeiter:

Frau Herz 03601/452-214,

Frau Schneegaß 03601/452-235,

Frau Wincierz 03601/452-249.

Ab Januar 2019 ist für alle Zahlungen (Steuern, Mieten, Pachten u.a. Abgaben) die Bankverbindung der Stadt Mühlhausen zu verwenden

Kontoinhaber: Stadtverwaltung Mühlhausen

IBAN: DE67 8205 6060 0511 0094 70

BIC: HELADEF1MUE

Bankinstitut: Sparkasse Unstrut Hainich.

Daueraufträge müssen Sie bei Ihrer Bank ändern und unter Angabe Ihres neuen Kassenzeichens an die Bankverbindung der Stadtverwaltung Mühlhausen richten.

Bei Überweisungen müssen Sie ebenfalls auf die Angabe der neuen Bankverbindung und des neuen Kassenzeichens achten.

Bitte sehen Sie bis zur Bekanntgabe des neuen Steuerbescheides von jeglichen Zahlungen ab!

Sofern Sie der Gemeinde Weinbergen bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, so gilt dieses auch weiterhin. Die Abgaben werden zu den Ihnen bekanntgegebenen Fälligkeiten abgebucht. Bitte beachten Sie dazu die Daten in Ihrem neuen Steuerbescheid.

Für neue SEPA-Lastschriftmandate nutzen Sie bitte dieses Formular. Das ist die einfachste und schnellste Form für Sie und für die Stadtverwaltung. Somit verpassen Sie keine Fälligkeitstermine oder Steueränderungen und vermeiden eine Mahnung.

Bei Fragen zu allen Zahlungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an den Fachdienst Stadtkasse/Steuern der Stadtverwaltung Mühlhausen, Ratsstraße 25 in 99974 Mühlhausen. Dort finden Sie als Ansprechpartner:

Frau Darmer 03601/452225,

Frau Müller 03601/452245,

Frau Schröter 03601/452288.

 

Erreichbarkeit der Stadtverwaltung Mühlhausen

Postfach-Anschrift

Postfach 1243 · 99962 Mühlhausen

Hausadresse:

Ratsstraße 25 · 99974 Mühlhausen

Bürgertelefon: 03601 452-115

Vermittlung: 03601 452-0

Fax: 03601 452-177

E-Mail: infomuehlhausende

 

Allgemeine Sprechzeiten

Mo

9.00 - 12.00 Uhr

Di

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mi

geschlossen

Do

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Fr

9.00 - 12.00 Uhr

 

Sprechzeiten Stadtarchiv

Di

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Do

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

 

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Mo

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Di

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mi

geschlossen

Do

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Fr

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

 

Öffnungszeiten Stadtbibliothek Jakobikirche

Mo

10.00 - 18.00 Uhr

Di

10.00 - 18.00 Uhr

Mi

geschlossen

Do

10.00 - 18.00 Uhr

Fr

10.00 - 13.00 Uhr

Sa

10.00 - 12.00 Uhr