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Allgemeinverfügung zum Jahreswechsel: Verbot Silvesterfeuerwerk in der Mühlhäuser Innenstadt

 Stadt und Bürger

Mühlhausen ist mit seinem Reichtum an historischen Gebäuden, der fast vollständig erhaltenen Stadtmauer, den historischen Kirchen sowie den alten Fachwerkhäusern das zweitgrößte Flächendenkmal in Thüringen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern stellt eine große Gefahr für die historische Bausubstanz dar. Aufgrund der engen Bebauung, der erschwerten Zugänglichkeit und der Beschaffenheit der Gebäude ergeben sich sowohl ein deutlich erhöhtes Risiko zur Entstehung eines Brandes als auch ein sehr großes potentielles Schadensausmaß im Brandfall.

Aus diesem Grund hat der Mühlhäuser Stadtrat im Juli 2023 mit großer Mehrheit zugestimmt, dass sich die Stadt Mühlhausen für ein Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 einsetzt – dazu gehören z.B. Silvesterraketen, Raketenbatterien, Knallkörper und Fontänen. Ein entsprechender Antrag an das zuständige Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz wurde gestellt, das daraufhin eine Allgemeinverfügung erlassen hat. Das Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 gilt am 31.12.2023 und am 01.01.2024 in der Stadt Mühlhausen im Bereich der historischen Altstadt und der unmittelbar angrenzenden Pufferzone.

vollständige Allgemeinverfügung
Lageplan 

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