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Öffentliche Mahnung wiederkehrende öffentlich-rechtliche Abgaben

 Stadt und Bürger

Für alle Abgabepflichtigen (Steuer- und Gebührenschuldner), die keine schriftlichen Mahnungen erhalten haben, mahnt die Stadtkasse der Stadt Mühlhausen/Thüringen gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 3 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) die zum 15.05.2026 fällig gewesenen, regelmäßig wiederkehrenden öffentlich-rechtlichen Abgaben (Steuer und Gebühren) an.

Nach Ablauf der gesetzlichen Mahnfrist von einer Woche wird bei Nichtzahlung die Zwangsvollstreckung nach den landesrechtlichen Vollstreckungsbestimmungen angeordnet. Beginn der Frist ist das Erscheinungsdatum des Amtsblatts/Datum der Veröffentlichung der Öffentlichen Mahnung.

Es wird darauf hingewiesen, dass für bereits fällig gewordene Abgaben Säumniszuschläge zu erheben sind (nach §240 Abgabenordnung (AO) bzw. § 15 Abs. 1 Nr. 5b) bb) Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) i.V.m. § 240 AO).

Die Rückstände sind sofort an die Stadtverwaltung Mühlhausen unter Angabe von Kassenzeichen/Abgabennummer/Steuernummer/Gebührennummer zu zahlen.

(Ohne Angabe ist eine richtige Zuordnung nicht möglich und es kann zu Vollstreckungsmaßnahmen kommen.)

Bankverbindung:

IBAN:          DE67 8205 6060 0511 0094 70

BIC:            HELADEF1MUE

Fachdienstleiterin
Stadtkasse/Steuern/Vollstreckung