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Die Stadt Mühlhausen sucht Wahlhelfer & Wahlhelferinnen für die Bundestagswahl 2025!

Für die 21. Bundestagswahl 2025 werden wieder engagierte und zuverlässige Bürger gesucht, die als ehrenamtliche Wahlhelfer in einem Wahllokal tätig werden und die Stadt Mühlhausen aktiv unterstützen. Der voraussichtliche vorgezogene Wahltermin ist der 23. Februar 2025. Planmäßig sollten die Wahlen am 28. September 2025 stattfinden. Eine genaue Bekanntgabe des Wahltages erfolgt, voraussichtlich nach dem 16. Dezember 2024.

Um eine sichere Durchführung der Wahlen zu gewährleisten, werden über 300 Wahlhelfende im Einsatz sein. Dabei sind wir auf die Mithilfe unserer Mitbürger angewiesen. Wenn Sie ein Stück Demokratie „live“ miterleben möchten, sind Sie dazu herzlich eingeladen. 

Sollten Sie sich gemeinsam mit Familienangehörigen, Freunden und Bekannten zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit entschließen, so werden wir den Einsatzort und die Einsatzzeit nach Möglichkeit berücksichtigen.

Für Ihre ehrenamtliche Mitwirkung erhalten Sie ein Erfrischungsgeld gemäß der Wahlhelferentschädigungssatzung der Stadt Mühlhausen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt, so freuen wir uns über Ihre Zusage!

Zur Vereinfachung der Anmeldung als Wahlhelfer nutzen Sie am besten ONLINE-Formular | Bereitschaftserklärung für Wahlhelfer  oder den Vordruck der Bereitschaftserklärung für die Wahlen 2025

Sollten Sie den Vordruck verwenden, senden Sie diesen bitte ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse:

Stadtverwaltung Mühlhausen
Wahlbüro
Ratsstraße 25
99974 Mühlhausen / Thüringen

Ablauf am Wahltag

Am Wahlsonntag wird die Mitarbeit in den einzelnen Urnenwahllokalen im "Schichtdienst" (zwei Schichten) organisiert und durch den Wahlvorsteher vorab eingeteilt. Die eigentliche Wahlhandlung  am Wahltag  dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. Im Anschluss findet die Auszählung und Ermittlung der Stimmen  und des Ergebnisses statt. Dazu muss der gesamte Wahlvorstand anwesend sein. Die Briefwahlvorstände werden voraussichtlich um 15:00 Uhr ihre Tätigkeit aufnehmen und sind durchweg bis zur Ergebnisermittlung im Einsatz. Die einzelnen Einsatzzeiten für den Arbeitsbeginn der Briefwahllokale werden durch die Briefwahlvorsteher festgelegt.

Voraussetzungen und Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Für die Mitarbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Lediglich nachfolgende Voraussetzungen sind zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit erheblich:

  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet und sind wahlberechtigt für die Bundestagswahl
  • Sie stehen selbst nicht zur Wahl und sind nicht als Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt.
  • Führung des Wählerverzeichnisses und Prüfung der Wahlberechtigung.
  • Ausgabe der Stimmzettel und Erläuterung der Stimmabgabe.
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen.
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis.
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe.
  • Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses gemeinsam mit den anderen Wahlhelfern Ihres Wahlvorstandes.

Gleichstellungsbestimmung

Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnung gelten jeweils in der männlichen und weiblichen Form, als auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

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