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Briefwahl zur Bundestagswahl 2025

Das Briefwahlbüro (Obermarkt 21) öffnet am 10. Februar 2025 und ist dann zu folgenden Zeiten erreichbar:

10. bis 20.02.2025

  • Montag, 08:00 bis 18:00 Uhr
  • Dienstag,08:00 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch, 08:00 bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag, 08:00 bis 18:00 Uhr
  • Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr

 

21.02.2025 

  • Freitag, 08:00 bis 15:00 Uhr

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Mühlhausen eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein. Die Beantragung des Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich durch persönliches Erscheinen vorgenommen werden. Die Schriftform gilt auch per E-Mail an briefwahlmuehlhausende, Telefax oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig!

Folgende Angaben sind hierzu erforderlich:

  • Familienname,
  • Vorname(n),
  • Geburtsdatum,
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
  • die in der Wahlbenachrichtigung erhaltenen Nummer


Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. In diesem Fall ist die Beantragung nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich. Bitte beachten Sie, dass dies auch für Ehepartner gilt!

Ebenfalls können Sie den auf Ihrer Wahlbenachrichtigung befindlichen QR-Code nutzen oder die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt an das Wahlbüro der Stadt Mühlhausen zurücksenden.

Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder infolge einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, den Wahlschein selbst zu beantragen oder einem Dritten Vollmacht zu erteilen, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen; § 57 BWO gilt entsprechend.

Das Wahlbüro der Stadt Mühlhausen versendet den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift).

Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Deutsche Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden.

Vom Ausland aus muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür muss man in diesem Fall selbst tragen.

Wahlunterlagen beantragen

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen – für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 – können schriftlich oder per E-Mail unter briefwahlmuehlhausende  und persönlich ab dem 10. Februar 2025 im Wahlbüro der Stadtverwaltung Mühlhausen, Obermarkt 21 (Stadtratssaal) in 99974 Mühlhausen beantragt werden. Das Büro ist barrierefrei und über den Aufzug zu erreichen. 

Die Bereitstellung und eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich in verkürzter Frist von zwei Wochen vor dem Wahltermin.

Jeder Wahlberechtigte kann ab Montag, 10. Februar 2025 auch direkt vor Ort zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Briefwahlbüros wählen.

Dafür muss er, als Nachweis für die Wahlberechtigung, ein gültiges Ausweisdokument dabeihaben. Ebenso sollte er seine Wahlbenachrichtigung mitbringen.

An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht für die Empfangnahme vorliegt. Eine Aushändigung der Unterlagen kann nur erfolgen, wenn der Bevollmächtigte der Gemeindebehörde (Stadt Mühlhausen) schriftlich versichert, dass er nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Wichtige Hinweise:

  1. Wahlscheine können bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr beantragt werden.
  2. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis Samstag, 22. Februar 2025, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
  3. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Gleichstellungsbestimmung

Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnung gelten jeweils in der männlichen und weiblichen Form, als auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

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