Bundestagswahl 2025
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus 630 Abgeordneten. Diese werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Ihre Legislaturperiode dauert vier Jahre.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen – eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Personenwahl) und eine Zweitstimme für die Wahl einer Partei der Landesliste (Verhältniswahl) – über die sich die parteipolitische Zusammensetzung des Bundestages entscheidet.
Die Stadt Mühlhausen ist mit ihren zehn Ortsteilen für die Bundestagswahl dem Wahlkreis 189 „Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis“ zugeordnet.
Für die Wahl des Deutschen Bundestages gelten maßgebend die Regelungen des Grundgesetzes (GG), des Bundeswahlgesetzes (BWahlG), die Bundeswahlordnung (BWO), das Wahlstatistikgesetz (WStatG) in Verbindung mit weiteren Rechtsvorschriften.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich dort gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 2 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
- nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich oder unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Beispiele für die Wahlberechtigung von Deutschen im Ausland (pdf.)
Die wahlberechtigten Personen der Stadt Mühlhausen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten für die vorgezogenen Neuwahlen am 23. Februar 2025 ab Mitte/Ende Januar bis spätestens 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung zugesandt.
Die Wahlbenachrichtigung erfüllt zwei Funktionen:
Sie dient, zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass, als Nachweis der Wahlberechtigung, wenn Sie am Wahlsonntag in Ihrem Wahllokal wählen gehen. Ihr Wahlraum wird Ihnen in Ihrer Wahlbenachrichtigung genannt.
Falls Sie Ihr Wahllokal am Wahlsonntag nicht aufsuchen können, können Sie einen Wahlschein beantragen. Hierfür können Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und uns zukommen lassen oder den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code verwenden. Die Antragstellung kann auch persönlich – zu den Öffnungszeiten des Wahlbüros – erfolgen.
Die Beantragung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr möglich.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die einzuhaltenden Postlaufzeiten! Briefwahlunterlagen werden nur bis Mittwoch, 19. Februar 2025 auf dem Postwege versandt. Alle ab 20. Februar 2025 gestellten Anträge können persönlich oder durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht im Wahlbüro (Öffnungszeiten beachten!) abgeholt werden!
Zur Bundestagswahl 2025 gibt es in der Stadt Mühlhausen 27 Urnenwahllokale und acht Briefwahllokale. Für jeden Urnenwahlbezirk wird ein Wählerverzeichnis geführt. Alle Wahlberechtigten (§ 12 Bundeswahlgesetz), die am Stichtag des 12. Januars 2025 mit Hauptwohnsitz in der Stadt Mühlhausen/Thüringen gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Umzug innerhalb der Gemeinde (Stadt Mühlhausen)
Ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, der sich nach dem Stichtag (13. Januar 2025) innerhalb der Stadt Mühlhausen ummeldet, bleibt in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirkes eingetragen, für den er am Stichtag gemeldet war.
Umzug innerhalb des Bundesgebietes von einer Gemeinde in die andere
- Wahlberechtigte, die im Zeitraum vom 13. Januar bis 2. Februar aus einer anderen Gemeinde nach Mühlhausen ziehen, werden in der vorgenannten Zeitspanne auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Mühlhausen aufgenommen. Wird kein Antrag gestellt, verbleibt der Bürger im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und übt dort sein Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
- Bei Verlegung des Wohnsitzes nach dem 2. Februar 2025 ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nicht mehr möglich. Der Wähler verbleibt im Wählerverzeichnis der ursprünglichen Wahlbezirkes und übt sein Wahlrecht vor Ort oder per Briefwahl aus.
Wichtiger Hinweis:
Wahlberechtigte, die keine Wohnung innehaben (Wohnungslose) werden nur auf Antrag ins das Wählerverzeichnis eingetragen. Zuständig für die Eintragung von wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis, die ohne eine Wohnung innezuhaben sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten, ist die Gemeinde, in der der Wahlberechtigte seinen Antrag stellt.
Der Antrag muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl – Sonntag, 2. Februar 2025 bei der Gemeinde (Stadt Mühlhausen) gestellt werden. Wenn ein Wohnungsloser in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann er auch, wie jeder andere Wahlberechtigte, an dem Briefwahlverfahren teilnehmen.
Zwischen der Bundeswahlleiterin und der zuständigen Gemeinde findet ein elektronischer Informationsaustausch statt, um eine mehrfache Eintragung der Antragstellenden ohne festen Wohnsitz in verschiedene Wählerverzeichnisse zu verhindern.
Anmerkung:
Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann im Zeitraum der Auslegung des Wählerverzeichnisses (3. Februar bis 7. Februar 2025) beim Wahlbüro der Stadt Mühlhausen, Obermarkt 21, 99974 Mühlhausen – Zimmer P 012 und P 202 – Einspruch einlegen. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Wahlbüro der Stadtverwaltung.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Mühlhausen eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein. Die Beantragung des Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich durch persönliches Erscheinen vorgenommen werden. Die Schriftform gilt auch durch E-Mail (briefwahlmuehlhausende), Telefax oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig!
Folgende Angaben sind hierzu erforderlich:
- Familienname,
- Vorname(n),
- Geburtsdatum,
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich. Beachten Sie bitte, dass dies auch für Ehepartner gilt!
Ebenfalls können Sie den auf Ihrer Wahlbenachrichtigung befindlichen QR-Code verwenden oder die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausgefüllt an das Wahlbüro der Stadt Mühlhausen zurücksenden.
Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder infolge einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, den Wahlschein selbst zu beantragen oder einem Dritten Vollmacht zu erteilen, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen; § 57 Bundeswahlordnung gilt entsprechend. Das Wahlbüro der Stadt Mühlhausen versendet den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift).
Der (rote) Wahlbrief muss bei Übersendung per Deutsche Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht freigemacht werden.
Vom Ausland aus muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür muss der Wahlberechtigt in diesem Fall selbst tragen.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen – für die voraussichtlich vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 – können ab 15. Januar 2025 im Wahlbüro der Stadtverwaltung Mühlhausen, Obermarkt 21 (Zimmer P 202 oder Stadtratssaal) in 99974 Mühlhausen persönlich, schriftlich oder per E- Mail unter briefwahlmuehlhausende beantragt werden. Die Büros sind barrierefrei und über den Aufzug zu erreichen.
Die Bereitstellung und eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen wird möglicherweise in verkürzter Frist – von zwei bis drei Wochen vor dem Wahltermin – erfolgen.
Jeder Wahlberechtigte kann voraussichtlich ab Montag, 10. Februar 2025 für die Bundestagswahl auch direkt vor Ort zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Wahlbüros wählen.
Dafür muss er, als Nachweis für die Wahlberechtigung, ein gültiges Ausweisdokument dabeihaben. Ebenso sollte er seine Wahlbenachrichtigung mitbringen.
An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht für die Empfangnahme vorliegt. Eine Aushändigung der Unterlagen kann nur erfolgen, wenn der Bevollmächtigte der Gemeindebehörde (Stadt Mühlhausen) schriftlich versichert, dass er nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Wichtige Heinweise:
- Wahlscheine können bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr beantragt werden.
- Verloren gegangene Wahlscheine rechtfertigen bei rechtzeitiger Antragstellung bis Samstag, 22. Februar 2025, 12:00 Uhr die Ausstellung eines neuen Wahlscheines.
- Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Der Wahltermin zur diesjährigen Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025 rückt langsam näher.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie über den Ablauf des Wahltages informieren.
Die Stadt Mühlhausen gehört zur Bundestagswahl 2025 dem Wahlkreis 189 „Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis“ an und ist am Wahltag in 35 Wahlbezirke eingeteilt.
Neben den 27 Urnenwahllokalen, in denen direkt gewählt werden kann, gibt es acht Briefwahllokale, die am Wahlsonntag tätig sind.
Am Wahltag kann im Urnenwahllokal in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr gewählt werden. Der Briefwahlvorstand findet sich am Wahlsonntag um 15:00 Uhr zusammen und beginnt mit seiner Tätigkeit.
Hinweise zur Beantragung von Wahlscheinen:
- Die Erteilung von Wahlscheinen und die Ausgabe von Briefwahlunterlagen ist bis 21. Februar 2025, 15:00 Uhrfür alle Wahlberechtigten der Stadt Mühlhausen möglich. Ab Donnerstag, 20. Februar 2025 kann keine rechtzeitige Zustellung mittels Postversandt mehr garantiert werden, so dass eine Beantragung und persönliche Abholung Vorort notwendig ist. Gern können Sie eine andere Person, mit einer schriftlichen Vollmacht, zur Abholung Ihrer Unterlagen beauftragen.
- Verloren gegangene Wahlscheine rechtfertigen bei rechtzeitiger Antragstellung bis Samstag, 22. Februar 2025, 12:00 Uhr die Ausstellung eines neuen Wahlscheines.
- Wahlscheine können noch bis zum Wahltag, um 15:00 Uhr, beantragt werden, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Die (roten) Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 23. Februar 2025, 18:00 Uhr im Wahlbüro der Stadt Mühlhausen, „Brotlaube“, Obermarkt 21 in 99974 Mühlhausen eingegangen sein.
Gesonderte Öffnungszeiten zur persönlichen Abgabe der Wahlbriefe:
- Freitag, 21. Februar 2025 von 08:00 bis 15:00 Uhr
- Samstag, 22. Februar 2025 von 08:00 bis 12:00 Uhr
- Sonntag, 23. Februar 2025 von 07:30 bis 18:00 Uhr
Ansonsten können Sie die Wahlbriefe bis Sonntag, 23. Februar 2025, 18:00 Uhr in den Amtsbriefkasten der Stadt, Ratsstraße 25 (Kornmarkt) in 99974 Mühlhausen einwerfen.
Allen am Wahltag eingesetzten und tätig werdenden Wahlhelfer sowie allen Bürgern der Stadt Mühlhausen wünschen wir einen angenehmen und friedvollen Verlauf sowie viel Erfolg. Unseren Wahlhelfern danken wir, dass Sie diese wichtige Aufgabe übernehmen. Denn eines ist sicher: Ohne das Engagement der ehrenamtlichen Wahlvorstände würde unsere Demokratie nicht funktionieren
Alle Personen, welche sich in Mühlhausen von Amts wegen abmelden oder abgemeldet haben, aber sich in der Stadt sonst gewöhnlich seit dem 23. November 2024 aufhalten, werden nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2025 aufgenommen.
Um Wahlberechtigt zu sein und am 23. Februar 2025 wählen zu können, müssen wohnsitzlose Personen einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 2025 stellen. Füllen Sie den Antrag aus und reichen diesen unterschieben im Wahlbüro bis 2. Februar 2025 ein oder senden ihn auf dem Postwege zu.
Hinweis: Die Frist ist bindend und zwingend zu beachten. Später eingegangene Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Team des Wahlbüros wenden
Wahlbeauftragte
Claudia Litzkow-Hardegen
Obermarkt 2199974 Mühlhausen | Thüringen
Telefon: 03601 452 413
E-Mail:wahlbuero@muehlhausen.de
Wahlhelfer | Wahllokale
Sophie Klippstein
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stellvertretende Wahlbeauftragte
Ines Mietzsch
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Frank Westergerling
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Sprechzeiten Wahlbüro
Montag | 08:00 | bis | 12:00 | Uhr | und | 13:00 | bis | 16:00 | Uhr | |||||||
Dienstag | 08:00 | bis | 12:00 | Uhr | und | 13:00 | bis | 18:00 | Uhr | |||||||
Mittwoch | 08:00 | bis | 12:00 | Uhr | ||||||||||||
Donnerstag | 08:00 | bis | 12:00 | Uhr | und | 13:00 | bis | 16:00 | Uhr | |||||||
Freitag | 08:00 | bis | 12:00 | Uhr |
Das Wahlbüro bleibt an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
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Weitere Informationen zur Bundestagswahl und zu den gesetzlichen Regelungen erhalten Sie unter:
www.wahlen.thueringen.de sowie www.bundeswahlleiter.de
Gleichstellungsbestimmung
Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnung gelten jeweils in der männlichen und weiblichen Form, als auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.