Skip navigation

AGB

AGB STADTFÜHRUNGEN

 

GÜLTIG FÜR DIE VERMITTLUNG VON STADTFÜHRUNGEN FÜR GRUPPEN

 

LIEBER GAST,

wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserer Mittelalterlichen Reichsstadt Mühlhausen. Dazu können auch klare Regeln beitragen. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig

durch, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an.

 

 

1. DIE WIRTSCHAFTSBETRIEBE MÜHLHAUSEN GMBH/ BEREICH TOURIST INFORMATION (IM FOLGENDEN TI GENANNT)

vermittelt Stadtführer/innen an interessierte Gäste und an Gruppen. Vertragliche

Beziehungen bei einer Stadtführung entstehen bei Vermittlung direkt zwischen dem Kunden einerseits und dem Stadtführer andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Parteien gemäß den nachfolgenden Punkten.

 

2. PREISE LAUT ANGEBOT

Kunden der TI werden über Änderungen vor Vertragsschluss informiert. Bei allen Gruppenführungen ist eine Anmeldung/Buchung erforderlich. Zu bezahlen sind grundsätzlich alle bestellten und schriftlich bestätigten Details.

 

3. BEI STADTFÜHRUNGEN

die ausschließlich zu Fuß vorgenommen werden, beträgt die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe grundsätzlich 25 Personen. Eine höhere Teilnehmerzahl ist nach vorheriger Absprache gegen Aufpreis möglich.

 

4. DER STADTFÜHRER IST VERPFLICHTET

eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht gekommen zu betrachten. Eventuelle Stornierungskosten erhebt bei Gruppenführungen die Tourist Information.

 

5. BEI VERSPÄTETEM EINTREFFEN

der zu führenden Gäste muss zwischen diesen und dem Stadtführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder ob – falls der Stadtführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss – die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Dann berechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der

Gruppe ist das komplette, vorher schriftlich vereinbarte Honorar fällig.

 

6. WIRD EINE BESTELLTE STADTFÜHRUNG FÜR GRUPPEN NICHT IN ANSPRUCH GENOMMEN

ohne dass mindestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Termin eine Abbestellung erfolgte, wird eine Stornopauschale von 50% des Führungspreises erhoben. Bei Ausfall ohne Absage der Führung werden 90% vom Führungspreis erhoben.

 

7. SOWEIT NICHTS ANDERES VEREINBART WURDE

wird das Führungshonorar zu Beginn der Führung vom Kunden oder dessen Beauftragten direkt und bar an den Stadtführer ausbezahlt.

 

8. ZUR ABWEHR VON GEFAHREN

die sich aufgrund ungünstiger Witterungs- oder Wegebedingungen ergeben können, kann der Stadtführer nach eigenem Ermessen von der ursprünglich vereinbarten Route abweichen. Ein Erstattungsanspruch des Gastes entsteht hieraus nicht.

 

9. DIE TI HAFTET

auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, lediglich im Rahmen der

gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem

Handeln oder eines seiner Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht selbst Leistungsträger sind. Bei Erfüllungsgehilfen als Leistungsträger ist jegliche Haftung der TI  ausgeschlossen.

 

10. DER BESTELLER EINER STADTFÜHRUNG

erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.

 

11. WIDERSPRUCH

 ist zu richten an:

Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH

Windeberger Landstr. 73

99974 Mühlhausen

Tel.:03601-404770

Fax: 03601-4047711

service@touristinfo-muehlhausen.de