


Regeln für ein gutes Miteinander
Viele Menschen mögen Hunde, sind sie doch oft ihr jahrelanger, treuer Begleiter auf vier Pfoten. Auf der anderen Seite gibt es auch viele Bürgerinnen und Bürger, die Angst vor Hunden haben. In Mühlhausen sind täglich über 2.400 Hunde im öffentlichen Raum unterwegs – was völlig unproblematisch ist, wenn Herrchen und Frauchen ein paar einfache Regeln beachten. Straßen, Plätze und Grünanlagen sind für alle Bürgerinnen und Bürger da, alle sollen diese friedlich und zufrieden nutzen können.
Hunde sind an der Leine zu führen:
- in öffentlichen Anlagen
- im Innenstadtbereich
- bei Umzügen und auf Veranstaltungen
- in bebauten Ortsteilen und Straßen
In den Hundeverbotszonen besteht ein komplettes Zutrittsverbot für Hunde. Auch angeleinte Hunde dürfen hierhin nicht mitgenommen werden.
Hundeverbotszonen sind:
- Kinderspielplätze
- Bolzplätze
- Wasser- und Brunnenanlagen
- Liegewiesen
Zudem dürfen Hunde nicht auf Volksfeste mitgebracht werden. Wochenmärkte sind ebenfalls Orte, die besser ohne Hund aufgesucht werden sollten; sofern Sie hier einen Hund bei sich führen, nehmen Sie diesen bitte an die Leine. Auch Großveranstaltungen wie die Kirmes sind wenig geeignet für Ihre Vierbeiner.
Hundekot ist ein großes Ärgernis für Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch unsere Gäste. Gerade hier sind die Hundehalter gefordert, Verantwortung für ihr Tier und für die Allgemeinheit zu übernehmen und den Kot ihres Tieres zu beseitigen – übrigens auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Einfach zu einer Tüte greifen, den Kot damit aufnehmen und in einen der über 400 öffentlichen Papierkörbe in Grünanlagen bzw. im Straßenraum werfen. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, mehrere für die Beseitigung von Hundekot geeignete Behältnisse bei sich zu haben, wenn er mit dem Hund Gassi geht. Die Stadt Mühlhausen unterstützt die Sauberkeit nach Kräften und hat im Innenstadtbereich Spender für Hundekotbeutel (Bell-oo) aufgestellt. Aber auch ein leerer Beutelspender entbindet nicht von der Pflicht, den Hundekot zu beseitigen!
Hundesteuerpflichtig sind alle Hunde, die im Stadtgebiet Mühlhausen gehalten werden und älter als vier Monate sind.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, jeden von ihm gehaltenen Hund innerhalb von einer Woche anzumelden. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Fachdienst 4.2 Stadtkasse I Steuern oder unser Team der Bürgerdienste.
Alle Tipps für Sie als Hundehalterin und Hundehalter finden Sie auch zusammengefasst in einer Broschüre (wird derzeit überarbeitet):
Keine Anleinpflicht für Hunde besteht auf den Hunde-Freilaufflächen der Stadt Mühlhausen. Diese Flächen sind in der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Mühlhausen benannt. Wo diese zu finden sind, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:
Ortsrecht | Satzungen | Formularpool & weitere Informationen
Die Zuständigkeit für die Berechnung und den Einzug der Hundesteuer liegt beim Fachdienst 4.2 - Stadtkasse I Steuern hier können Sie die Hundesteuersatzung der Stadt Mühlhausen einsehen und sich zur Hundesteuer informieren. Die Anmeldung und Abmeldung Ihres Hundes können Sie im Bürgerbüro beim Team der Bürgerdienste vornehmen, hier erfahren Sie, welche Unterlagen zur Anmeldung bzw. bei der Abmeldung des Tieres erforderlich sind.
Regelungen zur Haltung und zum Führen von Hunden, zur Leinenpflicht, zur Beseitigung von Hundekot bzw. zu den entsprechenden Pflichten der Halter sind in der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Mühlhausen aufgeführt.
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