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Sanierungsgebiet „Petri- und Nikolaivorstadt“

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Die beiden Vorstädte St. Petri und St. Nikolai stellen einen wesentlichen Bestandteil der historischen Bebauung Mühlhausens dar. Die vielfältige Bau- und Nutzungsstruktur weist überwiegend kleinteilige Parzellen mit meist zweigeschossiger Bebauung und rückwärtigen Gärten auf. Teilweise wird diese Struktur durch größere Gewerbe- oder Brachflächen durchbrochen (z. B. die alte Brauerei, das ehemalige Heizhaus oder die Gewerbeflächen an der Tonbergstraße), welche stark versiegelt und deutlich untergenutzt sind.

Um eine zielgerichtete und nachhaltige Aufwertung der Petri- und Nikolaivorstadt gewährleisten zu können, sind städtebauliche Veränderungen und Umnutzungen im gesamten Gebiet notwendig. Mittels den Vorbereitenden Untersuchungen wurden die qualitativen und quantitativen Missstände im Gebiet nachgewiesen und somit die Notwendigkeit einer sanierungsrechtlichen Gesamtmaßnahme begründet. Am 14. Mai 2025 hat schließlich der Mühlhäuser Stadtrat die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Petri- und Nikolaivorstadt“ beschlossen.

Wichtige Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer (u. a. zu steuerlichen Abschreibungen, Sanierungsvermerk, Ausgleichsbeträgen) können in der Präsentation zur Informationsveranstaltung vom 25.06.2025 nachgelesen werden.

Nähere Informationen zu Ausgleichsbeträgen können der Internetseite zur Altstadtsanierung oder der dazugheörigen Broschüre entnommen werden. Die Ermittlung und Zahlung von Ausgleichsbeträgen wird allerdings erst am Ende der Gesamtsanierungsmaßname der „Petri- und Nikolaivorstadt“ erforderlich.

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