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Fachdienst 5.2 - Personenstandswesen | Standesamt

Leistungen

Die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes helfen Ihnen bei folgenden Themen weiter:

Dokumente:

Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier

Bemerkung:

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden und Einsicht in die Personenstandsbücher ist ausschließlich möglich für:

  • Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Zwecks
  • Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
  • deren Ehegatten
  • deren Vorfahren
  • deren Abkömmlingen

Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Ausstellung einer Urkunde oder Einsicht in die Personenstandsbücher, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.

Sollten Sie die benötigten Urkunden nicht persönlich abholen können, senden wir Ihnen diese auch zu. Sie können die Urkunden schriftlich, per Fax oder per E-Mail bei uns beantragen. Bitte fügen Sie als Identitätsnachweis eine Ablichtung oder ein Foto von der Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises bei.

Online-Service: Ausstellen von Personenstandsurkunden

Dokumente:

  • Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier
  • Bei miteinander verheirateten Eltern ihre Eheurkunde sowie die Geburtsurkunden, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt der Eltern nicht aus der Eheurkunde ergeben.
  • Bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie, falls vorhanden, die Sorgeerklärung.
  • Wenn es zur Beurkundung notwendig ist, können seitens des Standesamtes weitere Dokumente verlangt werden.

Bemerkung:

Sofern das Kind im Krankenhaus Mühlhausen geboren wird, erfolgt die Anzeige der Geburt durch diese Einrichtung. Bei mündlichen Anzeigen benötigt das Standesamt eine von Arzt, Hebamme oder Entbindungshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

Kosten:

  • Für das Ausstellen einer Geburtsurkunde werden Gebühren in Höhe von 10 Euro erhoben.
  • Im Zusammenhang mit der Geburtsurkunde werden jeweils eine Urkunde für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe/Krankenkasse gebührenfrei ausgestellt.

    Dokumente:

    Bei der Terminvereinbarung wird mitgeteilt, welche Dokumente vorzulegen sind.

    Bemerkung:

    Terminvergabe
    Termine zur Eheschließung werden telefonisch, per E-Mail oder bei persönlicher Vorsprache erteilt. Der reservierte Termin ist spätestens 2 Monate vorher durch die Verlobten zu bestätigen. Erfolgt diese Bestätigung nicht, wird der Termin wieder frei gegeben.

    Anmeldung der Eheschließung
    Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt grundsätzlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben die Verlobten also eine Wahlmöglichkeit. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, bietet es sich an, die Eheschließung auch dort anzumelden.

    Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt durch beide Verlobten oder eines Verlobten mit schriftlicher Vollmacht des anderen.

    Gerne beantworten wir auch alle Fragen zu Mühlhausens Trauorten!

      Dokumente:

      • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
      • Personalausweis oder Reisepass der anzeigenden Person
      • Todesbescheinigung des Arztes
      • bei ledigen Verstorbenen beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, ersatzweise Geburtsurkunde
      • bei verheirateten Verstorbenen beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, ersatzweise Heiratsurkunde
      • bei geschiedenen Verstorbenen beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe, ersatzweise Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
      • bei verwitweten Verstorbenen beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe, ersatzweise Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des früheren Ehegatten

      Bemerkung:

      Ein Sterbefall ist zeitnah beim Standesamt anzuzeigen - oftmas übernehmen Bestattungsunternehmen diese Aufgabe.

      Folgende Erklärungen zur Namensführung sind möglich:

      • Namensbestimmung, Namenserteilung bei Neugeborenen
      • Einbenennung
      • nachträgliche Erklärung eines Ehenamens
      • Wiederannahme eines früheren Namens
      • Neusortierung der Vornamen

      Dokumente:

      Welche Dokumente mitzubringen sind, wird individuell bei einer persönlichen oder telefonischen Vorsprache beim Standesamt geklärt.

        Dokumente:

        Welche Dokumente mitzubringen sind, wird individuell bei einer persönlichen oder telefonischen Vorsprache beim Standesamt geklärt.

          Dokumente:

          Welche Dokumente mitzubringen sind, wird individuell beim Termin geklärt.

          Bemerkung:

          Die Gültigkeit eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt 6 Monate

          Dokumente:

          Personalausweis, Reisepass (in Verbindung mit einer Meldebescheinigung) oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier

          Bemerkung:

          Für die Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die austretende Person ihren Wohnsitz hat. Für den Austritt aus der Kirche wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.

          Dokumente:

          Welche Dokumente mitzubringen sind, wird individuell bei einer persönlichen oder telefonischen Vorsprache beim Standesamt geklärt.

          Bemerkung:

          Anträge zur Behördlichen Namensänderung werden vom Standesamt entgegengenommen und an das Landratsam Unstrut-Hainich-Kreis weitergeleitet.

          Eheschließung

          Sandra Müller

          Obermarkt 21
          99974 Mühlhausen | Thüringen

          Telefon: 03601 452 167
          Fax:03601 452 170
          E-Mail:standesamt@muehlhausen.de

          Sterbefälle

          Diana Schäfer

          Obermarkt 21
          99974 Mühlhausen | Thüringen

          Telefon: 03601 452 213
          Fax:03601 452 170
          E-Mail:standesamt@muehlhausen.de

          Geburtsurkunde

          Rebecca Kämpfer

          Obermarkt 21
          99974 Mühlhausen | Thüringen

          Telefon: 03601 452 186
          Fax:03601 452 170
          E-Mail:standesamt@muehlhausen.de

          Urkundenstelle

          Urkunden

          Obermarkt 21
          99974 Mühlhausen | Thüringen

          Telefon: 03601 452 169
          Fax:03601 452 170
          E-Mail:standesamt@muehlhausen.de

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