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Dorfentwicklung Mühlhausen Süd

Ortsentwicklung zum Mitmachen.

Wie können sich die Mühlhäuser Ortsteile Bollstedt, Höngeda, Seebach und Felchta zukunftsfähig entwickeln? Die Antwort: durch gemeinsames Engagement und innovative Ideen! Die vier Ortsteile haben sich zur Dorfregion Mühlhausen Süd zusammengeschlossen, um aktiv ihre Zukunft zu gestalten und sich für das Förderprogramm der Dorfentwicklung des Freistaates Thüringen zu bewerben.

Ein Meilenstein: Das Gemeindliche Entwicklungskonzept (GEK)

Im ersten Schritt entstand ein Gemeindliches Entwicklungskonzept (GEK) – erarbeitet mit der aktiven Beteiligung der Bürger:innen und unterstützt durch das Leipziger Büro der CIMA Beratung + Management GmbH. Das GEK ist das Herzstück der Initiative: Es bündelt Interessen, erschließt Fördermittel und setzt neue Impulse für die Region – Projekte, die ohne diese Unterstützung nicht realisierbar wären.

Erfolgreiche Bewerbung: Förderzusage für die Dorfregion

Die Mühe hat sich gelohnt: Am 21. August 2025 wurde in Neustadt/Orla die offizielle Urkunde überreicht. Damit ist die Dorfregion Mühlhausen Süd für den Zeitraum 2026 bis 2030 Förderschwerpunkt der Dorferneuerung in Thüringen.

In diesen fünf Jahren können sowohl private als auch kommunale Projekte gefördert werden, die direkt auf die Bedürfnisse der Ortsteile eingehen und gleichzeitig die gesamte Region stärken.

Die Dorfentwicklung verfolgt klare Ziele:

  • Lebensqualität steigern: Verbesserung von Wohnen, Arbeiten und Leben vor Ort.
  • Dörfliche Identität bewahren: Erhalt historischer Bausubstanz und traditioneller Strukturen.
  • Zukunftsfähigkeit sichern: Schaffung von Perspektiven für alle Generationen.

Gefördert werden zum Beispiel:

  • Werterhalt von Dächern, Fassaden, Fenstern, Türen (regionaltypisch)
  • Orts- und regionaltypische Gestaltung von Hof- und Grünflächen

 Förderkonditionen

  • Antragsfrist: jährlich zum 15.01. für das laufende Jahr
  • Förderquote für private Vorhaben: bis zu 35 % der Kosten, jedoch höchstens 15.000 € pro Gebäude
  • Förderquote für Gemeinden: bis zu 65% der Kosten
  • Mindestinvestition: 7.500 €
  • gefördert werden nur Firmenleistungen (keine Eigenleistungen)

Wichtig! Mit dem zu fördernden Vorhaben darf erst nach dem Erhalt der Genehmigung durch die Förderbehörde Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) begonnen werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Fertigstellung.

Beratung & Unterstützung (kostenfrei)

Thüringer Landgesellschaft (ThLG)

Protokolle | Dokumentation & weitere Informationen