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Dorfentwicklung Mühlhausen Süd

Dorfregion Mühlhausen Süd mit Bollstedt, Felchta, Höngeda und Seebach

Die Ortsteile Bollstedt, Felchta, Höngeda und Seebach haben sich zur Dorfregion Mühlhausen Süd zusammengeschlossen, um ihre Zukunft gemeinsam zu gestalten.

Grundlage ist das Gemeindliche Entwicklungskonzept, das mit aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet wurde. Im August 2025 wurde die Dorfregion offiziell als Förderschwerpunkt anerkannt. Der Förderzeitraum läuft von 2026 bis 2030.

Gemeinsam die Ortsteile weiterentwickeln

Ziel der Dorfentwicklung ist es, die Lebensqualität in Bollstedt, Felchta, Höngeda und Seebach langfristig zu stärken, historische und ortstypische Strukturen zu erhalten und die Ortsteile zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Dabei geht es unter anderem um Gebäude und Ortsbilder, öffentliche Räume, Infrastruktur, Natur und Landschaft sowie das soziale und kulturelle Leben in den Ortsteilen.

Im Förderzeitraum können sowohl kommunale als auch geeignete private und vereinsgetragene Vorhaben unterstützt werden.

Förderung privater Vorhaben

Auch private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vereine können innerhalb der Dorfregion Fördermöglichkeiten nutzen.

Förderfähig können beispielsweise Maßnahmen an Dächern, Fassaden, Fenstern, Türen und Toren sowie an Grundstücken und Außenanlagen sein. Ob ein Vorhaben tatsächlich gefördert werden kann, wird immer im Einzelfall geprüft.

Private Vorhaben können mit bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt werden. Die Förderung beträgt höchstens 30.000 Euro pro Gebäude. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 7.500 Euro.

Die Antragsfrist ist grundsätzlich jährlich der 15. Januar.

Wichtig ist, dass vor der Bewilligung nicht mit der Maßnahme begonnen wird. Auch die vorzeitige Beauftragung von Firmen oder der Kauf von Material kann förderschädlich sein.

Beratung und Unterstützung kostenfrei

Niemand muss sich allein durch Förderbedingungen, Unterlagen und Antragstellung arbeiten.

Das beratende Planungsbüro begleitet Interessierte von der ersten Projektidee über die Vorbereitung des Förderantrags bis zum Verwendungsnachweis. So kann frühzeitig geklärt werden, ob ein Vorhaben grundsätzlich geeignet ist, welche Unterlagen benötigt werden und welche Schritte als Nächstes erforderlich sind.

Thüringer Landgesellschaft mbH

Katja Schneevoigt
Weimarische Straße 29b
99099 Erfurt

Telefon 0361 44 13 141
E Mail k.schneevoigtthlgde

 

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