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Fachdienst 5.1 - Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten

Die Zuständigkeiten des Fachdienstes 5.1 gliedern sich einerseits in Aufgaben des Ordnungsamtes und damit die allgemeinen Ordnungsangelegenheiten. Diese beinhalten die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Beseitigung bereits eingetretener Störungen (Gefahrenabwehr). Zudem werden in der zentralen Bußgeldstelle alle Ordnungswidrigkeitenverfahren der Stadtverwaltung Mühlhausen bearbeitet.

Andererseits werden im hier ansässigen Gewerbeamt die Gewerbeangelegenheiten bearbeitet. Neben der Führung des Gewerberegisters der Stadt Mühlhausen und der zugehörigen Ortsteile Bollstedt, Eigenrieden, Felchta, Görmar, Grabe, Hollenbach, Höngeda, Saalfeld, Seebach und Windeberg ist das Gewerbeamt für die Entgegennahme und Bearbeitung von Gewerbeanzeigen und Erlaubnissen sowie für die Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister zuständig. Das Gewerbeamt ist darüber hinaus für die Aufsicht über die im Stadtgebiet zuständigen Schornsteinfeger sowie die zwangsweise Durchsetzung von kehr- und überprüfungspflichtigen Schornsteinfegerarbeiten zuständig.

In Mühlhausen hat die Polizeiinspektion Unstrut-Hainich zwei Kontaktbereichsbeamte (Kobb) als Ansprechpartner für die Bürger und die Verwaltung im Einsatz. Die beiden Kontaktbereichsbeamten können dienstags im Büro in der Ratsstraße 25, Hintergebäude, Raum D 021 zur Sprechzeit zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr für polizeiliche Angelegenheiten kontaktiert werden. Darüber hinaus können Termine wie folgt telefonisch vereinbart werden: Frau Polizeihauptmeisterin Hildebrand 0152/22891809 / Herr Polizeihauptmeister Haustein 0152/22890842.

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