


Öffentliche Auslegung nach dem Baugesetzbuch
Städtebauliche Planungen sollen auch von den Bürgern und Bürgerinnen entscheidend mitentwickelt und mitgetragen werden. In diesem Zusammenhang regelt das Baugesetzbuch u. a. die Form und die Art und weise der Beteiligung. In den öffentlichen Bekanntmachungen (im Amtsblatt und/oder auf der Homepage) wird über aktuell vorliegende Verfahren informiert, dies betrifft z. B. Angaben zu Ort und Dauer der Auslegung, zur Art von bereits vorliegenden Stellungnahmen mit Umweltbezug sowie Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen.
Die öffentliche Auslegung ist ein gesetzlich festgelegter Verfahrensschritt im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung bei raumbedeutsamen Planungen, wie zum Beispiel beim Raumordnungsverfahren, der Bauleitplanung oder einer Planfeststellung.
Öffentliche Auslegungen
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 b „Wendewehr, Gasometerweg“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in öffentlicher Sitzung am 24.06.2026 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans, der Entwurf der Begründung und der Umweltbericht werden vom
13.07.2026 bis 14.08.202 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen unter https://www.muehlhausen.de/ rathaus-erkunden/amtliche-bekanntgaben/auslegungen/ veröffentlicht und zusätzlich im Fachdienst Stadtplanung/Klimaschutz der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
| montags | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
| dienstags | von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| mittwochs | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
| donnerstags | von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| freitags | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
sowie in der Stadt-Werkstatt, Steinweg 4 (barrierefrei) während folgender Zeiten
| montags bis donnerstags | von 8 - 15:30 Uhr |
| freitags | von 8 - 13:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Telefonnummer: 03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen unter stadtentwicklungmuehlhausende übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der Postanschrift (Ratsstraße 25) sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden.
Im Rahmen des bisherigen Beteiligungsverfahrens ist keine umweltbezogene Stellungnahme eingegangen, die die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans betrifft.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Der Änderungsbereich besitzt eine Größe von etwa 1,44 Hektar und umfasst das Flurstück 18/29 der Flur 17 der Gemarkung Mühlhausen. Der Änderungsbereich wird begrenzt durch:
► im Süden: Wendewehrstraße;
► im Osten: Gasometerweg;
► im Westen: gewerbliche Baufläche;
► im Norden: Festplatz.
Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung entspricht räumlich im Wesentlichen dem Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 b. Da im Flächennutzungsplan lediglich die Zweckbestimmung der Gemeinbedarfsfläche von „Kulturelle Einrichtung“ in „Feuerwehr“ geändert wird und der Änderungsbereich nicht parzellenscharf abgegrenzt ist, dient der nachfolgend abgebildete Übersichtsplan der Bebauungsplanänderung zugleich der räumlichen Orientierung.
Durch die Änderung des FNP soll eine der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung der Feuerwache geschaffen werden.
Außer dem Umweltbericht liegen für die Änderung des Flächennutzungsplans keine weiteren umweltbezogenen Informationen oder Stellungnahmen vor. Im parallel geführten Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 b sind hingegen umweltbezogene Informationen und Gutachten vorhanden; diese können auf der oben genannten Internetseite eingesehen werden und liegen im Rahmen dieses Verfahrens öffentlich aus.
Hinweise:
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen / Biotope, den Boden, Wasser, das Landschaftsbild sowie Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter geprüft. Diese sind im Umweltbericht dargelegt.
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Mühlhausen, den 02.07.2026
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns Siegel
Oberbürgermeister
Auslegungsunterlagen
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 b "Wendewehr, Gasometerweg“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in öffentlicher Sitzung am 24.06.2026 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 b "Wendewehr, Gasometerweg", der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht, bereits vorliegende wesentliche Stellungnahmen mit Umweltbezug sowie Gutachten werden vom
13.07.2026 bis 14.08.2026 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen unter https://www.muehlhausen.de/ rathaus-erkunden/amtliche-bekanntgaben/auslegungen/ veröffentlicht und zusätzlich im Fachdienst Stadtplanung/Klimaschutz der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
| montags | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
| dienstags | von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| mittwochs | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
| donnerstags | von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| freitags | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
sowie in der Stadt-Werkstatt, Steinweg 4 (barrierefrei) während folgender Zeiten
| montags bis donnerstags | von 8 - 15:30 Uhr |
| freitags | von 8 - 13:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Telefonnummer: 03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen unter stadtentwicklung @muehlhausen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der Postanschrift (Ratsstraße 25) sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung/Klimaschutz vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Der abgegrenzte Änderungsbereich besitzt eine Größe von etwa 1,44 ha und umfasst das Flurstück 18/29 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 18/27 der Flur 17 der Gemarkung Mühlhausen.
Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:
► im Süden: Wendewehrstraße;
► im Osten: Gasometerweg;
► im Westen: gewerbliche Bauflächen und die Industriestraße;
► im Norden: Festplatz.
Der Geltungsbereich der Änderung sowie die externe Maßnahmenfläche (zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) sind in den abgebildeten Übersichtsplänen dargestellt.
Durch die Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwache“ geschaffen werden.
Neben dem Umweltbericht sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
| Art der vorhandenen Information | Thematischer Bezug |
3 Stellungnahmen mit Umweltbezug von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Immissionsschutz (Lärm), Naturschutz/Artenschutz, Eingriff in Natur und Landschaft/Kompensation, Abfallentsorgung, Immissionsüberwachung/ Einhaltung der Orientierungswerte, archäologischer Fundplatz |
Artenschutzfachbeitrag als Bestandteil des Umweltberichtes (Urheber: Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen) | Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung bzgl. europäisch geschützter Arten |
Grünordnungsplan integriert in den Umweltbericht (Urheber: Planungsbüro Dr. Weise) | Eingriffsregelungen unter Berücksichtigung des gesamten Naturhaushaltes |
Faunistische Erfassung (Urheber: Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen) | Erfassung der Betroffenheit von Reptilien |
Schallimmissionsprognose (Urheber: Ingenieurbüro Frank & Schellenberger GbR, Eisenach) | Immissionsschutz, lärmrelevante Vorfälle |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen / Biotope, den Boden, Wasser, das Landschaftsbild sowie Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter geprüft. Diese sind im Umweltbericht dargelegt.
Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Mühlhausen, den 02.07.2026
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns Siegel
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