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Öffentliche Auslegung nach dem Baugesetzbuch

Städtebauliche Planungen sollen auch von den Bürgern und Bürgerinnen entscheidend mitentwickelt und mitgetragen werden. In diesem Zusammenhang regelt das Baugesetzbuch u. a. die Form und die Art und weise der Beteiligung. In den öffentlichen Bekanntmachungen (im Amtsblatt und/oder auf der Homepage) wird über aktuell vorliegende Verfahren informiert, dies betrifft z. B. Angaben zu Ort und Dauer der Auslegung, zur Art von bereits vorliegenden Stellungnahmen mit Umweltbezug sowie Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen.

Die öffentliche Auslegung ist ein gesetzlich festgelegter Verfahrensschritt im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung bei raumbedeutsamen Planungen, wie zum Beispiel beim Raumordnungsverfahren, der Bauleitplanung oder einer Planfeststellung.

Öffentliche Auslegungen

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-37 „Höngeda, Am Vogteier Weg“ - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen hat in seiner Sitzung am 01.02.2023 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Flurstück 21/2 in der Flur 2 der Gemarkung Höngeda einzuleiten.

Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans umfasst eine Fläche von etwa einem Hektar und befindet sich am westlichen Ortsrand des Ortsteils Höngeda, westlich der in den 1990er Jahren errichteten Wohnbebauung. Die räumliche Abgrenzung des Planungsbereiches geht aus dem abgebildeten Übersichtsplan hervor.

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VEP-37 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohnhauses, einer Kfz-Werkstatt und eines Reitplatzes mit dazu gehörenden Nebenanlagen geschaffen werden.

Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) möchte die Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über deren voraussichtlichen Auswirkungen informieren und Gelegenheit zur Äußerung geben. Die Stadt hat hierfür die Möglichkeit der Auslegung und Veröffentlichung im Internet gewählt.                                   

Die bereits vorliegenden Unterlagen (Planzeichnung, städtebauliche Begründung, Umweltbericht, Schallimmissionsprognose) werden in der Zeit vom

27.10.2025 bis 14.11.2025 (einschließlich)

auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen unter www.muehlhausen.de/rathaus-erkunden/amtliche-bekanntgaben/oeffentliche-auslegungen/ veröffentlicht und zusätzlich im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten

montagsvon 09:00 bis 12:00 Uhr
dienstagsvon 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
mittwochsvon 09:00 bis 12:00 Uhr
donnerstags  von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
freitagsvon 09:00 bis 12:00 Uhr


sowie in der Stadt-Werkstatt, Steinweg 4 (barrierefrei) während folgender Zeiten

montags bis donnerstags  von 8 - 15:30 Uhr
freitagsvon 8 - 13:00 Uhr


öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeiten ist die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung gegeben. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Telefonnummer: 03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen unter stadtentwicklung-bauordnungmuehlhausende übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der Postanschrift (Ratsstraße 25) sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung/Klimaschutz vorgebracht werden.

gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister


Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans "Hollenbacher Grube" im Ortsteil Hollenbach (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in öffentlicher Sitzung am 24.09.2025 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hollenbacher Grube" und der Entwurf der Begründung werden vom

27.10.2025 bis 28.11.2025 (einschließlich)

auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen unter www.muehlhausen.de/rathaus-erkunden/amtliche-bekanntgaben/oeffentliche-auslegungen/ veröffentlicht und zusätzlich im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten

montagsvon 09:00 bis 12:00 Uhr
dienstagsvon 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
mittwochsvon 09:00 bis 12:00 Uhr
donnerstags  von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
freitagsvon 09:00 bis 12:00 Uhr


sowie in der Stadt-Werkstatt, Steinweg 4 (barrierefrei) während folgender Zeiten

montags bis donnerstags  von 8 - 15:30 Uhr
freitagsvon 8 - 13:00 Uhr


öffentlich ausgelegt. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Telefonnummer: 03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen unter stadtentwicklung-bauordnungmuehlhausende übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der Postanschrift (Ratsstraße 25) sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung/Klimaschutz vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Der Änderungsbereich besitzt eine Größe von etwa 810 m² und umfasst die Flurstücke 175 und 182 tlw. der Flur 4 der Gemarkung Hollenbach.

Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Fahrzeughalle für die Freiwillige Feuerwehr Hollenbach geschaffen werden.

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Mühlhausen, den 06.10.2025

gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns                                                                                         Siegel
Oberbürgermeister