


Öffentliche Auslegung nach dem Baugesetzbuch
Städtebauliche Planungen sollen auch von den Bürgern und Bürgerinnen entscheidend mitentwickelt und mitgetragen werden. In diesem Zusammenhang regelt das Baugesetzbuch u. a. die Form und die Art und weise der Beteiligung. In den öffentlichen Bekanntmachungen (im Amtsblatt und/oder auf der Homepage) wird über aktuell vorliegende Verfahren informiert, dies betrifft z. B. Angaben zu Ort und Dauer der Auslegung, zur Art von bereits vorliegenden Stellungnahmen mit Umweltbezug sowie Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen.
Die öffentliche Auslegung ist ein gesetzlich festgelegter Verfahrensschritt im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung bei raumbedeutsamen Planungen, wie zum Beispiel beim Raumordnungsverfahren, der Bauleitplanung oder einer Planfeststellung.
Öffentliche Auslegungen
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-37 "Höngeda, Am Vogteier Weg " gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in öffentlicher Sitzung am 06.05.2026 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VEP-37 "Höngeda, Am Vogteier Weg", der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht, bereits vorliegende wesentliche Stellungnahmen mit Umweltbezug sowie Gutachten werden vom
27.05.2026 bis 26.06.2026 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen veröffentlicht (siehe unten) und zusätzlich im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
| montags | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
| dienstags | von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| mittwochs | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
| donnerstags | von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| freitags | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
sowie in der Stadt-Werkstatt, Steinweg 4 (barrierefrei) während folgender Zeiten
| montags bis donnerstags | von 8 - 15:30 Uhr |
| freitags | von 8 - 13:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeiten ist die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung gegeben. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Telefonnummer: 03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen unter stadtentwicklung-bauordnungmuehlhausende übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der Postanschrift (Ratsstraße 25) sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung/Klimaschutz vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Der abgegrenzte Geltungsbereich besitzt eine Größe von etwa 10.570 m² und umfasst das Flurstück 21/1 der Flur 2 der Gemarkung Höngeda. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:
► im Süden: Ackerfeldblock;
► im Osten: Grünflächen des Wohngebietes „Hinter der Kirche“;
► im Westen: Ackerfeldblock;
► im Norden: Straße „Am Vogteier Weg“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem abgebildeten Übersichtsplan dargestellt. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung von Vorhabengebieten für Wohnzwecke, Pferdehaltung und Werkstattnutzung
(Kfz) geschaffen werden. Neben dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
| Art der vorhandenen Information | Thematischer Bezug |
| 8 Stellungnahmen mit Umweltbezug von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Artenschutz, Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft, Grundwasserschutz, Niederschlagswasser, abfallrechtliche Belange, Bodenschutz; Naturschutz |
| 1 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit (anerkannte Naturschutzvereinigung) | Immissionsschutz, Flora, Fauna, Artenschutz, Bewertung Biotoptypen |
| Artenschutzfachbeitrag als Bestandteil des Umweltberichtes (Urheber: Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen) | Prüfung der Betroffenheit europarechtlich geschützter Arten durch das Planverfahren – Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen |
| Grünordnungsplan integriert in den Umweltbericht (Urheber: Planungsbüro Dr. Weise) | Biotoptypen Bestand und Planung |
| Schallimmissionsprognose (Urheber: IFS Ingenieurbüro Frank & Schellenberger, Eisenach) | Immissionsschutz |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen / biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Landschaft sowie Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter geprüft. Diese sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind im Umweltbericht dargelegt. Hinweise: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Mühlhausen, den 07.05.2026
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
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