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Entwicklung der Petri- Nikolaivorstadt

Die Stadt Mühlhausen möchte die Petri-Nikolaivorstadt städtebaulich weiterentwickeln. Nachhaltige (Sanierungs-)Maßnahmen zur Verbesserung und Aufwertung des Gebietes sind das übergeordnete Ziel. In einem Zeitraum von 10 bis 15 Jahren sind dementsprechend unterschiedliche Projektschritte und -phasen vorgesehen, um Entwicklungspotentiale identifizieren und mögliche Fördermaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung ausschöpfen zu können. Vorbereitende Schritte für die Analyse und Planungsmaßnahmen sind hierfür erforderlich.

Mit dem Beschluss des Stadtrates und der Bekanntmachung über den Beginn vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB im Februar 2021 wurde das langfristige Projekt zur Entwicklung des Stadtteils angestoßen. 

Begleitend zu den vorbereitenden Untersuchungen ist für das Jahr 2023 die frühzeitige und umfassende Beteiligung der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils vorgesehen.

Informationen zu den aktuell und künftig laufenden Maßnahmen finden Sie nun auf diesen Seiten.

Informieren Sie sich und bringen Sie sich ein!

Überblick Projektschritte | Zeithorizont

  • 2021
  • I. Quartal 2021

    Beschluss und Bekanntmachung über den Beginn vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB zu finden im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen/Thüringen Ausgabe Februar 2021

  • 2023
  • Maßnahmen Januar bis November
  • 2024
  • II. Quartal 2024
    • Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen geplant
    • weitere (Umsetzungs-)Schritte erfolgen, wenn der Stadtrat der Stadt Mühlhausen einen entsprechenden Beschluss auf Grundlage der abgeschlossenen vorbereitenden Untersuchungen fasst
    • anschließend erfolgt die Veröffentlichung eines Rahmenplans
  • 2024 bis 2038
  • Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen:
    • nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes durch den erforderlichen Stadtratsbeschluss können städtebauliche Sanierungsmaßnahmen zur Aufwertung und städtebaulichen Verbesserung des Sanierungsgebietes "Petri-Nikolaivorstadt" ggf. unter dem Einsatz von Städtebaufördermitteln und steuerlichen Erleichterungen geplant und umgesetzt werden.