


Friedhofsverwaltung der Stadt Mühlhausen
Die Kolleginnen der Friedhofsverwaltung sind Ihre ersten Ansprechpartner zu Bestattungsarten, Bestattungsformen und Grabstätten.
Im Stadtgebiet Mühlhausen gibt es acht kommunale Friedhöfe:
- den "Neue Friedhof" in Mühlhausen sowie
- die Friedhöfe in den Ortsteilen Görmar, Windeberg, Saalfeld, Seebach, Höngeda, Bollstedt und Grabe
Die Friedhofsverwaltung hat ihren Sitz auf dem "Neuen Friedhof" in Mühlhausen - Eisenacher Landstraße 14 I Richtung Eisenach.
Kontakt zur Friedhofsverwaltung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung sind wie folgt erreichbar:
schriftlich:
Eisenacher Landstraße 14
99974 Mühlhausen
per E-Mail:
Gruen-Verkehrsflaechen@muehlhausen.de
oder telefonisch:
03601/452-535 oder 03601/452-536
Die meisten Fragen können auf diesen Wegen geklärt werden und die Friedhofsverwaltung wird die nötigen Unterlagen vorbereiten. Zur Leistung der erforderlichen Unterschriften wird die Friedhofsverwaltung mit Ihnen telefonisch, schriftlich oder per E-Mail einen Vororttermin vereinbaren.
Bestattungen
Die Bestattung erfolgt entsprechend des letzten Wohnortes des Verstorbenen. Ausnahmen können durch die Friedhofsverwaltung zugelassen werden. Auf allen kommunalen Friedhöfen sind sowohl Urnenbeisetzungen als auch Erdbestattungen möglich.
Friedhof | Wohnort - Bestattungsbezirk |
Neuer Friedhof in Mühlhausen | Stadtgebiet Mühlhausen |
Friedhof Windeberg | Gebiet des Ortsteils Windeberg |
Friedhof Saalfeld | Gebiet des Ortsteils Saalfeld |
Friedhof Görmar | Gebiet des Ortsteils Görmar |
Friedhof Höngeda | Gebiet des Ortsteils Höngeda |
Friedhof Seebach | Gebiet des Ortsteils Seebach |
Friedhof Bollstedt | Gebiet des Ortsteils Bollstedt |
Friedhof Grabe | Der Friedhof Kleingrabe umfasst das östliche Gebiet des Ortsteils Grabe und |
der Friedhof Großgrabe umfasst das westliche Gebiet des Ortsteils Grabe. | |
Für Hinterbliebene ist im Todesfall ein Bestattungsunternehmen der erste Ansprechpartner bezüglich der Organisation und Durchführung der Bestattung. Nach der Entscheidung für eine Bestattungsart können die Hinterbliebenen in der Friedhofsverwaltung eine Grabstätte auswählen.
Die Kolleginnen der Friedhofsverwaltung sind immer bemüht, den Wünschen der Hinterbliebenen gerecht zu werden. Jedoch besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf den Erwerb bestimmter Grabstätten und die Unveränderlichkeit der Umgebung einer Grabstätte.
Bestattungsformen | Grabstätten
Reihengrabstätten
- Reihengrabstätte für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen
- Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
- In Reihengrabstätten kann jeweils nur eine Erdbestattung oder Urnenbeisetzung erfolgen.
Reihengrabstätten werden für die Dauer von 20 Jahren vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
Wahlgrabstätten; Unterhaltung der Grabpflege durch Hinterbliebene (Nutzungsberechtigte)
- Wahlgrab für Erdbestattung mit individueller Pflege für eine Erdbestattung und die Beisetzung von zwei Urnen
- Wahlgrab für Urnenbeisetzung für die Beisetzung von zwei Urnen
Wahlgrabstätten mit individueller Pflege durch Hinterbliebene werden für die Dauer von 20 Jahren vergeben. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden.
Wahlgrabstätten; Unterhaltung der Grabfläche erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
- Wahlgrab für Erdbestattungen - Rasengrab für eine Erdbestattung und die Beisetzung von zwei Urnen
- Wahlgrab für Urnenbeisetzung - Rasengrab für die Beisetzung von zwei Urnen
- Baumgrab für die Beisetzung von bis zu vier Urnen
Diese Grabstätten werden für die Dauer von 20 Jahren vergeben. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden.
Urnengemeinschaftsgrabstätten
- Anonyme Bestattung: Urnengemeinschaftsgrab ohne individuelle Kennzeichnung
- Mit individueller Kennzeichnung: Urnengemeinschaftsgrab - Namen sowie Geburts- und Sterbejahr auf einem Gemeinschaftsgrabstein für bis zu 30 Urnen; das Grab wird einschließlich des Grabmals durch die Friedhofsverwaltung angelegt und gepflegt.
Urnengemeinschaftsgrabstätten werden für die Dauer von 20 Jahren vergeben. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes erfolgt nicht.
Für die Grabstätten gibt es Gestaltungsanforderungen. Diese sind in der Friedhofssatzung der Stadt Mühlhausen beschreiben. Es wird empfohlen, die Beratung der Friedhofsverwaltung diesbezüglich rechtzeitig in Anspruch zu nehmen.
Wahlgrabstätten
- Für Erdbestattung mit individueller Pflege für die Erdbestattung und die Beisetzung von einer Urne.
- Für Urnenbeisetzung mit individueller Pflege für die Beisetzung von zwei Urnen.
Anonyme Bestattung
- Urnengemeinschaftsgrab ohne individuelle Kennzeichnung und ohne individuelle Pflege.
Erdreihengrabstätte
- Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit individueller Pflege. Zusätzlich darf eine Urne bis zum 5. Lebensjahr beigesetzt werden sowie zwei Erdbestattungen bei gleichzeitig verstorbenen Geschwistern.
Familienreihengrabstätte
- Für zwei Erdbestattungen und die Beisetzung von zwei Urnen, mit individueller Pflege.
- Mit individueller Pflege, für die die Beisetzung von vier Urnen.
Wiesengrab
- Ohne individuelle Pflege für zwei Urnen.
Die Nutzungsdauer für Urnen- und Erdwahlgrabstätten beträgt 25 Jahre und kann auf Wunsch verlängert werden. Davon ausgenommen ist die anonyme Beisetzung.
Ortsrecht | Satzungen | Formularpool & weitere Informationen

Kathrin Ritter
Eisenacher Landstraße 1499974 Mühlhausen/Thüringen
Telefon: +49 3601-452-535
Fax:+49 3601-452-537
E-Mail:Gruen-Verkehrsflaechen@muehlhausen.de
Postadresse
Ratsstraße 2599974 Mühlhausen/Thüringen
Postfach
Postfach 124399962 Mühlhausen/Thüringen

Jeannette Ackermann
Eisenacher Landstraße 1499974 Mühlhausen/Thüringen
Telefon: +49 3601-452-536
Fax:+49 3601-452-537
E-Mail:Gruen-Verkehrsflaechen@muehlhausen.de
Postadresse
Ratsstraße 2599974 Mühlhausen/Thüringen
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Postfach 124399962 Mühlhausen/Thüringen
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