


Friedhofsverwaltung der Stadt Mühlhausen
Die Kolleginnen der Friedhofsverwaltung sind Ihre ersten Ansprechpartner zu Bestattungsarten, Bestattungsformen und Grabstätten.
Im Stadtgebiet Mühlhausen gibt es neun kommunale Friedhöfe:
- den "Neue Friedhof" in Mühlhausen sowie
- die Friedhöfe in den Ortsteilen Görmar, Windeberg, Saalfeld, Seebach, Hollenbach, Höngeda, Bollstedt, Grabe und Eigenrieden
- der Waldfriedhof Mühlhausen
Ort der Bestattung
Die Bestattung erfolgt entsprechend des letzten Wohnortes des Verstorbenen. Ausnahmen können durch die Friedhofsverwaltung zugelassen werden. Auf allen kommunalen Friedhöfen sind sowohl Urnenbeisetzungen als auch Erdbestattungen möglich.
Friedhof | Wohnort - Bestattungsbezirk |
Neuer Friedhof in Mühlhausen | Stadtgebiet Mühlhausen |
Friedhof Windeberg | Gebiet des Ortsteils Windeberg |
Friedhof Saalfeld | Gebiet des Ortsteils Saalfeld |
Friedhof Görmar | Gebiet des Ortsteils Görmar |
Friedhof Höngeda | Gebiet des Ortsteils Höngeda |
Friedhof Seebach | Gebiet des Ortsteils Seebach |
Friedhof Bollstedt | Gebiet des Ortsteils Bollstedt |
Friedhof Grabe | Der Friedhof Kleingrabe umfasst das östliche Gebiet des Ortsteils Grabe und |
der Friedhof Großgrabe umfasst das westliche Gebiet des Ortsteils Grabe. | |
Friedhof Hollenbach | Gebiet des Ortsteils Hollenbach |
Waldfriedhof Mühlhausen | Der Bestattungsbezirk ist nicht auf das Stadtgebiet Mühlhausen und die Ortsteile beschränkt. |
Auf dem Waldfriedhof Mühlhausen kann jede oder jeder bestattet werden, die oder der das Nutzungsrecht an einer an einer Waldgrabstätte (WGS) erworben hat |
Für Hinterbliebene ist im Todesfall ein Bestattungsunternehmen der erste Ansprechpartner bezüglich der Organisation und Durchführung der Bestattung. Nach der Entscheidung für eine Bestattungsart können die Hinterbliebenen in der Friedhofsverwaltung eine Grabstätte auswählen.
Die Kolleginnen der Friedhofsverwaltung sind immer bemüht, den Wünschen der Hinterbliebenen gerecht zu werden. Jedoch besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf den Erwerb bestimmter Grabstätten und die Unveränderlichkeit der Umgebung einer Grabstätte.
Bestattungsformen | Grabstätten
Reihengrabstätten
- Reihengrabstätte für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen
- Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
- In Reihengrabstätten kann jeweils nur eine Erdbestattung oder Urnenbeisetzung erfolgen.
Reihengrabstätten werden für die Dauer von 20 Jahren vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
Wahlgrabstätten; Unterhaltung der Grabpflege durch Hinterbliebene (Nutzungsberechtigte)
- Wahlgrab für Erdbestattung mit individueller Pflege für eine Erdbestattung und die Beisetzung von zwei Urnen
- Wahlgrab für Urnenbeisetzung für die Beisetzung von zwei Urnen
Wahlgrabstätten mit individueller Pflege durch Hinterbliebene werden für die Dauer von 20 Jahren vergeben. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden.
Wahlgrabstätten; Unterhaltung der Grabfläche erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
- Wahlgrab für Erdbestattungen - Rasengrab für eine Erdbestattung und die Beisetzung von zwei Urnen
- Wahlgrab für Urnenbeisetzung - Rasengrab für die Beisetzung von zwei Urnen
- Baumgrab für die Beisetzung von bis zu vier Urnen
Diese Grabstätten werden für die Dauer von 20 Jahren vergeben. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden.
Urnengemeinschaftsgrabstätten
- Anonyme Bestattung: Urnengemeinschaftsgrab ohne individuelle Kennzeichnung
- Mit individueller Kennzeichnung: Urnengemeinschaftsgrab - Namen sowie Geburts- und Sterbejahr auf einem Gemeinschaftsgrabstein für bis zu 30 Urnen; das Grab wird einschließlich des Grabmals durch die Friedhofsverwaltung angelegt und gepflegt.
Urnengemeinschaftsgrabstätten werden für die Dauer von 20 Jahren vergeben. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes erfolgt nicht.
Für die Grabstätten gibt es Gestaltungsanforderungen. Diese sind in der Friedhofssatzung der Stadt Mühlhausen beschreiben. Es wird empfohlen, die Beratung der Friedhofsverwaltung diesbezüglich rechtzeitig in Anspruch zu nehmen.
Wahlgrabstätten
- Für Erdbestattung mit individueller Pflege für die Erdbestattung und die Beisetzung von einer Urne.
- Für Urnenbeisetzung mit individueller Pflege für die Beisetzung von zwei Urnen.
Anonyme Bestattung
- Urnengemeinschaftsgrab ohne individuelle Kennzeichnung und ohne individuelle Pflege.
Erdreihengrabstätte
- Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit individueller Pflege. Zusätzlich darf eine Urne bis zum 5. Lebensjahr beigesetzt werden sowie zwei Erdbestattungen bei gleichzeitig verstorbenen Geschwistern.
Familienreihengrabstätte
- Für zwei Erdbestattungen und die Beisetzung von zwei Urnen, mit individueller Pflege.
- Mit individueller Pflege, für die die Beisetzung von vier Urnen.
Wiesengrab
- Ohne individuelle Pflege für zwei Urnen.
Die Nutzungsdauer für Urnen- und Erdwahlgrabstätten beträgt 25 Jahre und kann auf Wunsch verlängert werden. Davon ausgenommen ist die anonyme Beisetzung.
Die Verabschiedung von einem geliebten Angehörigen sollte an einem Ort stattfinden, mit dem Sie sich vertraut fühlen und der Ihnen das Gefühl von Verbundenheit gibt. Waldbestattungen sind eine schöne Alternative zum konventionellen Friedhof. Diese natürliche Art der Bestattung erlaubt die Beisetzung in einer stillen, friedvollen und naturverbundenen Atmosphäre. Der Waldfriedhof Mühlhausen, als Teil des städtischen Friedhofes, ermöglicht für jedermann eine Waldbestattung in Mühlhausen.
Der gewachsene und naturbelassene Waldfriedhof bleibt in seinem Erscheinungsbild unberührt. Aus diesem Grund sind Grabsteine und herkömmlicher Grabschmuck wie z. B. Gestecke und Kerzen nicht erlaubt. Menschen, die im Waldfriedhof bestattet werden möchten, müssen sich grundsätzlich für eine Einäscherung entscheiden. Die Asche der Verstorbenen findet an den Wurzeln eines Baumes, mitten in der Natur, einen würdevollen und natürlichen Platz. Die Urne besteht aus biologisch abbaubarem Material und geht nach kurzer Zeit in den natürlichen Kreislauf zurück. Somit ist die Umbettung von hier nicht mehr möglich.
Der Waldfriedhof Mühlhausen bietet Ihnen natürliche Bestattungsplätze mit einer Liegezeit von 20 Jahren. Eine Kennzeichnung der Grabstätte ist in Form einer Holzstele erkennbar und lässt sich individuell mit einer Plakette mit Namen und Lebensdaten gestalten. Trauerfeiern können an dem Andachtsplatz oder an der Grabstätte abgehalten werden.
Ihren persönlichen Bestattungsplatz können Sie bereits jetzt für die Zukunft vorerwerben. Des Weiteren gilt die Friedhofssatzung der Stadt Mühlhausen.
Nähere Informationen erteilt die Friedhofsverwaltung der Stadtverwaltung Mühlhausen:
Verhalten auf dem Waldfriedhof
Jeder Friedhofsbesucher hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Das Betreten ist täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang für Jedermann gestattet. Bei Sturm, Gewitter und Wintereinbrüchen mit Schnee- und Eisanhang ist das Betreten des Waldfriedhofes verboten. Hunde sind im Wald grundsätzlich nur angeleint zu führen.
Der Waldfriedhof soll seinen natürlichen Charakter so weit wie möglich behalten. Deshalb ist jede Veränderung an den Grabstelen, Bepflanzungen, Markierungen oder die Ablage von Grabgestecken, Kerzen und ähnlichen Gegenständen nicht erlaubt.
Grundsätzlich unterliegt der Waldfriedhof den jeweiligen Rechtsvorschriften des Thüringer Waldgesetzes in der jeweils gültigen Fassung:
„Das Betreten und Befahren des Waldes geschieht auf eigene Gefahr, besondere Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten des Waldbesitzers werden durch das Betretungsrecht des Waldes nicht begründet“ § 6 Abs. 1 Satz 2 ThürWaldG
Hitze, Trockenheit und Pflanzenkrankheiten haben unserem Wald in den letzten Jahren in bislang nicht gekanntem Maße zugesetzt. An vielen Stellen finden sich geschwächte, absterbende und bereits abgestorbene Bäume. Aber auch einzelne Äste gesund wirkender Bäume können trocken und instabil geworden sein. Solche durch die Natur geschädigten Bäume, Teile davon oder auch nur einzelne Äste können brechen, herabfallen und dadurch eine Gefahr für Waldbesucher darstellen.
Kontakt zur Friedhofsverwaltung
per Post | Eisenacher Landstraße 14 | |||
99974 Mühlhausen | Thüringen | ||||
Telefon: | 03601-452-535 | |||
Telefon: | 03601-452-536 | |||
E-Mail: | Gruen-Verkehrsflaechenmuehlhausende | |||
Webseite: | www.muehlhausen.de/friedhofsverwaltung/ |
Ortsrecht | Satzungen | Formularpool & weitere Informationen
Kontakt

Kathrin Ritter
Eisenacher Landstraße 1499974 Mühlhausen | Thüringen
Telefon: 03601 452 535
Fax:03601 452 537
E-Mail:Gruen-Verkehrsflaechen@muehlhausen.de
Postadresse
Ratsstraße 2599974 Mühlhausen | Thüringen
99962 Mühlhausen | Thüringen
Kontakt

Jeannette Ackermann
Eisenacher Landstraße 1499974 Mühlhausen | Thüringen
Telefon: 03601 452 536
Fax:03601 452 537
E-Mail:Gruen-Verkehrsflaechen@muehlhausen.de
Postadresse
Ratsstraße 2599974 Mühlhausen | Thüringen
99962 Mühlhausen | Thüringen
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