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Team Bürgerdienste | Bürgerbüro

Leistungen

Die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes helfen Ihnen bei folgenden Themen weiter:

Eine vorherige Terminabstimmung hilft Wartezeiten zu vermindern.
Nutzen Sie die Online-Terminvergabe oder melden Sie sich telefonisch im Bürgerbüro +49 (0) 3601 452 115.

Information zu der Leistung

Beglaubigt werden nur Dokumente, die von einer Behörde ausgestellt wurden, oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden. Beglaubigungen von Personenstandsurkunden sind nicht möglich!

Benötigte Unterlagen

  • Originaldokumente und die zu beglaubigenden Kopien oder Abschriften lt. Dienstanweisung
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass

Kosten

  • anfallende Kosten entsprechend Thüringer Verwaltungskostenordnung - ThürAllgVwKostO.

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Information zu der Leistung

  • persönliche Vorsprache oder eine mit Vollmacht beauftragte Person

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass/mit gültiger Meldebescheinigung
  • Bestätigung vom Versorgungamt
  • Schwerbehindertenausweis

Kosten | Gebühren

  • keine

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Information zu der Leistung

  • persönliche Vorsprache oder eine mit Vollmacht beauftragte Person

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass/mit gültiger Meldebescheinigung
  • Bestätigung vom Versorgungamt
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“ oder „Bl“
  • Aktuelles Passfoto

Kosten

  • keine

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Information zu der Leistung

JAHRESFISCHEREISCHEIN

  • Gültigkeit: 1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre und unbefristet
  • Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz im Stadtgebiet von Mühlhausen/Thüringen haben.

Benötigte Unterlagen

  • Bei einer Neuausstellung muss einmalig ein Fischereischeinzeugnis vorgelegt werden.
  • Ein aktuelles Passbild vom Antragsteller.
  • Bei Beantragung muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
  • Ausgefülltes Antragsformular

Kosten | Gebühren

                  1-Jahres-Fischereischein  18EUR
 5-Jahres-Fischereischein  45EUR
 10-Jahres-Fischereischein  70EUR
 Fischereischein auf Lebenszeit     245EUR

JUGENDFISCHEREISCHEIN

  • Gültigkeit: vom 8. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
  • Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz im Stadtgebiet von Mühlhausen/Thüringen haben.

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Ein aktuelles Passbild vom Antragsteller.
  • Gültiges Ausweisdokument des Erziehungsberechtigten
  • Falls vorhanden gültiges Ausweisdokument des Antragstellers

Kosten I Gebühren

                  Jugendfischereischein     12EUR

 


VIERTELJAHRES-FISCHEREISCHEIN

  • Gültigkeit: 3 Monate
  • Kann nur einmal im Kalenderjahr beantragt werden.
  • Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz nicht im Stadtgebiet von Mühlhausen/Thüringen haben.

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Ein aktuelles Passbild vom Antragsteller.
  • Bei Beantragung muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.

Kosten I Gebühren

  • Viertel-Jahres-Fischereischein: 25 EUR

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Information zu der Leistung

  • Entgegennahme und Ausgabe von Fundsachen
  • Aufnahme von Fundanzeigen
  • Verwaltung der Fundsachen

Hinweis

Fundsachen, die einen geschätzten Wert von 10,00 EUR unterschreiten oder offensichtlich entsorgt wurden, werden nicht vom Fundbüro entgegengenommen.

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Information zu der Leistung

  • persönliche Vorsprache notwendig

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten I Gebühren

  • 13,00 EUR
  • Gebührenbefreiung bei Mittellosigkeit: Nachweis erforderlich 

Weiterführende Informationen

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:

  • Privates Führungszeugnis, Belegart N
  • Behördenführungszeugnis, Belegart O 
  • Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE  
  • Erweitertes Behördenführungszeugnis, Belegart OE  

Beim Behördenführungszeugnis ist die Anschrift der Behörde erforderlich.

Beim Erweiterten Führungszeugnis muss ein Schreiben der jeweiligen Einrichtung oder Behörde vorliegen mit der Bestätigung, für wen ein Erweitertes Führungszeugnis und das ein Erweitertes Führungszeugnis benötigt wird.

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Information zu der Leistung

  • persönliche Vorsprache

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass und Formblatt der Bundesagentur für Arbeit

Kosten | Gebühren

  • keine

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Information zu der Leistung

Das Bürgerbüro nimmt die An- und Abmeldungen für Hunde entgegen und leitet Sie an den Fachdienst 4.2 Stadtkasse I Steuern weiter hier erfolgt die Berechnung und der Einzug der Hundesteuer.

Benötigte Unterlagen

Bei Anmeldung:

Bei Abmeldung:

Eine Übersicht zu allen Fragen rund um die Anmeldung und Abmeldung eines Hundes sowie eine Kostenübersicht zur Hundesteuer wird in den Informationen zur Hundesteuer gebündelt. Regeln für ein gutes Miteinander haben wir für Sie in den Tipps für Hundehalter zusammengefasst.

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Information zu der Leistung

  • persönliche Vorsprache bei Antragstellung durch mindestens einen Sorgeberechtigten - Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen
  • persönliche Vorsprache von Kindern (unabhängig vom Alter) ebenfalls erforderlich
  • die Ausstellung eines Kinderreisepass ist nur bis zum Ablauf des 12. Lebensjahres möglich
  • der Kinderreisepass ist nur eingeschränkt gültig
  • weitere Informationen finden Sie auf www.auswaertiges-amt.de 

Benötigte Unterlagen

  • grundsätzlich 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • wenn vorhanden alter Kinderausweis | Kinderreisepass

Die Ausstellung eines Passes oder Kinderreisepasses für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen das gemeinsame Sorgerecht zusteht, sie miteinander verheiratet sind und zusammenleben. Die Beantragung durch einen Sorgeberechtigten kann erfolgen, wenn die schriftliche Zustimmungserklärung für Dokumente Minderjähriger des anderen Sorgeberechtigten vorliegt. Die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung wird im Bürgerbüro anhand einer mit vorzulegenden Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten geprüft.

Beantragt ein Elternteil bei nicht miteinander verheirateten Eltern den Pass oder Kinderreisepass allein, sollen bei gemeinsam bestehenden Sorgerecht die Zustimmungserklärung für Dokumente Minderjähriger des anderen Elternteils sowie der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden. Die Prüfung der Unterschrift auf der Zustimmungserklärung erfolgt wie vorgenannt erläutert.

Kosten | Gebühren

  • 13,00 EUR

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Information zu der Leistung

  • persönliche Vorsprache bei Antragstellung durch mindestens einen Sorgeberechtigten (Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen)
  • persönliche Vorsprache von Kindern (unabhängig vom Alter) ebenfalls erforderlich
  • die Ausstellung eines Kinderreisepass ist nur bis zum Ablauf des 12. Lebensjahres möglich
  • der Kinderreisepass ist nur eingeschränkt gültig
  • weitere Informationen finden Sie auf www.auswaertiges-amt.de  

Benötigte Unterlagen

  • grundsätzlich 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • noch gültiger Kinderreisepass

Die Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen das gemeinsame Sorgerecht zusteht, sie miteinander verheiratet sind und zusammenleben.

Beantragung durch einen Sorgeberechtigten kann erfolgen, wenn die schriftliche Zustimmungserklärung für Dokumente Minderjähriger des anderen Sorgeberechtigten vorliegt. Die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung wird im Bürgerbüro anhand einer mit vorzulegenden Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten geprüft.

Beantragt ein Elternteil bei nicht miteinander verheirateten Eltern den Pass oder Kinderreisepass allein, sollen bei gemeinsam bestehenden Sorgerecht die Zustimmungserklärung für Dokumente Minderjähriger des anderen Elternteils sowie der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden. Die Prüfung der Unterschrift auf der Zustimmungserklärung erfolgt wie vorgenannt erläutert.

    Eine vorherige Terminabstimmung hilft Wartezeiten zu vermindern.
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    Information zu der Leistung

    Eine Lebensbescheinigung wird häufig für Renten- und Pensionsansprüche aus dem Ausland benötigt. Eine Lebensbescheinigung bestätigt, dass die betroffene Person gemeldet und noch am Leben ist.

    Die persönliche Vorsprache ist erforderlich.

    Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass und Formblatt des Rentenversicherungsträgers

    Kosten | Gebühren

    Die Erteilung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung im Inland ist gebührenfrei. Für andere Zwecke (z.B. Rententräger im Ausland) wird eine Gebühr in Höhe von 8,00 EUR erhoben.

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    Information zu der Leistung

    Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten. Es handelt sich hierbei um eine Auskunft zu den persönlichen Daten aus dem Melderegister. Die Meldebescheinigung kann mittels persönlicher Vorsprache bzw. auf dem Schriftweg beantragt werden.

    Einfache Meldebescheinigung 

    Folgende Daten sind erforderlich:

    • Familienname
    • frühere Namen
    • Vornamen
    • Doktorgrad, Ordensname, Künstlername
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • derzeitige Anschriften: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

    Erweiterte Meldebescheinigung 

    Sollten Sie die Meldebescheinigung beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigen, können Sie weitere Daten auf der (erweiterten) Meldebescheinigung ausweisen lassen:

    Folgende Daten sind erforderlich:

    • frühere Anschriften (sofern gespeichert)
    • Einzugs-, Auszugsdaten
    • Religionszugehörigkeit
    • Familienstand und Ort der Ehe/-Lebenspartnerschaftsschließung
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • Geschlecht
    • Daten zum gesetzlichen Vertreter, Ehe-/Lebenspartner, zu minderjährigen Kindern
    • Daten zu Dokumenten

    Für die erweiterte Meldebescheinigung geben Sie bitte an, für welche Stelle (welche Behörde) Sie diese benötigen. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, den Datenbestand der einfachen Meldebescheinigung zu minimieren.

    Benötigte Unterlagen

    • wenn Sie persönlich vorsprechen
      • Personalausweis oder Reisepass
    • wenn Sie die Bescheinigung schriftlich beantragen:
      • Kopien der Ausweisdokumente
      • schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung mit eigenhändiger Unterschrift - Bitte nutzen Sie unser Formular "Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung".
      • mit Erklärung zur Übernahme der Kosten in Höhe von 8,00 EUR
      • mit Erklärung, welche Daten die Bescheinigung enthalten muss
      • mit Erklärung, wo die Bescheinigung vorzulegen ist
      • Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen durch den Sachbearbeiter

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    Information zu der Leistung

    Erteilung einer Melderegisterauskunft auf Basis einer schriftlichen Anfrage.

    Kosten | Gebühren

    einfache Melderegisterauskunft:

    • Privatpersonen - 11,00 EUR
    • für gewerbliche Zwecke, nicht Werbung und Adresshandel - 13,00 EUR
    • erweiterte Melderegisterauskunft - 14,00 EUR
    • Archivauskunft - 16,00 EUR 

    Hinweis

    Die Gebühren werden für die Bearbeitung der Anfragen erhoben und fallen auch dann an, wenn die gesuchte Person nicht gefunden werden kann oder eine Auskunft z.B. wegen einer Auskunftssperre nicht erteilt werden darf.

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    Information zu der Leistung

    Die Meldebehörde trägt auf Antrag eine Auskunftssperre in das Melderegister ein, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Die Gründe dafür sind im Antrag glaubhaft zu machen.

    Eine Auskunft wird damit nur erteilt, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Dazu ist die betroffene Person regelmäßig anzuhören.

    Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.

    Benötigte Unterlagen

    • vorherige Terminabsprache erforderlich 
    • bei persönlicher Vorsprache: Vorlage des Personalausweises und / oder Reisepasses

    Kosten I Gebühren

    • keine

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    Information zu der Leistung

    Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Hinweisblatt zum Antragsformular.

    Benötigte Unterlagen

    • bei persönlicher Vorsprache: Vorlage des Personalausweises und I oder Reisepasses
    • schriftlich I postalisch 
    • Antragsformular

    Kosten | Gebühren

    • keine

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    Information zu der Leistung

    • Hinweis: Ab 01.11.2022 ist der Antrag inklusive einer Bestätigung vom Vermieter bei Neuausstellung und bei jeder weiteren Verlängerung im Bürgerbüro abzugeben.
    • persönliche Vorsprache oder eine mit Vollmacht beauftragte Person

    Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis | Meldebescheinigung
    • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises 
    • Fahrzeugschein
    • Nutzungsbestätigung - wenn Antragsteller nicht Halter des Fahrzeuges ist. 

    Kosten | Gebühren

    • Gültigkeit bis 6 Monate:    20 €
    • Gültigkeit über 6 Monate:  30 €

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    Information zu der Leistung

    • persönliche Vorsprache bei Antragstellung
    • persönliche Vorsprache von Kindern ebenfalls erforderlich, benötigte Unterlagen siehe Kinderreisepass

    Benötigte Unterlagen

    Kosten | Gebühren

    • Antragstellende Person ab 24 Jahre 37 EUR (10 Jahre gültig)
    • Antragstellende Person bis 24 Jahre 22,80 EUR (6 Jahre gültig)

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    Information zu der Leistung

    • persönliche Vorsprache erforderlich 
    • sofortige Ausstellung erfolgt nur, wenn der Antragsteller kein gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) besitzt
    • persönliche Vorsprache von Kindern ebenfalls erforderlich

    Benötigte Unterlagen

    Kosten I Gebühren

    • 10,- EUR

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    Der Verlust ist persönlich bei der Behörde anzuzeigen, bei Verdacht auf eine Straftat ist daneben unverzüglich eine Verlustanzeige bei der Polizei aufzugeben. 

    Erforderlich ist die vorherige Terminabstimmung im Bürgerbüro +49 (0) 3601 452 115 oder über die  Online-Terminvergabe.

    Zur (Neu-)Beartragung beizubringende Unterlagen:

    • wenn vorhanden
      • gültiger Personalausweis | Reisepass
      • gültiger Kinderausweis | Kinderreisepass
      • Geburtsurkunde
      • oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
      • oder Eheurkunde bzw. Stammbuch der Familie

    Hinweis: 

    Das Wiederauffinden der Dokumente ist der Meldebehörde -dem Fachdienst 5.4 I Bürgerdienste- unverzüglich anzuzeigen!

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    Information zu der Leistung

    • persönliche Vorsprache bei Antragstellung
    • Antragstellung für Minderjährige erfolgt durch die Sorgeberechtigten (siehe Kinderreisepass)
    • persönliche Vorsprache von Kindern ebenfalls erforderlich 

    Benötigte Unterlagen

    • 1 aktuelles biometrisches Foto 
    • Personalausweis I Reisepass
    • Kinderausweis I Kinderreisepass
    • Zustimmungserklärung für Dokumente Minderjähriger des nicht mit vorsprechenden Sorgeberechtigten oder Nachweis alleiniges Sorgerecht (bei unter 18-Jährigen)
    • bei Abholung des Ausweissdokumentes durch einen Dritten eine ausgefüllte Vollmacht

    Kosten | Gebühren

    • für Personen ab 24 Jahren: 60,00 EUR   
    • für Personen unter 24 Jahren: 37,50 EUR
    • Expresspass (in 72 Stunden) zusätzlich zur o.g. Gebühr: 32,00 EUR
    • Reisepass (48 Seiten) zusätzlich zur o.g. Gebühr: 22,00 EUR

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    Information zu der Leistung

    • persönliche Vorsprache erforderlich
    • sofortige Ausstellung unter Vorlage der Reiseunterlagen, wenn für die Ausstellung eines Expressreisepasses keine Zeit mehr ist
    • Antragstellung für Minderjährige erfolgt durch die Sorgeberechtigten
    • persönliche Vorsprache von Kindern ebenfalls erforderlich

    Benötigte Unterlagen

    • 1 aktuelles biometrisches Foto 
    • Personalausweis I Reisepass
    • Kinderausweis I Kinderreisepass
    • Zustimmungserklärung für Dokumente Minderjähriger des nicht mit vorsprechenden Sorgeberechtigten oder Nachweis alleiniges Sorgerecht (bei unter 18-Jährigen)
    • bei Abholung des Ausweissdokumentes durch einen Dritten eine ausgefüllte Vollmacht

    Kosten I Gebühren

    • 26,- EUR

    Eine vorherige Terminabstimmung hilft Wartezeiten zu vermindern.
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    Information zu der Leistung

    • persönliche Vorsprache oder eine mit Vollmacht beauftragte Person

    Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis/Reisepass
    • Kinderreisepass, wenn nicht vorhanden Geburtsurkunde

    Kosten | Gebühren

    • keine

    Eine vorherige Terminabstimmung hilft Wartezeiten zu vermindern.
    Nutzen Sie die Online-Terminvergabe oder melden Sie sich telefonisch im Bürgerbüro +49 (0) 3601 452 115.

    Information zu der Leistung

    • persönliche Vorsprache des Jugendlichen oder eines Sorgeberechtigten

    Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis/Reisepass
    • Kinderreisepass, wenn nicht vorhanden Geburtsurkunde

    Kosten | Gebühren

    • keine

     

    Eine vorherige Terminabstimmung hilft Wartezeiten zu vermindern.
    Nutzen Sie die Online-Terminvergabe oder melden Sie sich telefonisch im Bürgerbüro +49 (0) 3601 452 115.

    Information zu der Leistung

    • nach erfolgtem Einzug in die Wohnung durch persönliche Vorsprache innerhalb von zwei Wochen
    • eine Familie oder Wohngemeinschaft mit denselben, bisherigen und künftigen Wohnungen kann sich von einem Meldepflichtigen vertreten lassen

    Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis und/ oder Reisepass
    • bei Vertretung durch einen Meldepflichtigen sind die Personalausweise und/oder Reisepässe der übrigen Angehörigen zur Anschriftenänderung mit vorzulegen
    • Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung (siehe Formulare), eines Kaufvertrages oder eines Grundbuchauszuges (WICHTIG: Straße und Hausnummer müssen ersichtlich sein)

    Wichtiger Hinweis

    bei Kindern:

    Ziehen Sie nach einer Trennung vom anderen personensorgeberechtigten Elternteil aus der bisher gemeinsam genutzten Wohnung aus oder zieht Ihr Kind von einem Elternteil zum anderen, so benötigen Sie für die Änderung der Hauptwohnung 

    • Geburtsurkunde (im Original und bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung)
    • Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis 
    • schriftliches Einverständnis des anderen Elternteils oder schriftliche Vereinbarung über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder schriftlicher Nachweis über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht 

    bei betreuten Personen: 

    • Schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • ausgefülltes und von der meldepflichtigen Person unterschriebenes Anmeldeformular

    bei Zuzug aus dem Ausland: 

    • Persönliche Vorsprache allerzuziehenden Personen über 18 Jahre erforderlich
    • Angabe der letzten Wohnanschrift in Deutschland
    • Unterlagen zum Familienstand (Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, ggf. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder Lebenspartners oder rechtskräftiges Scheidungsurteil - jeweils im Original und bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung)

    Kosten I Gebühren

    • keine

    Eine vorherige Terminabstimmung hilft Wartezeiten zu vermindern.
    Nutzen Sie die Online-Terminvergabe oder melden Sie sich telefonisch im Bürgerbüro +49 (0) 3601 452 115.

    Information zu der Leistung

    • Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist persönlich im Bürgerbüro vorzunehmen. Die Abmeldung einer Nebenwohnung muss bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde erfolgen.

    Benötigte Unterlagen

    • bei persönlicher Vorsprache: Vorlage des Personalausweises und / oder Reisepasses

    Kosten | Gebühren

    • keine

    Eine vorherige Terminabstimmung hilft Wartezeiten zu vermindern.
    Nutzen Sie die Online-Terminvergabe oder melden Sie sich telefonisch im Bürgerbüro +49 (0) 3601 452 115.

    Information zu der Leistung

    • nach erfolgtem Einzug in die Wohnung durch persönliche Vorsprache innerhalb von zwei Wochen
    • eine Familie oder Wohngemeinschaft mit denselben, bisherigen und künftigen Wohnungen kann sich von einem Meldepflichtigen vertreten lassen

    Voraussetzungen

    • Beziehen einer Wohnung im Stadtgebiet Mühlhausen
    • Die meldepflichtige Person erscheint persönlichbei der Meldebehörde und bestätigt auf einem entsprechenden Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei ihr erhobenen Daten mit ihrer Unterschrift
      oder
    • Die meldepflichtige Person lässt sichdurch eine Person mit entsprechender Vollmacht vertreten. Die bevollmächtigte Person legt ein von der meldepflichtigen Person ausgefülltes Vollmacht vor nebst Personalausweis oder Reisepass sowie Wohnungsgeberbestätigung.

    Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis und/ oder Reisepass
    • bei Vertretung durch einen Meldepflichtigen sind die Personalausweise und/oder Reisepässe der übrigen Angehörigen zur Anschriftenänderung mit vorzulegen
    • Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung (siehe Formulare), eines Kaufvertrages oder eines Grundbuchauszuges (WICHTIG: Straße und Hausnummer müssen ersichtlich sein)

    Kosten | Gebühren

    • keine

    Eine vorherige Terminabstimmung hilft Wartezeiten zu vermindern.
    Nutzen Sie die Online-Terminvergabe oder melden Sie sich telefonisch im Bürgerbüro +49 (0) 3601 452 115.

    Information zu der Leistung

    • Die Abmeldung ins Ausland ist Pflicht und ist persönlich im Bürgerbüro vorzunehmen.
    • Die Abmeldung kann einer Woche im Voraus vorgenommen werden. 

    Benötigte Unterlagen

    Kosten I Gebühren

    • keine

    Ortsrecht | Satzungen | Formularpool & weitere Informationen

    Formulare - Bürgerdienste