


Team Bürgerdienste | Bürgerbüro
AKTUELLES

Leistungen des Bürgerbüros mobil: Der Bürgerkoffer
Ab 2025 können Anträge Leistungen des Bürgerbüros auch vor Ort beantragt werden. Der mobile Service richtet sich an:
- Eingeschränkt mobile Bewohner von Senioreneinrichtungen
- Eingeschränkt mobile Privatpersonen
- Personen im Maßregelvollzug
Anfragen können gestellt werden per E-Mail an buergerdienstemuehlhausende oder telefonisch unter 03601/452115.
Leistungen
Die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes helfen Ihnen bei folgenden Themen weiter:
Eine vorherige Terminabstimmung hilft Wartezeiten zu vermindern.
Nutzen Sie die Online-Terminvergabe oder melden Sie sich telefonisch im Bürgerbüro +49 (0) 3601 452 115.
Leistungen des Bürgerbüros mobil: Der Bürgerkoffer
Ab 2025 können Anträge Leistungen des Bürgerbüros auch vor Ort beantragt werden. Der mobile Service richtet sich an:
- Eingeschränkt mobile Bewohner von Senioreneinrichtungen
- Eingeschränkt mobile Privatpersonen
- Personen im Maßregelvollzug
Anfragen können gestellt werden per E-Mail an buergerdienste@muehlhausen.de oder telefonisch unter 03601/452115.
Information zu der Leistung
Beglaubigt werden nur Dokumente, die von einer Behörde ausgestellt wurden, oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden. Beglaubigungen von Personenstandsurkunden sind nicht möglich!
Benötigte Unterlagen
- Originaldokumente und die zu beglaubigenden Kopien oder Abschriften lt. Dienstanweisung
- Bundespersonalausweis oder Reisepass
Kosten
- anfallende Kosten entsprechend Thüringer Verwaltungskostenordnung - ThürAllgVwKostO.
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Information zu der Leistung
- persönliche Vorsprache oder eine mit Vollmacht beauftragte Person
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass/mit gültiger Meldebescheinigung
- Bestätigung vom Versorgungamt
- Schwerbehindertenausweis
Kosten | Gebühren
- keine
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Information zu der Leistung
- persönliche Vorsprache oder eine mit Vollmacht beauftragte Person
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass/mit gültiger Meldebescheinigung
- Bestätigung vom Versorgungamt
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“ oder „Bl“
- Aktuelles Passfoto
Kosten
- keine
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Information zu der Leistung
JAHRESFISCHEREISCHEIN
- Gültigkeit: 1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre und unbefristet
- Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz im Stadtgebiet von Mühlhausen/Thüringen haben.
Benötigte Unterlagen
- Bei einer Neuausstellung muss einmalig ein Fischereischeinzeugnis vorgelegt werden.
- Ein aktuelles Passbild vom Antragsteller.
- Bei Beantragung muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
- Ausgefülltes Antragsformular
Kosten | Gebühren
1-Jahres-Fischereischein | 18 | EUR | |||
5-Jahres-Fischereischein | 45 | EUR | |||
10-Jahres-Fischereischein | 70 | EUR | |||
Fischereischein auf Lebenszeit | 245 | EUR |
JUGENDFISCHEREISCHEIN
- Gültigkeit: vom 8. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
- Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz im Stadtgebiet von Mühlhausen/Thüringen haben.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Ein aktuelles Passbild vom Antragsteller.
- Gültiges Ausweisdokument des Erziehungsberechtigten
- Falls vorhanden gültiges Ausweisdokument des Antragstellers
Kosten I Gebühren
Jugendfischereischein | 12 | EUR |
VIERTELJAHRES-FISCHEREISCHEIN
- Gültigkeit: 3 Monate
- Kann nur einmal im Kalenderjahr beantragt werden.
- Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz nicht im Stadtgebiet von Mühlhausen/Thüringen haben.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Ein aktuelles Passbild vom Antragsteller.
- Bei Beantragung muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
Kosten I Gebühren
- Viertel-Jahres-Fischereischein: 25 EUR
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Information zu der Leistung
- Entgegennahme und Ausgabe von Fundsachen
- Aufnahme von Fundanzeigen
- Verwaltung der Fundsachen
Hinweis
Fundsachen, die einen geschätzten Wert von 10,00 EUR unterschreiten oder offensichtlich entsorgt wurden, werden nicht vom Fundbüro entgegengenommen.
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Information zu der Leistung
- persönliche Vorsprache notwendig
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten I Gebühren
- 13,00 EUR
- Gebührenbefreiung bei Mittellosigkeit: Nachweis erforderlich
Weiterführende Informationen
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
- Privates Führungszeugnis, Belegart N
- Behördenführungszeugnis, Belegart O
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE
- Erweitertes Behördenführungszeugnis, Belegart OE
Beim Behördenführungszeugnis ist die Anschrift der Behörde erforderlich.
Beim Erweiterten Führungszeugnis muss ein Schreiben der jeweiligen Einrichtung oder Behörde vorliegen mit der Bestätigung, für wen ein Erweitertes Führungszeugnis und das ein Erweitertes Führungszeugnis benötigt wird.
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Information zu der Leistung
- persönliche Vorsprache
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass und Formblatt der Bundesagentur für Arbeit
Kosten | Gebühren
- keine
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Information zu der Leistung
Das Bürgerbüro nimmt die An- und Abmeldungen für Hunde entgegen und leitet Sie an den Fachdienst 4.2 Stadtkasse I Steuern weiter. Hier erfolgt die Berechnung und der Einzug der Hundesteuer.
Benötigte Unterlagen
Bei Anmeldung:
- Anmeldeformular
- Impfausweis vom Hund
- Versicherungsnachweis
- Ausweis des Halters
- Einzugsermächtigung (freiwillig)
Bei Abmeldung:
- Abmeldeformular
- Rückgabe der Hundesteuermarke
Eine Übersicht zu allen Fragen rund um die Anmeldung und Abmeldung eines Hundes sowie eine Kostenübersicht zur Hundesteuer wird in den Informationen zur Hundesteuer gebündelt. Regeln für ein gutes Miteinander haben wir für Sie in den Tipps für Hundehalter zusammengefasst.
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Information zu der Leistung
Eine Lebensbescheinigung wird häufig für Renten- und Pensionsansprüche aus dem Ausland benötigt. Eine Lebensbescheinigung bestätigt, dass die betroffene Person gemeldet und noch am Leben ist.
Die persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass und Formblatt des Rentenversicherungsträgers
Kosten | Gebühren
Die Erteilung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung im Inland ist gebührenfrei. Für andere Zwecke (z.B. Rententräger im Ausland) wird eine Gebühr in Höhe von 8,00 EUR erhoben.
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Information zu der Leistung
Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten. Es handelt sich hierbei um eine Auskunft zu den persönlichen Daten aus dem Melderegister. Die Meldebescheinigung kann mittels persönlicher Vorsprache bzw. auf dem Schriftweg beantragt werden.
Einfache Meldebescheinigung
Folgende Daten sind erforderlich:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad, Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Erweiterte Meldebescheinigung
Sollten Sie die Meldebescheinigung beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigen, können Sie weitere Daten auf der (erweiterten) Meldebescheinigung ausweisen lassen:
Folgende Daten sind erforderlich:
- frühere Anschriften (sofern gespeichert)
- Einzugs-, Auszugsdaten
- Religionszugehörigkeit
- Familienstand und Ort der Ehe/-Lebenspartnerschaftsschließung
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Geschlecht
- Daten zum gesetzlichen Vertreter, Ehe-/Lebenspartner, zu minderjährigen Kindern
- Daten zu Dokumenten
Für die erweiterte Meldebescheinigung geben Sie bitte an, für welche Stelle (welche Behörde) Sie diese benötigen. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, den Datenbestand der einfachen Meldebescheinigung zu minimieren.
Benötigte Unterlagen
- wenn Sie persönlich vorsprechen:
- Personalausweis oder Reisepass
- wenn Sie die Bescheinigung schriftlich beantragen:
- Kopien der Ausweisdokumente
- schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung mit eigenhändiger Unterschrift - Bitte nutzen Sie unser Formular "Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung".
- mit Erklärung zur Übernahme der Kosten in Höhe von 8,00 EUR
- mit Erklärung, welche Daten die Bescheinigung enthalten muss
- mit Erklärung, wo die Bescheinigung vorzulegen ist
- Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen durch den Sachbearbeiter
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Information zu der Leistung
Erteilung einer Melderegisterauskunft auf Basis einer schriftlichen Anfrage.
Kosten | Gebühren
einfache Melderegisterauskunft:
- Privatpersonen - 11,00 EUR
- für gewerbliche Zwecke, nicht Werbung und Adresshandel - 13,00 EUR
- erweiterte Melderegisterauskunft - 14,00 EUR
- Archivauskunft - 16,00 EUR
Hinweis
Die Gebühren werden für die Bearbeitung der Anfragen erhoben und fallen auch dann an, wenn die gesuchte Person nicht gefunden werden kann oder eine Auskunft z.B. wegen einer Auskunftssperre nicht erteilt werden darf.
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Information zu der Leistung
Die Meldebehörde trägt auf Antrag eine Auskunftssperre in das Melderegister ein, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Die Gründe dafür sind im Antrag glaubhaft zu machen.
Eine Auskunft wird damit nur erteilt, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Dazu ist die betroffene Person regelmäßig anzuhören.
Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.
Benötigte Unterlagen
- vorherige Terminabsprache erforderlich
- bei persönlicher Vorsprache: Vorlage des Personalausweises und / oder Reisepasses
Kosten I Gebühren
- keine
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Information zu der Leistung
- Eine Übermittlungssperre wird auf Antrag, beispielsweise beim Einlegen eines Widerspruchs, im Melderegister eingetragen.
- Die Übermittlungssperre muss nicht gesondert begründet werden und gilt bis auf Widerruf.
- Es kann im Einzelnen Widerspruch gegen folgende Datenübermittlungen eingelegt werden:
- gegen die Datenübermittlung an die Religionsgesellschaft des Ehegatten - Bundesmeldegesetz BMG - § 42 Abs. 3 Satz 2.
- gegen die Übermittlung von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk - Bundesmeldegesetz BMG - § 50 Abs. 2.
- gegen eine Gruppenauskunft an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen - Bundesmeldegesetz BMG - § 50 Abs. 1.
- gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage - Bundesmeldegesetz BMG - § 50 Abs. 3
- gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr Soldatengesetz § 58c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Bundesmeldegesetz BMG § 36 Abs. 2 Satz 1
Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Hinweisblatt zum Antragsformular.
Benötigte Unterlagen
- bei persönlicher Vorsprache: Vorlage des Personalausweises und I oder Reisepasses
- schriftlich I postalisch
- Antragsformular
Kosten | Gebühren
- keine
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Information zu der Leistung
- Hinweis: Ab 01.11.2022 ist der Antrag inklusive einer Bestätigung vom Vermieter bei Neuausstellung und bei jeder weiteren Verlängerung im Bürgerbüro abzugeben.
- persönliche Vorsprache oder eine mit Vollmacht beauftragte Person
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis | Meldebescheinigung
- Ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises
- Fahrzeugschein
- Nutzungsbestätigung - wenn Antragsteller nicht Halter des Fahrzeuges ist.
Kosten | Gebühren
- Gültigkeit bis 6 Monate: 20 €
- Gültigkeit über 6 Monate: 30 €
Eine vorherige Terminabstimmung hilft Wartezeiten zu vermindern.
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Information zu der Leistung
- persönliche Vorsprache bei Antragstellung
- persönliche Vorsprache von Kindern ebenfalls erforderlich, benötigte Unterlagen siehe Kinderreisepass
Benötigte Unterlagen
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- aktuelle Personenstandsurkunde (bei Erstbeantragung)
- Personalausweis I Reisepass
- Kinderausweis I Kinderreisepass,
- Zustimmungserklärung für Dokumente Minderjähriger des nicht mit vorsprechenden Sorgeberechtigten oder Nachweis alleiniges Sorgerecht (bei unter 16-Jährigen)
- bei Abholung des Ausweissdokumentes durch einen Dritten eine ausgefüllte Vollmacht
Kosten | Gebühren
- Antragstellende Person ab 24 Jahre 37 EUR (10 Jahre gültig)
- Antragstellende Person bis 24 Jahre 22,80 EUR (6 Jahre gültig)
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Information zu der Leistung
- persönliche Vorsprache erforderlich
- sofortige Ausstellung erfolgt nur, wenn der Antragsteller kein gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) besitzt
- persönliche Vorsprache von Kindern ebenfalls erforderlich
Benötigte Unterlagen
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- aktuelle Personenstandsurkunde (bei Erstbeantragung)
- Personalausweis I Reisepass
- Kinderausweis I Kinderreisepass,
- Zustimmungserklärung für Dokumente Minderjähriger des nicht mit vorsprechenden Sorgeberechtigten oder Nachweis alleiniges Sorgerecht (bei unter 18-Jährigen)
- bei Abholung des Ausweissdokumentes durch einen Dritten eine ausgefüllte Vollmacht
Kosten I Gebühren
- 10,- EUR
Eine vorherige Terminabstimmung hilft Wartezeiten zu vermindern.
Nutzen Sie die Online-Terminvergabe oder melden Sie sich telefonisch im Bürgerbüro +49 (0) 3601 452 115.
Der Verlust ist persönlich bei der Behörde anzuzeigen, bei Verdacht auf eine Straftat ist daneben unverzüglich eine Verlustanzeige bei der Polizei aufzugeben.
Erforderlich ist die vorherige Terminabstimmung im Bürgerbüro +49 (0) 3601 452 115 oder über die Online-Terminvergabe.
Zur (Neu-)Beartragung beizubringende Unterlagen:
- wenn vorhanden
- gültiger Personalausweis | Reisepass
- gültiger Kinderausweis | Kinderreisepass
- Geburtsurkunde
- oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
- oder Eheurkunde bzw. Stammbuch der Familie
Hinweis:
Das Wiederauffinden der Dokumente ist der Meldebehörde -dem Fachdienst 5.4 I Bürgerdienste- unverzüglich anzuzeigen!
Eine vorherige Terminabstimmung hilft Wartezeiten zu vermindern.
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Information zu der Leistung
- persönliche Vorsprache bei Antragstellung
- Antragstellung für Minderjährige erfolgt durch die Sorgeberechtigten (siehe Kinderreisepass)
- persönliche Vorsprache von Kindern ebenfalls erforderlich
Benötigte Unterlagen
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Personalausweis | Reisepass
- Zustimmungserklärung für Dokumente Minderjähriger des nicht mit vorsprechenden Sorgeberechtigten oder Nachweis alleiniges Sorgerecht (bei unter 18-Jährigen)
- bei Abholung des Ausweissdokumentes durch einen Dritten eine ausgefüllte Vollmacht
Kosten | Gebühren
- für Personen ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- für Personen unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Expresspass (in 72 Stunden) zusätzlich zur o.g. Gebühr: 32,00 EUR
- Reisepass (48 Seiten) zusätzlich zur o.g. Gebühr: 22,00 EUR
Eine vorherige Terminabstimmung hilft Wartezeiten zu vermindern.
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Information zu der Leistung
- persönliche Vorsprache erforderlich
- sofortige Ausstellung unter Vorlage der Reiseunterlagen, wenn für die Ausstellung eines Expressreisepasses keine Zeit mehr ist
- Antragstellung für Minderjährige erfolgt durch die Sorgeberechtigten
- persönliche Vorsprache von Kindern ebenfalls erforderlich
Benötigte Unterlagen
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Personalausweis I Reisepass
- Kinderausweis I Kinderreisepass
- Zustimmungserklärung für Dokumente Minderjähriger des nicht mit vorsprechenden Sorgeberechtigten oder Nachweis alleiniges Sorgerecht (bei unter 18-Jährigen)
- bei Abholung des Ausweissdokumentes durch einen Dritten eine ausgefüllte Vollmacht
Kosten I Gebühren
- 26,- EUR
Eine vorherige Terminabstimmung hilft Wartezeiten zu vermindern.
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Information zu der Leistung
- persönliche Vorsprache oder eine mit Vollmacht beauftragte Person
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- Kinderreisepass, wenn nicht vorhanden Geburtsurkunde
Kosten | Gebühren
- keine
Eine vorherige Terminabstimmung hilft Wartezeiten zu vermindern.
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Information zu der Leistung
- persönliche Vorsprache des Jugendlichen oder eines Sorgeberechtigten
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- Kinderreisepass, wenn nicht vorhanden Geburtsurkunde
Kosten | Gebühren
- keine
Eine vorherige Terminabstimmung hilft Wartezeiten zu vermindern.
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Information zu der Leistung
- nach erfolgtem Einzug in die Wohnung durch persönliche Vorsprache innerhalb von zwei Wochen
- eine Familie oder Wohngemeinschaft mit denselben, bisherigen und künftigen Wohnungen kann sich von einem Meldepflichtigen vertreten lassen
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis und/ oder Reisepass
- bei Vertretung durch einen Meldepflichtigen sind die Personalausweise und/oder Reisepässe der übrigen Angehörigen zur Anschriftenänderung mit vorzulegen
- Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung (siehe Formulare), eines Kaufvertrages oder eines Grundbuchauszuges (WICHTIG: Straße und Hausnummer müssen ersichtlich sein)
Wichtiger Hinweis
bei Kindern:
Ziehen Sie nach einer Trennung vom anderen personensorgeberechtigten Elternteil aus der bisher gemeinsam genutzten Wohnung aus oder zieht Ihr Kind von einem Elternteil zum anderen, so benötigen Sie für die Änderung der Hauptwohnung
- Geburtsurkunde (im Original und bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung)
- Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis
- schriftliches Einverständnis des anderen Elternteils oder schriftliche Vereinbarung über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder schriftlicher Nachweis über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
bei betreuten Personen:
- Schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- ausgefülltes und von der meldepflichtigen Person unterschriebenes Anmeldeformular
bei Zuzug aus dem Ausland:
- Persönliche Vorsprache allerzuziehenden Personen über 18 Jahre erforderlich
- Angabe der letzten Wohnanschrift in Deutschland
- Unterlagen zum Familienstand (Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, ggf. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder Lebenspartners oder rechtskräftiges Scheidungsurteil - jeweils im Original und bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung)
Kosten I Gebühren
- keine
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Information zu der Leistung
- Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist persönlich im Bürgerbüro vorzunehmen. Die Abmeldung einer Nebenwohnung muss bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde erfolgen.
Benötigte Unterlagen
- bei persönlicher Vorsprache: Vorlage des Personalausweises und / oder Reisepasses
Kosten | Gebühren
- keine
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Information zu der Leistung
- nach erfolgtem Einzug in die Wohnung durch persönliche Vorsprache innerhalb von zwei Wochen
- eine Familie oder Wohngemeinschaft mit denselben, bisherigen und künftigen Wohnungen kann sich von einem Meldepflichtigen vertreten lassen
Voraussetzungen
- Beziehen einer Wohnung im Stadtgebiet Mühlhausen
- Die meldepflichtige Person erscheint persönlichbei der Meldebehörde und bestätigt auf einem entsprechenden Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei ihr erhobenen Daten mit ihrer Unterschrift
oder - Die meldepflichtige Person lässt sichdurch eine Person mit entsprechender Vollmacht vertreten. Die bevollmächtigte Person legt ein von der meldepflichtigen Person ausgefülltes Vollmacht vor nebst Personalausweis oder Reisepass sowie Wohnungsgeberbestätigung.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis und/ oder Reisepass
- bei Vertretung durch einen Meldepflichtigen sind die Personalausweise und/oder Reisepässe der übrigen Angehörigen zur Anschriftenänderung mit vorzulegen
- Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung (siehe Formulare), eines Kaufvertrages oder eines Grundbuchauszuges (WICHTIG: Straße und Hausnummer müssen ersichtlich sein)
Kosten | Gebühren
- keine
Eine vorherige Terminabstimmung hilft Wartezeiten zu vermindern.
Nutzen Sie die Online-Terminvergabe oder melden Sie sich telefonisch im Bürgerbüro +49 (0) 3601 452 115.
Information zu der Leistung
- Die Abmeldung ins Ausland ist Pflicht und ist persönlich im Bürgerbüro vorzunehmen.
- Die Abmeldung kann einer Woche im Voraus vorgenommen werden.
Benötigte Unterlagen
- bei persönlicher Vorsprache: Vorlage des Personalausweises und / oder Reisepasses
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter zur An-/Ummeldung
Kosten I Gebühren
- keine