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Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte übt ihre Tätigkeit auf der Grundlage des Thüringer Gleichstellungsgesetzes (ThürGleichG) aus. Sie arbeitet eng mit Frauengruppen, -vereinen und –verbänden sowie mit Frauenhäusern und –schutzwohnungen zusammen und unterstützt diese.

Sie steht im Kontakt mit Stellen des Bundes, der Länder und Kommunen, die für diesen Aufgabenbereich von Belang sind. Veranstaltungen und Fortbildungsmaßnahmen werden von ihr durchgeführt oder ihre Mitwirkung bei der Organisation ist gefragt.

Sie berät und unterstützt den Oberbürgermeister bei der Umsetzung des ThürGleichG und der Überwachung der Einhaltung, insbesondere bei Fragen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Verbesserung der beruflichen Situation der in der Stadtverwaltung beschäftigten Frauen und Männer betreffen.

Sie gibt Informationen zu Frauenförderrichtlinien, initiiert Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, häuslicher Gewalt, sexueller Gewalt und steht mit Rat und Hilfe Frauen, aber auch Männern zur Seite. Terminvereinbarung ist wünschenswert.