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Kommunale Wärmeplanung für Mühlhausen | Thüringen

Die Wärmeversorgung macht derzeit in Deutschland rund 60 Prozent des gesamten Energieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des Treibhausgasausstoßes. Sie stellt damit den größten Hebel in der Energiewende dar. Aktuell werden rund 80 Prozent des Wärmebedarfs durch den Einsatz fossiler Brennstoffe wie Gas und Öl gedeckt. Das soll sich in Mühlhausen/Thüringen ändern. Daher wird aktuell die kommunale Wärmeplanung durchgeführt. Sie ist ein wichtiges Werkzeug, damit die Umstellung auf eine klimaneutrale, zukunftssichere und bezahlbare Wärmeversorgung in Mühlhausen/Thüringen bis 2045 gelingen kann.

Warum braucht Mühlhausen/Thüringen eine Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, mit dem ein räumliches Zielbild für die Wärmeversorgung entwickelt und anschließend umgesetzt werden soll. Ziel ist es, langfristig eine nachhaltige, kosteneffiziente und zukunftssichere Wärmeversorgung für Wohn- und Geschäftgebäude sowie industrielle Gebäude in Mühlhausen/Thüringen, inklusive der Ortschaften, sicherzustellen. Gemäß der Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (WPG) sind die Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner verpflichtet, bis zum Jahr 2028 die kommunale Wärmeplanung erstmalig durchzuführen. Unter Betrachtung der stadtweiten Wärmebedarfe für Heizen und Warmwasser werden konkrete Entwicklungswege für die künftige Wärmeversorgung erarbeitet. Dabei wird die Nutzbarmachung von Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und Umweltwärme technologieoffen betrachtet. Der Mühlhausener Wärmeplan wird im Ergebnis aufzeigen, in welchen Gebieten welche Art der Wärmeversorgung vorteilhaft ist und welche Heizungstechnologien in Zukunft effizient und umsetzbar sind. Das erhöht die Planungssicherheit für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, Unternehmen und Netzbetreiber und hilft dabei, Fehlinvestitionen zu vermeiden.

Wer ist an der Wärmeplanung beteiligt?

Die Energiewende kann nur gemeinsam gelingen. Daher werden in die kommunale Wärmeplanung verschiedene Akteure eingebunden. Neben den Stadtwerken sind die ortsansässigen Industrie- und Wohnungsunternehmen, die Kommunalpolitik und -verwaltung aber auch die Bürgerinnen und Bürgern wichtige Akteure im Planungsprozess. Koordiniert und gesteuert wird die Durchführung der Wärmeplanung vom Fachdienst Stadtplanung / Klimaschutz. Für die Bearbeitung beauftragt sind die Stadtwerke Mühlhausen GmbH zusammen mit den Fachbüros EEB Enerko Energiewirtschaftliche Beratung GmbH und complan Kommunalberatung GmbH.

Häufige Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein strategisches Planungsinstrument. Im Ergebnis wird ein kommunaler Wärmeplan erstellt, der ein Zielszenario beschreibt, wie die Stadt vollständig bis 2045, auf erneuerbare Wärme und unvermeidbare Abwärme umgestellt werden kann. Mit der KWP erhöht sich die Planungssicherheit für Investitionen. Sie leistet damit einen Beitrag zur kommunalen Aufgabe der Daseinsvorsorge, denn sie erlaubt der Stadtverwaltung, koordinierend tätig zu sein und die Wärmewende vor Ort zu unterstützen.

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) soll Komplexität reduzieren. Sie bricht die Wärmewende im ersten Schritt auf wenige zentrale Fragen herunter: Welche Gebiete sind für die Versorgung über ein Fern- bzw. Nahwärmenetz geeignet und in welchen sind individuelle dezentrale Heizungssysteme die bessere Option? Welche erneuerbaren Energiequellen sind regional verfügbar und können in das Wärmenetz eingespeist werden?

In der KWP werden diese Fragen beantwortet und ein Wärmeplan aufgestellt, der teilweise eindeutige Umsetzungsoptionen benennt, aber in vielen Teilen der Kommune eher als erster Ausgangspunkt für die konkrete Umsetzungsplanung zu verstehen ist. Der Wärmeplan definiert Eignungsgebiete, die aber einen informativen Charakter haben. Es besteht keine Pflicht diesen Empfehlungen zu folgen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt direkt an der Heizungstechnik an. Neue Heizungen müssen in den kommenden Jahren schrittweise mit höheren Anteilen erneuerbarer Energie betrieben werden. Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer müssen sich nicht allein um die zukünftige Wärmeversorgung kümmern. Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurden auch die Kommunen in die Pflicht genommen. Sie sind nun dafür zuständig, im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung strategische, effiziente und langfristige Lösungen für das gesamte Gemeindegebiet zu entwickeln und so einen verbindlichen Rahmen zu schaffen. Das Gesetz sieht vor, dass flächendeckend Wärmepläne erstellt werden.

Quelle: Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA): https://lena.sachsen-anhalt.de/oeffentlicher-sektor/kommunale-waermeplanung#c400985 (Abgerufen 06.03.2025)
  • Bestandsanalyse: derzeitiger Wärmebedarf, Treibhausgasemissionen, Baubestand und vorhandene Netze
  • Potenzialanalyse: Möglichkeiten für erneuerbare Wärmequellen und Energieeinsparung
  • Entwicklung des Zielszenarios: Zusammenführung von Bestand und Potenzial zu einer angemessenen Wärmeversorgung

Strategie zur Umsetzung der Wärmewende: Wärmeplan mit empfohlenen Maßnahmen und Zeitplan für die Realisierung

Eine Wärmepumpe entzieht der Umwelt (Außenluft, Wasser oder Erdreich) Wärme und verdichtet diese unter Einsatz elektrischer Energie zur Nutzung für Heizzwecke. Der Strom hierfür kann aus dem öffentlichen Netz bezogen werden, wobei die Klimafreundlichkeit vom Anteil erneuerbarer Energien am Strommix abhängt. Auch über eine eigene Photovoltaikanlage kann der nötige Strom produziert werden, was neben ökologischen Vorteilen auch die Unabhängigkeit von Strompreisen gewährleistet. Wärmepumpen basieren auf ausgereiften Technologien und es gibt sie in verschiedenen Größen.

Weitere Informationen zum Mechanismus der Wärmepumpe und ihre Vor- und Nachteile finden Sie im THEGA Wissensportal https://www.thega.de/wissensportal-waermepumpe/  oder auf den Seiten der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/fernwaerme-kosten-sparen-und-gleichzeitig-das-klima-schonen-34038

Eine Wärmepumpe entzieht der Umwelt (Außenluft, Wasser oder Erdreich) Wärme und verdichtet diese unter Einsatz elektrischer Energie zur Nutzung für Heizzwecke. Der Strom hierfür kann aus dem öffentlichen Netz bezogen werden, wobei die Klimafreundlichkeit vom Anteil erneuerbarer Energien am Strommix abhängt. Auch über eine eigene Photovoltaikanlage kann der nötige Strom produziert werden, was neben ökologischen Vorteilen auch die Unabhängigkeit von Strompreisen gewährleistet. Wärmepumpen basieren auf ausgereiften Technologien und es gibt sie in verschiedenen Größen.

Weitere Informationen zum Mechanismus der Wärmepumpe und ihre Vor- und Nachteile finden Sie im THEGA Wissensportal https://www.thega.de/wissensportal-waermepumpe/  oder auf den Seiten der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/fernwaerme-kosten-sparen-und-gleichzeitig-das-klima-schonen-34038

Dies trifft nicht zu. Funktionierende bzw. reparable Gasthermen, Ölheizungen etc. können auch nach Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2028 weiter genutzt werden. Heizkessel dürfen bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen wie gewohnt betrieben werden. Nur beim Einbau neuer Heizungen in Bestandsgebäude sieht das Gesetz bereits heute eine verbindliche Beratung vor, welche über wirtschaftliche Risiken fossiler Brennstoffe und nachhaltigere Alternativen aufklärt.

Möglichen Heizungssysteme in diesem Fall lt. GEG sind:

  • Luftwärmepumpen, Erdwärmepumpen, Grundwasserwärmepumpen, PVT-Wärmepumpenkollektoren
  • Biomasseheizungen (Holz, Pellets, Hackschnitzel)
  • Solarthermie-Hybridheizungen (Solarthermie in Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer Gas-, Öl- oder Biomasseheizung)
  • Biogasheizungen (Biomethan, biogenes Flüssiggas)
  • Stromdirektheizungen

Weitere Informationen über das GEG-Gesetz finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klima https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html und bei der Verbraucherzentrale. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/waermepumpe-alles-was-sie-wissen-muessen-im-ueberblick-5439

Falls der Defekt an der Heizungsanlage reparabel ist, darf diese weiter betrieben werden. Ist dies nicht der Fall, ist nach einer verpflichtenden Energieberatung über die finanziellen Risiken und Alternativen der Einbau einer neuen mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlage bis Mitte 2028 weiterhin möglich. Danach gilt, dass neue Heizungsanlagen mit einem Anteil von 65 % Erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Soll eine Gas- oder Ölheizung neu eingebaut werden, muss sichergestellt werden, dass diese ab 2029 mit mindestens 15 %, ab 2035 mit mindestens 30 % und ab 2040 mindestens 60 % der Wärme aus Biogas oder grünem (CO2-freie Herstellung) bzw. blauem (CO2-Emissionen der Herstellung dauerhaft gespeichert) Wasserstoff betrieben wird.

Durch das strategische Instrument der kommunalen Wärmeplanung (KWP) wird bestimmt, in welchen Bereichen von Mühlhausen /Thüringen Wärmenetze eine zweckmäßige Lösung darstellen. Für die im Wärmeplan identifizierten Gebiete können vertiefende Analysen wie Machbarkeitsstudien durchgeführt werden, um im Detail zu prüfen, ob sich diese für den Anschluss an ein Wärmenetz eigenen. Aussagen über die mögliche Eignung spezifischer Straßenzüge können voraussichtlich erst Ende 2026 getroffen werden, wenn die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung vorliegen.

Für die Errichtung und den Betrieb eines Wärmenetzes sind Dritte verantwortlich, beispielsweise Unternehmen oder die Stadtwerke, die Entscheidungen über den Ausbau meist im Rahmen der Wirtschaftlichkeit fällen. Um den Aufbau eines Wärmenetzes zu finanzieren ist es dafür notwendig, dass sich genügend Haushalte anschließen lassen und die Wärmedichten ausreichend hoch sind. Die Konditionen für den Anschluss und die Nutzung eines Wärmenetzes werden individuell durch die Betreiber bestimmt.

Weitere Informationen und Auskünfte zur Wärmeplanung können Sie beim Ansprechpartner der Stadt Mühlhausen/Thüringen erhalten:

Stephan Gunkel
Ratsstraße 25
99974 Mühlhausen/Thüringen
T: 03601 452 264
F: 03601 452 230
klimaschutzmuehlhausende

Ansprechperson für Fragen an die Stadtwerke:

Christian Fischer
Projektsteuerung und Grundsatzplanung
Stadtwerke Mühlhausen GmbH
Windeberger Landstr. 73
99974 Mühlhausen/Thüringen
T: 03601 434-552
F: 03601 434-411
Christian.Fischerstadtwerke-muehlhausende
www.stadtwerke-muehlhausen.de