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Bebauungspläne | vorhabenbezogene Bebauungspläne Stadt Mühlhausen

Ein Bebauungsplan wird auch als »verbindlicher Bauleitplan« bezeichnet. 

Aufbauend auf dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) legt die Gemeinde in einem Bebauungsplan oder einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter anderem fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. Der Inhalt eines Bebauungsplanes ist in § 9 Baugesetzbuch abschließend geregelt. Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als Satzung beschlossen. 

Bebauungspläne sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist und werden nur für Teile des Gemeindegebietes aufgestellt.

Die Bebauungspläne und vorhabenbezogene Bebauungspläne der Stadt Mühlhausen und den Ortsteilen können im FD 7.2 Stadtplanung eingesehen und über den Inhalt Auskunft eingeholt werden. Zudem sind sie auf der Webseite der Stadt Mühlhausen einsehbar.

Bebauungsplan B-Plan | vorhabenbezogene B-Plan