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Unterstützung in der Energie-Krise

Die hohen Energiepreise belasten Unternehmen enorm. Als Unterstützung für Wirtschaft und Haushalte hat die Bundesregierung drei umfangreiche Entlastungspakete in Höhe von 95 Milliarden Euro geschnürt und einen Abwehrschirm von 200 Milliarden aufgespannt. Zusammen umfasst das Budget knapp 300 Milliarden Euro (Stand Dezember 2022).

Maßnahmen der Bundesregierung

Dezember-Soforthilfe zur Überbrückung: Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) Gas oder Wärme im Jahr wird eine monatliche Zahlung im Dezember 2022 erlassen. Die Verrechnung erfolgt über die Versorger. Diese Entlastung überbrückt die Zeit bis zur Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse.

Für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr, sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, soll der Gaspreis von März 2023 bis April 2024 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt werden, für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr. Für alle, die schon mehr zahlen gilt: Die monatlichen Abschläge sinken, und wer darüber hinaus Energie spart, kann mit der jährlichen Abrechnung Geld zurückbekommen. Die Gaspreisbremse (für Gas und Wärme) soll vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 gelten. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Die befristete Gaspreisbremse soll ab Januar 2023 auch der von hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Der Preis für die Kilowattstunde wird für Industriekunden hier auf 7 Cent netto gedeckelt, für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Die Strompreisbremse soll ebenfalls vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 gelten. Im März werden auch hier rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Der Strompreis für kleine und mittlere Unternehmen (mit einem Stromverbrauch von bis zu 30 000 kWh pro Jahr) wird bei 40 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

Hinzu kommen Härtefall-Regelungen für Unternehmen und Einrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind, z.B. für Wohnungsunternehmen, soziale Träger, Kultur und Forschung. Erhalten einzelne Unternehmen insgesamt hohe Förderbeträge, müssen beihilferechtliche Vorgaben eingehalten werden.

Zudem wurden bereits drei Entlastungspakete geschnürt: Zu den Entlastungen gehören unter anderem die Kindergelderhöhung und Kinderzuschlag, Energiegeld, Wohngeld Plus und Heizkostenzuschüsse, der Ausgleich der kalten Progression im Steuerrecht. Auch wurde der Mehrwertsteuersatz für Gas und Wärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

Eine aktuelle Informationssammlung finden Sie auf der Internetseite des   Bundeswirtschaftsministeriums.
Weitere Informationen zur aktuellen „Dezember-Soforthilfe“ bei Gas und Wärme sind auf den Internetseiten der Bundesregierung zusammengestellt, ebenso wie alle speziellen Maßnahmen für Unternehmen.

Maßnahmen des Freistaates Thüringen

Als Flankierung des geplanten Härtefallprogramms des Bundes hat der Freistaat das „Thüringer Existenzsicherungsprogramm“ aufgelegt. Ausgestattet mit 120 Mio. Euro soll das Härtefallprogramm gegen Existenznot von Unternehmen in der Energiekrise wirken.

Über das Programm können Unternehmen, deren Energiekosten sich mindestens verdoppelt haben und denen deshalb absehbar eine Zahlungsunfähigkeit droht, finanzielle Hilfen vom Land erhalten. Dazu zählen auch weitere kleine und mittlere private Unternehmen (z.B. Genossenschaften, gGmbHs, wirtschaftliche Zweckbetriebe von Vereinen etc.), die in einer Positivliste ergänzend zum Förderprogramm aufgeführt werden. Darüber hinaus sieht das Förderprogramm auch eine Unterstützung für von der Energiekrise mittelbar betroffene Unternehmen vor.

Die Programmplattform für eine elektronische Antragstellung bei der Thüringer Aufbaubank ist seit 1. Dezember freigeschaltet: Thüringer Existenzsicherungsprogramm

Das Hilfspaket des Landes umfasst neben den direkten Zuschüssen an Unternehmen zur Bewältigung der Krisenfolgen (Säule 1) – wie über das Thüringer Existenzsicherungsprogramm – deshalb auch längerfristig angelegte günstige Darlehen (Säule 2) sowie Förderangebote zur Ermöglichung von Zukunftsinvestitionen (Säule 3). Einen Überblick bietet das Fact Sheet.

Ansprechpartner in der Stadtverwaltung

für Unternehmen

###christianFroehlich###