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Stadt Mühlhausen auf "Mission Mehrweg"

Was gilt ab dem 01.01.2023?

 

Mit Beginn des neuen Jahres (01.01.2023) sind Restaurants, Bistros, Cafés und Lieferdienste, die Take-Away-Essen oder To Go Getränke verkaufen, verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung.

 

Ob „To-Go-Kaffeebecher“ oder Einweggeschirr: Die Herstellung und Entsorgung kurzlebiger Verpackungen verbraucht große Mengen an Rohstoffen, Wasser und Energie. Und ein Teil dieser Verpackungen landet in der freien Wildbahn und kehrt über die Nahrungskette zu uns zurück (Stichwort: Mikroplastik).

Doch es gibt ganz einfache Abhilfe: Mehrwegverpackungen. Die Stadt Mühlhausen geht hier mit gutem Beispiel voran und verwendet in kommunalen Abläufen Getränke aus Pfandflaschen bzw. wiederverwendbare Trinkbehälter, mehrfachverwendbares Geschirr und Besteck. Zukunftsorientiertes und ressourcenschonendes Handeln soll immer mehr und konsequent integriert werden.

Deshalb hat sich die Stadt Mühlhausen auch gemeinsam mit vielen weiteren Thüringer Kommunen der „Mission Mehrweg“ angeschlossen. Dahinter steht der Verein „Zukunftsfähiges Thüringen e.V.“, eine landesweite Dachorganisation für nachhaltige Entwicklung. 

Die „Mission Mehrweg“ sucht den Kontakt zu Endverbrauchern, Gastronomie, Einzelhändlern und Märkten sowie Kommunen, mit dem Ziel, für die Ausgabe und Mitnahmen von Speisen und Getränken Mehrweggeschirr zu nutzen und damit Verpackungsabfall und Kosten zu reduzieren. Damit soll auf die ökologischen und ökonomischen Vorteile von Mehrweglösungen aufmerksam gemacht werden.

Jeder Einzelne kann seinen Beitrag leisten: durch die Verwendung eigener Mehrwegbehälter, Geschirr, Besteck, Beutel, etc. im Beruf, in der Freizeit, beim Einkauf und auf Veranstaltungen jeglicher Art. Machen Sie mit!

Mehr Informationen unter: 

Was bedeutet die neue Mehrwegpflicht im To-go-Bereich? | Frage | BMUV
Mission Mehrweg