Fassadenprogramm der Stadt Mühlhausen
Gutes besser machen!
Private Gebäude mit ihren Fassaden prägen entscheidend das Stadtbild von Mühlhausen. Hauseigentümer, die ihre Immobilie im Stadtzentrum aufwerten möchten, können finanzielle Zuschüsse erhalten. Möglich wird das durch das Fassadenprogramm der Stadt Mühlhausen. Eine entsprechende Förderrichtlinie wurde im März 2019 vom Stadtrat beschlossen.
Gute Chancen auf eine Förderung haben insbesondere Gebäude der historischen Altstadt innerhalb der Stadtmauer. In Ausnahmefällen können auch besondere Objekte außerhalb der Stadtmauer bezuschusst werden.
Informationen zum Fassadenprogramm
Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
- Renovierung und Restaurierung von Fassaden sowie die dazu erforderlichen Arbeiten, insbesondere das Reinigen, Verputzen und Streichen, der Rückbau von Fassadenverkleidungen und die Wiederherstellung ursprünglicher Fassaden mit ihren Putzgliederungen
- Nebenkosten für eine fachlich erforderliche Beratung und/oder Betreuung durch eine anerkannte Fachkraft, jedoch keine Verwaltungs- oder Finanzierungskosten
- Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 1.000 Euro
Gefördert werden nur Fassaden, die von der öffentlichen Straße aus sichtbar sind.
Nicht gefördert werden: Wärmeschutz-/Dämm-Maßnahmen, Baumaßnahmen, wie die Erneuerung von Haustüren, Fenstern und Fensterbänken sowie Dachdeckerarbeiten.
Durch privates Engagement steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie und verbessern die Vermietungschancen - und nebenbei tragen Sie zur Aufwertung der Innenstadt bei.
Antragsberechtigt sind EigentümerInnen, Erbbauberechtigte oder MieterInnen einer Immobilie, die die straßenseitigen Fassaden ihrer Gebäude freiwillig renovieren wollen. Wenn Letzteres zutrifft, ist das Einverständnis des Eigentümers/des Erbbauberechtigten erforderlich.
Zu den förderfähigen Kosten kann ein Zuschuss in Höhe von maximal 50 Prozent gewährt werden. Für die Erneuerung und farbige Gestaltung Ihrer Fassade können maximal Fall 30 Euro je qm aufgemessener und gestalteter Fläche bezuschusst werden, bis zu einem maximalen Betrag von 5.000 Euro je Maßnahme.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Förderungen werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt.
Die Möglichkeit auf Förderung besteht wenn:
- mit der Maßnahme vor Erhalt des Bewilligungsbescheids noch nicht begonnen wurde,
- die Gestaltungsvorgaben für die Innenstadt der Stadt Mühlhausen beachtet werden,
- das betroffene Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist,
- die Maßnahmen mit den Belangen des Denkmalschutzes vereinbar sind,
- das betroffene Gebäude keine Missstände oder Mängel im Sinne des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot (§ 177 Abs. 2 und 3 BauGB) aufweist, es sei denn, sie werden im Zusammenhang mit der Fassadengestaltung beseitigt.
In wenigen Schritten zur Förderung!
Die Antragsunterlagen zum Fassadenprgramm finden Sie hier. Gern können Sie auch unser Online-Formular verwenden.
Bei Fragen wenden Sie sich sich gerne an unsere Kolleginnen und Kollegen:
Fassadenprogramm der Stadt Mühlhausen
Neue Straße 1099974 Mühlhausen | Thüringen
Telefon: 03601 452 329
Fax:03601 452 328
E-Mail:fassadenprogramm@muehlhausen.de
Verwenden Sie zum Einreichen Ihres Antrages gern unser Online-Formular.
Ortsrecht | Satzungen | Formularpool & weitere Informationen
Kontakt
Fassadenprogramm der Stadt Mühlhausen
Neue Straße 1099974 Mühlhausen | Thüringen
Telefon: 03601 452 329
Fax:03601 452 328
E-Mail:fassadenprogramm@muehlhausen.de
Postadresse
Ratsstraße 2599974 Mühlhausen | Thüringen
99962 Mühlhausen | Thüringen
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