


Fachdienst 8.2 - Bauhof & Stadtgärtnerei
Der städtische Bauhof und die Stadtgärtnerei werden vom Fachdienst 8.2 der Stadtverwaltung Mühlhausen verantwortet. Das Tätigkeitsfeld des Fachdienstes umfasst umfangreiche Verwaltungs- sowie Unterhaltungs- und Durchführungsaufgaben.
Verwaltung
In der Stadt Mühlhausen gibt es acht kommunale Friedhöfe:
- den Neuen Friedhof in Mühlhausen sowie
- die Friedhöfe in den Ortsteilen Görmar, Windeberg, Saalfeld, Seebach, Höngeda, Bollstedt und Grabe.
Dabei ist der Neue Friedhof am südlichen Stadtrand von Mühlhausen (Richtung Eisenach) hervorzuheben. Hier befinden sich ein Russischer und ein Deutscher Soldatenfriedhof des 2. Weltkrieges. Mit seiner Fläche von ca. 10,6 ha. erfüllt der Neue Friedhof neben seiner Bestattungsfunktion auch die einer öffentlichen Grünanlage. Zudem steht er als historische Parkanlage seit 1995 unter Denkmalschutz.
Hinzu kommen ein jüdischer Friedhof sowie eine Ehrengrabstätte für im 1. Weltkrieg gefallene Mühlhäuser Bürger auf dem Gelände des aufgelassenen Alten Friedhofs an der Eisenacher Straße.
Die Verwaltung für alle Friedhöfe der Stadt Mühlhausen und den Ortsteilen hat ihren Sitz auf dem "Neuen Friedhof" in Mühlhausen.
Die Bestattung erfolgt entsprechend des letzten Wohnortes des Verstorbenen.
Ausnahmen können durch die Friedhofsverwaltung zugelassen werden. Auf allen kommunalen Friedhöfen sind sowohl Urnenbeisetzungen als auch Erdbestattungen möglich.
Friedhof | Wohnort - Bestattungsbezirk |
Neuer Friedhof in Mühlhausen | Stadtgebiet Mühlhausen ohne b bis h |
Friedhof Ortsteil Windeberg | Gebiet des Ortsteils Windeberg |
Friedhof Ortsteil Saalfeld | Gebiet des Ortsteils Saalfeld |
Friedhof Ortsteil Görmar | Gebiet des Ortsteils Görmar |
Friedhof Ortsteil Höngeda | Gebiet des Ortsteils Höngeda |
Friedhof Seebach | Gebiet des Ortsteils Seebach |
Friedhof Bollstedt | Gebiet des Ortsteils Bollstedt |
Friedhof Grabe | Gebiet des Ortsteils Grabe |
Für Hinterbliebene ist im Todesfall ein Bestattungsunternehmen der erste Ansprechpartner bezüglich der Organisation und Durchführung der Bestattung.
Nach der Entscheidung für eine Bestattungsart können die Hinterbliebenen in der Friedhofsverwaltung eine Grabstätte auswählen. Die Friedhofsverwaltung ist immer bemüht, den Wünschen der Hinterbliebenen gerecht zu werden. Jedoch besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf den Erwerb bestimmter Grabstätten und die Unveränderlichkeit der Umgebung einer Grabstätte.
Wenden Sie sich an die Kolleginnen der Friedhofsverwaltung. Hier werden Ihre Fragen gern beantwortet.
Grünflächen und öffentliche Grünanlagen, einschließlich der straßenbegleitenden Baum- und Strauchbestände, sind fester Bestandteil unserer Stadtstruktur und damit stadtbildprägend. Sie tragen zur Verbesserung der Lebensqualität bei, werden für Freizeit- und Erholungsaktivitäten genutzt und erfüllen vielseitige ökologische Funktionen.
Die Stadt Mühlhausen bewirtschaftet derzeit ca. 123 ha Grünanlagen einschließlich der ca. 13,2 ha Friedhofsflächen.
Für die jüngsten Mühlhäuser werden vielfältige öffentliche Spiel- und Bolzplätze angeboten diese werden durch den Fachdienst Bauhof | Stadtgärtnerei gewartet und kontrolliert.
- "Weiße-Haus-Chaussee" | Spielplatz Wendeschleife am Weißen Haus
- "Schwanenteich" | Spielbereiche im Naherholungsgebiet Schwanenteich
- "Popperöder Quelle" | Spielbereiche im Naherholungsgebiet Schwanenteich
- "Regensgasse" | Spielbereich in der Altstadt in der Regensgasse
- "Kristanplatz" | Spielbereich in der Altstadt am Kristanplatz
- "Pfortenteich | Petriteich" Spielplatz Pfortenteich | Petriteich
- "Hoher Graben" | Spielbereich in den historischen Wallanlagen am Hohen Graben
- "Lindenbühl" | Spielbereich in den historischen Wallanlagen am Lindenbühl
- "Am Rieseninger Berg" | Spielplatz im Rieseninger
- "An der Unstrut" | Spielplatz An der Unstrut | Stephanweg
- "Claes-Park" | Spielplatz am Claes Park
- OT Felchta "Gutsgarten" | Spielplatz im Ortsteil Felchta
- OT Saalfeld "Hauptstraße" | Spielplatz im Ortsteil Saalfeld
- OT Windeberg "Am Anger" | Spielplatz im Ortsteil Windeberg
- OT Görmar "Mühlhäuser Straße" | Spielplatz im Ortsteil Görmar
- OT Bollstedt "Unter den Linden" | Spielplatz im Ortsteil Bollstedt
- OT Höngeda "Alte Schulstraße" | Spielplatz im Ortsteil Höngeda
- OT Grabe "Hauptstraße" | Spielplatz im Ortsteil Grabe
- OT Seebach "Brühl" | Spielplatz im Ortsteil Seebach
- Spielplatz im Ortsteil Hollenbach
- "Hamburger Straße" | Spielplatz im Hanseviertel
- "Thüringer Straße" | Spielplatz in der Sachsensiedlung
- "Schlotheimer Ring" | Spielplatz im Schlotheimer Ring
- "Tilesiusstraße" | Spielplatz Stülerstraße | Tilesius Straße
- "Weinbergstraße" | Spielplatz Weinbergstraße
- "Vogteier Platz" | Spielplatz Vogteier Platz
- "Wendewehr" | Bolzplatz Wendewehr
- "Am Neuen Ufer" | Bolzplatz Am neuen Ufer
- "Rudolf-Breitscheid-Straße" | Bolzplatz Pollexweg
- "Skateplatz Heinrich-Pfeiffer-Straße" | Skateplatz Alter Friedhof
Spielplätze in Mühlhausen und den Ortsteilen
Eine Übersicht zu den Spiel- und Bolzplätzen der Stadt Mühlhausen und seinen Ortsteilen haben wir für Sie zusammengstellt: Spielplätze & Parks
Im Stadtgebiet Mühlhausen und den Ortsteilen werden Bäume einschließlich ihres Wurzelbereiches durch eine Baumschutzsatzung geschützt.
Welche Bäume sind geschützt?
- Einzelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm (Durchmesser: 31,8 cm), ausnahmsweise auch Walnussbäume und Esskastanien, die eigentlich zu den Obstbäumen gezählt werden
- von Natur aus schwach oder langsam wachsende baumartige Sträucher wie Weiß- oder Rotdorn, Kirschpflaume oder Kornelkirsche, wenn wenigstens ein Stamm 50 cm Umfang erreicht hat
- angeordnete Ersatzpflanzungen ohne Beschränkungen des Stammdurchmessers
- Bäume, die durch eine verbindliche Bauleitplanung zum Erhalt oder zur Neuanpflanzung festgesetzt sind, ohne Beschränkungen auf den Stammdurchmesser
Welche Bäume fallen nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt Mühlhausen?
- Obstbäume (außer Walnuss, Esskastanie)
- Nadelgehölze
- Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, auf Dachgärten, im Wald und in denkmalgeschützten Park- und Gartenanlagen
- Bäume in Kleingärten (außer in den Anlagen des Gemeinschaftsgrüns)
Wo wird der maßgebliche Stammumfang gemessen?
Der Stammumfang ist in 1,00 m Höhe über dem Erdboden zu messen, ansonsten unter dem Kronenansatz, falls dieser in weniger als 1,00 m Höhe beginnt.
Was gehört zum Baumschutz ebenfalls dazu?
- der Wurzelbereich des Baumes, da wesentliche Lebensfunktionen nur so abgesichert werden können
- die Bodenflächen unter der natürlichen Krone zuzüglich 1,50 m (bei Säulenformen zuzüglich 5,00 m) nach allen Seiten gilt als Wurzelbereich
- Zu beachten ist, dass auch Bäume auf dem Nachbargrundstück geschützt sein können und der Baumschutz nicht an der Grundstücksgrenze endet.
Wann kann eine Erlaubnis zum Fällen oder zum Rückschnitt geschützter Bäume erteilt werden?
Ausnahmen von den Verboten sind nur dann zu erteilen, wenn geschützte Bäume
- durch den Eigentümer oder einen sonstigen Berechtigten auf Grund von Rechtsvorschriften oder eines vollstreckbaren Titels zu entfernen oder in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern sind und er sich nicht in zumutbarer Weise von dieser Verpflichtung befreien kann,
- eine nach baurechtlichen Bestimmungen zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen zulassen,
- Personen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährden und die Gefahr nicht auf andere Weise und mit zumutbarem Aufwand zu beheben ist,
- krank sind und ihre Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist,
- aus überwiegenden, auf andere Weise nicht zu verwirklichenden öffentlichen Interessen dringend zu beseitigen oder wesentlich zu verändern sind.
Der »Fällantrag«
Das ausgefüllte Formular zum Fällantrag ist beim Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen der Stadt Mühlhausen schriftlich unter Darlegung der Gründe einzureichen: beizufügen sind eine Lageskizze, auf der Standort, Art, Höhe, Stammumfang und Kronendurchmesser des Baumes/der Bäume ausreichend dargestellt sind
Hinweise:
- Eine Fällgenehmigung ist gemäß Verwaltungskostensatzung kostenpflichtig, wenn sie gemäß Baumschutzsatzung § 5 (1) Nr. 2 und 3 erteilt wurde.
- Mögliche Auflagen:
- Erhaltungsmaßnahmen an geschützten Bäumen und/oder Ersatzpflanzung, die sich nach dem Stammumfang des zu fällenden Baumes richten
- Ersatzzahlungen kommen nur dann in Betracht, wenn die Ersatzpflanzung auf dem Grundstück nicht möglich ist
- Nichtbeachten der Bestimmungen der Baumschutzsatzung =Ordnungswidrigkeit verhältnismäßige Geldbuße bis 50.000,- € möglich
Unterhaltung- und Durchführungsaufgaben
- Wartung und Kontrolle der Straßen, Wege und Plätze; der Straßenbeleuchtung; der zeitweise wasserführenden Gräben; der öffentlichen Spielplätze
- Wartung, Kontrolle und Montage der Verkehrszeichen; der Verkehrsleiteinrichtungen; Fahrbahnmarkierungen
- Wartung; Kontrolle und Leerung der städtischen Papierkörbe
- Wartung und Reinigung der Straßenabläufe (Gullys)
- Unterhaltung und Gestaltung der öffentlichen Grünanlagen und Parks
- Unterhaltung der Friedhöfe und Kriegsgräberanlagen, einschl. Standsicherheitskontrolle
- Kontrolle und Pflege der Straßen- und Parkbäume
- Baumaßnahmen an Straßen, Wegen, Plätzen und Freianlagen
- Straßenreinigung und Winterdienst
- Betrieb der öffentlichen Toilettenanlagen
- Betrieb der öffentlichen Brunnen und Wasserspiele
- Unterstützung anderer Fachbereiche z.B. Weihnachtsmarkt, Kirmes etc.
- Bestattungen