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Fachdienst 4.2 - Stadtkasse | Steuern

Aufgaben im Bereich Stadtkasse | Vollstreckung

  • Organisation der internen Buchführung
  • Annahme der Einzahlungen und Leistung der Auszahlungen
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit den Geldinstituten und Ausführung der damit verbundenen Kassengeschäfte - SEPA
  • Verwaltung der Kassenmittel
  • Verwahrung von Wertgegenständen
  • Aufstellung des kassenmäßigen Abschlusses und Mitarbeit bei der Jahresrechnung
  • Bearbeitung der Mahnungen
  • zentrale Vollstreckung eigener und fremder Forderungen

Aufgaben im Bereich Steuern

  • Besteuerungs- und Erhebungsverfahren für Gemeindesteuern
  • Wahrnehmung städtischer Interessen beim Festsetzungs-, Zerlegungs- und Bewertungsverfahren der Finanzämter
  • Mitwirkung beim Erlass städtischer Steuersatzungen
  • Mitwirkung bei Stundung, Erlass und Niederschlagung in Steuerangelegenheiten
  • Abgabenstatistik und -prognosen
  • kommunale Abgabenprüfung

Zudem erfolgt im Fachdienst die

  • Berechnung | Einzug I Stundung Gewerbesteuern
  • Berechnung | Einzug Grundsteuern
  • Berechnung | Einzug Hundesteuern
  • Berechnung | Einzug Spielgerätesteuern

Bitte beachten Sie:

Hinweise zu Grundsteuern

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, der am 1. Januar eines Jahres Eigentümer des Steuergegenstandes ist. Ergeben sich während des Kalenderjahres (z.B. durch Schenkung, Kauf oder Verkauf von Häusern, Grundstücken, usw.) Veränderungen, so werden diese zum Beginn des folgenden Kalenderjahres wirksam. (§§ 9, 17 Grundsteuergesetz i. V. m. § 22 Bewertungsgesetz).

Das bedeutet für den Verkäufer, dass er grundsteuerpflichtig bleibt, bis vom Finanzamt die Umschreibung auf den neuen Eigentümer erfolgt ist. Die Zahlung der Grundsteuer für die Zeit ab dem Verkauf bis zur Umschreibung ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen Verkäufer und Käufer. Im Kaufvertrag wird der Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten zwischen den Vertragspartnern untereinander geregelt.

Mit Vorliegen des Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes erlässt die Steuerstelle der Stadtverwaltung den Bescheid für den neuen Eigentümer und den Abmeldebescheid für den vorherigen Eigentümer.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des FD Stadtkasse / Steuern in der Ratsstraße  21 zur Verfügung.

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