


Fachdienst 4.2 - Stadtkasse | Steuern
Aufgaben im Bereich Stadtkasse | Vollstreckung
- Organisation der internen Buchführung
- Annahme der Einzahlungen und Leistung der Auszahlungen
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit den Geldinstituten und Ausführung der damit verbundenen Kassengeschäfte - SEPA
- Verwaltung der Kassenmittel
- Verwahrung von Wertgegenständen
- Aufstellung des kassenmäßigen Abschlusses und Mitarbeit bei der Jahresrechnung
- Bearbeitung der Mahnungen
- zentrale Vollstreckung eigener und fremder Forderungen
Aufgaben im Bereich Steuern
- Besteuerungs- und Erhebungsverfahren für Gemeindesteuern
- Wahrnehmung städtischer Interessen beim Festsetzungs-, Zerlegungs- und Bewertungsverfahren der Finanzämter
- Mitwirkung beim Erlass städtischer Steuersatzungen
- Mitwirkung bei Stundung, Erlass und Niederschlagung in Steuerangelegenheiten
- Abgabenstatistik und -prognosen
- kommunale Abgabenprüfung
Zudem erfolgt im Fachdienst die
- Berechnung I Einzug I Stundung Gewerbesteuern
- Berechnung I Einzug Grundsteuern
- Berechnung I Einzug Hundesteuern
- Berechnung I Einzug Spielgerätesteuern
- Berechnung I Einzug Jagdsteuer
Bitte beachten Sie:
- Eine Übersicht zu allen Fragen rund um die Anmeldung und Abmeldung eines Hundes sowie eine Kostenübersicht zur Hundesteuer wird in den Informationen zur Hundesteuer gebündelt. Die An- und Abmeldung von Hunden erfolgt beim Team der Bürgerdienste. Regeln für ein gutes Miteinander haben wir für Sie in den Tipps für Hundehalter zusammengefasst.
- Im Fachdienst 5.1 - Bereich Gewerbeangelegenheiten
- können Sie ein Gewerbe anmelden, abmelden oder ummelden,
- erhalten Sie gewerbliche Auskünfte,
- informieren wir Sie zur Antragstellung für das gewerbliche Glücksspiel
Hinweise zu Grundsteuern
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, der am 1. Januar eines Jahres Eigentümer des Steuergegenstandes ist. Ergeben sich während des Kalenderjahres (z.B. durch Schenkung, Kauf oder Verkauf von Häusern, Grundstücken, usw.) Veränderungen, so werden diese zum Beginn des folgenden Kalenderjahres wirksam. (§§ 9, 17 Grundsteuergesetz i. V. m. § 22 Bewertungsgesetz).
Das bedeutet für den Verkäufer, dass er grundsteuerpflichtig bleibt, bis vom Finanzamt die Umschreibung auf den neuen Eigentümer erfolgt ist. Die Zahlung der Grundsteuer für die Zeit ab dem Verkauf bis zur Umschreibung ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen Verkäufer und Käufer. Im Kaufvertrag wird der Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten zwischen den Vertragspartnern untereinander geregelt.
Mit Vorliegen des Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes erlässt die Steuerstelle der Stadtverwaltung den Bescheid für den neuen Eigentümer und den Abmeldebescheid für den vorherigen Eigentümer.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des FD Stadtkasse / Steuern in der Ratsstraße 21 zur Verfügung.
Die Vorbereitungen zur Grundsteuerreform haben bereits begonnen. Derzeit werden in den Finanzämtern strukturelle, organisatorische, personelle und inhaltliche Veränderungen vorgenommen, um die neuen Aufgaben zeitnah erledigen zu können.
Sie als Bürger müssen noch nichts unternehmen. Wenn sich die Verwaltung neu ausgerichtet hat, werden Sie frühzeitig über die nächsten Schritte informiert.
Auf den Seiten des Thüringer Finanzministeriums und im beigefügten Merkblatt können Sie sich weiterführend informieren.
Ortsrecht | Satzungen | Formularpool & weitere Informationen
Kontakt

Andrea Thor
Obermarkt 2199974 Mühlhausen | Thüringen
Telefon: +49 3601 452 225
Fax:+49 3601 452 223
E-Mail:steuerstelle@muehlhausen.de
Postadresse
Ratsstraße 2599974 Mühlhausen | Thüringen
99962 Mühlhausen | Thüringen
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