Wir beantworten Ihre Fragen zu Themenschwerpunkten.
Auf dieser Seite bündeln wir zentrale, wiederkehrende Fragen und Antworten zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten.
Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen. Senden Sie diese gerne an pressestellemuehlhausende. Wir sind immer darum bemüht, Ihnen zeitnah umfassend zu antworten.
Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform in der Stadt Mühlhausen/Thüringen
Die Umsetzung der Grundsteuerreform geht in die finale Phase. Bisher waren die Eigentümer aufgefordert, sich gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Das Finanzamt hat die Daten der Steuererklärungen entgegengenommen und verarbeitet.
Den Eigentümern wurde durch das Finanzamt ein Grundsteuerwert- und ein Grund-steuermessbescheid bekannt gegeben. Die Daten aus dem Grundsteuermessbescheid wurden und werden auch an die Stadt Mühlhausen übermittelt.
Nun sind die Kommunen in der Pflicht, alle Daten zu verarbeiten, sodass ab dem nächsten Jahr rechtsgültige Grundsteuerbescheide nach dem neuen Grundsteuerrecht erstellt und versendet werden können.
Fragen und Antworten
Der neue Wert eines Grundstücks ergibt sich unter anderem aus der Lage, der Größe, dem Bodenrichtwert, der Art der Bebauung, dem Alter des Gebäudes und / oder der Wohnfläche. Diese Angaben haben die Eigentümer in der Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben.
Für die Ermittlung der Grundsteuer sind - wie bisher auch - drei Schritte erforderlich:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl
=
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz
=
Grundsteuer
Das Finanzamt stellt auf Grundlage der abgegebenen Feststellungserklärung (Grundsteuerwerterklärung) den Grundsteuerwert für jedes bebaute oder unbebaute Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) fest. Der Grundsteuerwert ersetzt den bisherigen Einheitswert.
Das Finanzamt berechnet auf Grundlage des Grundsteuerwertbescheids den Grundsteuer-messbetrag. Durch das Finanzamt werden dem Eigentümer der Grundsteuerwertbescheid und der Grundsteuermessbescheid bekannt gegeben.
Der Hebesatz für die Grundsteuer ist eine Prozentzahl, also ein Faktor, der mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert wird. Für jeden einzelnen Eigentümer errechnet sich daraus die Höhe der Grundsteuern, die der Steuerpflichtige zahlen muss.
Für die meisten Eigentümer hat das Finanzamt Grundsteuermessbescheide bereits erstellt und diese Information ebenso an die Stadt Mühlhausen weitergeleitet. Für diese Eigentümer wird ein Grundsteuerbescheid erstellt und Anfang des Jahres 2025 versandt werden können.
Für die anderen Eigentümer und bei Änderungen werden nach Vorlage der Daten vom Finanzamt die Grundsteuermessbescheide verarbeitet und danach die Grundsteuerbescheide erstellt und versendet.
Die Grundsteuer ist, wie bisher auch, entsprechend den im neuen Grundsteuerbescheid ausgewiesenen Fälligkeiten zu zahlen.
Wie sich die individuellen Grundsteuerbeträge verändern werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Einige Grundstückseigentümer werden eine höhere und andere eine niedrigere Grundsteuer zahlen als bisher.
Grundsätzlich kann jeder Steuerpflichtige gegen den erhaltenen Grundsteuerbescheid Widerspruch erheben, aber ein Widerspruch hat u. a. nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes nicht im Grundsteuerbescheid der Stadt Mühlhausen/Thüringen inhaltlich korrekt widerspiegelt.
Die Stadt Mühlhausen/Thüringen ist verpflichtet, Ihren Widerspruch zu prüfen und sofern dem nicht abgeholfen werden kann, ist dieser an die Widerspruchsbehörde, dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis zur kostenpflichtigen Entscheidung zu übergeben.
Bitte nehmen Sie sich die Zeit und prüfen Sie zunächst den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Ist die Bewertung des Grundstücks oder die Berechnung des Grundsteuerwertes fehlerhaft, muss gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Erhalt Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden.
Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt einen Antrag auf Überprüfung des Grundsteuerwertes zu stellen.
Die Entscheidungen, die das Finanzamt getroffen hat, sind für die Stadt Mühlhausen bindend. Änderungen können hier nur über das Finanzamt bewirkt werden.
Ja, gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung hat ein Widerspruch gegen einen Grundsteuerbescheid keine aufschiebende Wirkung.
Ein Widerspruch entbindet somit nicht von der Zahlungspflicht.
Ja, wenn die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bereits erklärt wurde und Sie auch mit dem Veranlagungsjahr 2025 steuerpflichtig bleiben, gilt das SEPA-Lastschriftverfahren fort und bedarf keiner neuen Erklärung.
Bitte prüfen Sie Ihre Daueraufträge zur Grundsteuer. Die bei der eigenen Bank eingerichteten Daueraufträge für die Grundsteuer sind durch die bisherigen Steuerpflichtigen zum 31. Dezember 2024 zu beenden.
Gebäude auf fremden Grund und Boden werden ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr als separate wirtschaftliche Einheit besteuert. Steuerpflichtig ist dann der Eigentümer des Grundes und Bodens auch für die aufstehenden Gebäude.
Geplant ist, dass die Hebesatzung in der ersten Sitzung des Stadtrates des neuen Jahres, am 26.02.2025, beschlossen wird. Dem schließen sich die Prüfung und Genehmigung durch die Kommunalaufsicht und die Öffentliche Bekanntmachung an, so dass voraussichtlich Anfang März 2025 die Hauptveranlagung erfolgen kann.
Die erste Fälligkeit für die Grundsteuer A und B wird für die Quartalszahler im April 2025 sein. Für die Jahreszahler bleibt es bei der Fälligkeit am 01.07.2025.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Steuerstelle der Stadt Mühlhausen gern zur Verfügung. Sie erreichen sie bei persönlichen Anliegen zur Grundsteuerreform in der Ratsstraße 21, 99974 Mühlhausen
zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung
Montag | 8:00 | bis | 12:00 | 13:00 | bis | 18:00 | Uhr | |||||||
Dienstag | 8:00 | bis | 12:00 | |||||||||||
Donnerstag | 8:00 | bis | 12:00 | 13:00 | bis | 18:00 | Uhr | |||||||
Freitag | 8:00 | bis | 12:00 |
sowie telefonisch
Frau Schneegaß | 03601 | 452 | 235 | |||
Frau Wincierz | 03601 | 452 | 249 | |||
Frau Herz | 03601 | 452 | 214 | |||
Frau Huber-Schröter | 03601 | 452 | 248 |
oder per E-Mail: steuerstellemuehlhausen.de.
Eigentums- und Nutzungsverhältnisse von Garagen auf fremdem Grund und Boden
Hintergrund der Neuregelungen
Die abgelaufenen Fristen nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz und die anstehende Grundsteuerreform zwingt alle Kommunen, bestehende rechtliche Konstrukte im Zusammenhang mit Garageneigentum neu zu ordnen. Auch in Mühlhausen betrifft dies zahlreiche Garagennutzer. Da weiterhin Unklarheiten und Missverständnisse kursieren, soll der folgende Text die Sachlage verständlich darstellen.
Fragen und Antworten
In der DDR war es gängige Praxis, Grundstücke zu pachten, um darauf Garagen zu errichten. Dies galt sowohl für Einzelpersonen als auch für sogenannte Garagengemeinschaften. Nach dem damals geltenden Zivilgesetzbuch der DDR befanden sich die Garagen dann im Eigentum derjenigen, die sie errichtet haben. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Bundesrepublik Deutschland ist eine solche Trennung von Grundstückseigentum und darauf errichteten Bauten jedoch unzulässig. Der Grundstückseigentümer ist automatisch auch Eigentümer aller fest mit dem Grundstück verbundenen Objekte – dazu gehören auch Garagen. Mit der Wiedervereinigung hätte dies prinzipiell zu einer Enteignung der bisherigen Garagenbesitzer zugunsten der Grundstückseigentümer geführt.
Um die Interessen der Betroffenen zu schützen, wurde vom Deutschen Bundestag das Schuldrechtsanpassungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz gewährte den Garagenbesitzern über Jahrzehnte weitgehenden Schutz, indem Kündigungen durch Grundstückseigentümer erschwert und Mietpreiserhöhungen durch die Nutzungsentgeltverordnung begrenzt wurden.
Für die Garagenbesitzer änderte sich daher bis Ende 1999 kaum etwas. Sie zahlten weiterhin Pacht, kümmerten sich um die Instandhaltung und konnten ihre Garagen verkaufen oder weitergeben. Seit dem Jahre 2000 fielen sukzessive immer mehr Schutzklauseln weg, die letzten am 31.12.2022. Seit dem 01.01.2023 gilt damit ausschließlich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Ab Januar 2000 hätten Grundstückseigentümer die Möglichkeit gehabt, bestehende Nutzungsverträge zu kündigen, wodurch die Garagen in ihr Eigentum übergegangen wären (§ 23 Abs. 6 Schuldrechtsanpassungsgesetz). Die Stadt Mühlhausen verlängerte jedoch freiwillig die sogenannte Investitionsschutzfrist zweimal:
- Bis zum 31.12.2021 (Amtsblatt der Stadt Mühlhausen, August 2004)
- Erneut bis zum 31.12.2024 (Amtsblatt der Stadt Mühlhausen, 19.08.2020)
Ab dem 01.01.2025 erfolgt eine erneute Verlängerung nicht mehr – auch aufgrund der neuen Grundsteuergesetze. Dadurch entfällt auch der bisher von der Stadt auf privatrechtlicher Basis praktizierte Weg des Abschlusses von sogenannten „Dreiseitigen Verträgen“, die bisher den Weiterverkauf von Garagen ermöglichten.
4.1. Garagennutzer mit „Altverträgen“
Nutzer mit einem Vertrag, der vor dem 03.10.1990 abgeschlossen wurde und das Sondereigentum ausdrücklich anerkennt, können die Garage weiterhin privat nutzen. Ein Verkauf oder eine Übertragung an Dritte ist jedoch ab dem 01.01.2025 ausgeschlossen. Das Nutzungsentgelt für den im Vertrag benannten Nutzer erhöht sich 2025 auf 101,- EUR pro Jahr. Hierzu wird jeder Nutzer im Verlauf des Jahres 2025 gesondert angeschrieben. Bei Aufgabe der Nutzung wird die Garage von der Stadt neu vermietet.
4.2. Garagennutzer mit Vertragsbeginn zwischen 03.10.1990 und 31.12.2020
Für diese Nutzer erhöht sich der Mietzins ab dem 01.04.2025 auf 15,- EUR pro Monat.
4.3. Garagennutzer mit Vertragsbeginn ab dem 01.01.2021
Für diese Nutzer bleibt der vereinbarte Mietzins (in der Regel 30,- EUR pro Monat) unverändert.
4.4. Neuverträge ab 2025
Bei Neuverträgen ab dem 01.01.2025 beträgt der Mietzins 30,- EUR pro Monat.
Die Stadt Mühlhausen erhebt damit moderate Mietzinsen, die unter dem Niveau anderer Kommunen liegen.
Einige Garagennutzer mit Altverträgen fühlen sich durch die Neuregelungen „enteignet“ und äußern Kritik an der Stadtverwaltung. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind jedoch an geltendes Recht gebunden. Das Schuldrechtsanpassungsgesetz wurde vom Deutschen Bundestag verabschiedet und nicht vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen.
Die Stadtverwaltung hat stets versucht, die Belastungen für die Garagennutzer so gering wie möglich zu halten. Eine dauerhafte Fortführung der aus DDR-Recht entstandenen Sondereigentumsregelungen ist jedoch ausgeschlossen.
Durch moderate Erhöhungen des Nutzungsentgeltes wurde den Nutzern entgegengekommen, um übermäßige finanzielle Belastungen zu vermeiden. Die Stadtverwaltung handelt damit nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und erfüllt ihre Verpflichtungen mit den Werten Ehrlichkeit, Vertrauen und Fairness.
Dieser Text dient zur Klärung der neuen Regelungen und soll helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
Fragen und Antworten: Feuerwerk in der Mühlhäuser Innenstadt
Bis auf Weiteres wird es leider kein Feuerwerk zur Mühlhäuser Kirmes geben. Das Risiko eines Brandes in der historischen Altstadt ist einfach zu groß.
Denn aufgrund der engen Bebauung, der erschwerten Zugänglichkeit und der Beschaffenheit der Gebäude ergeben sich sowohl ein deutlich erhöhtes Risiko zur Entstehung eines Brandes als auch ein sehr großes potentielles Schadensausmaß im Brandfall.
Deshalb appelliert die die Mühlhäuser Feuerwehr schon seit Langem dringend, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Altstadt und dem angrenzenden Umfeld zu verzichten. Dies ist auch der Grund dafür, dass es ein solches Verbot ja inzwischen auch für Silvester gibt.
Auch in den zurückliegenden Jahren, als es ein Höhenfeuerwerk auf dem Blobach gab, war die Gefahr schon da. Die Mühlhäuser Feuerwehr hat mit hohem Aufwand dafür gesorgt, das Risiko in Grenzen zu halten und musste auch schon eingreifen, um Funken zu löschen und damit Brände zu verhindern. Dieser Kraftakt ist den Einsatzkräften auf Dauer nicht zumutbar – zumal die Ressourcen im Fall der Fälle an anderer Stelle fehlen. In Abwägung von Risiko, Kosten und Nutzen hat die die Stadt Mühlhausen in Abstimmung mit dem Traditionsverein Mühlhäuser Heimatfeste e.V. deshalb entschieden: Sicherheit geht vor!
Ein anderer Standort als der Blobach für ein Feuerwerk konnte bislang nicht gefunden werden. Denn wichtig sind zwei Dinge: Erstens, das Feuerwerk sollte für möglichst viele Menschen zu sehen sein; der Standort muss also freie Sicht bieten. Und zweitens muss der Standort gleichzeitig sicher sein – sprich es muss ausreichend Abstand zu Bäumen, Gebäuden etc. geben. Ein solcher Standort, der beides bietet, konnte bisher nicht gefunden werden.
Hinzu kommt, dass niemanden geholfen ist, wenn viele Kirmes-Besucher den Rummel auf dem Blobach und die Kirmesgemeinden verlassen, um das Feuerwerk zu sehen.
Mit dieser Frage hat sich die Stadtverwaltung sich auch schon intensiv beschäftigt. Jedoch hat die Prüfung von Alternativen zum klassischen Feuerwerk bisher leider zu keinem Erfolg geführt. Die Verantwortlichen werde aber weiterhin recherchieren, welche weiteren Möglichkeiten sinnvoll und bezahlbar sein könnten.
Eine Drohnenshow kann auf dem Blobach nicht stattfinden, da die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zum Starten und Landen sowie für den Schwarmflug der Drohnen nicht eingehalten werden können. Das bedeutet, dass eine entsprechende Darbietung ein Sicherheitsrisiko für Zuschauer und Mitarbeiter darstellen würde. Denn es bestünde die Gefahr, dass Drohnen abstürzen.
Auch für eine Lasershow ist der Blobach laut übereinstimmender Einschätzung mehrerer angefragter Anbieter ungeeignet. Auch hier ist das hohe Sicherheitsrisiko der Grund. Der Platz ist zu klein bzw. während des Rummels zu beengt, um erforderliche Sicherheitsabstände einzuhalten und Absperrmaßnahmen durchzusetzen – denn selbst Personen in den Fahrgeschäften könnten durch die Laserstrahlen verletzt werden. Technisch wird von einem Anbieter eine begrenzte Lasershow mit kleinen Laserleistungen im Bereich unmittelbar vor der Stadtmauer als einzige machbare Alternative gesehen. Entsprechend könnten diese aber auch nur wenige Zuschauer miterleben. So ziehen die Experten das Fazit: Aufwand und Nutzen für eine Lasershow stehen in keinem vernünftigen Verhältnis.
Umgestaltung Erholungsgebiet Schwanenteich
Rund 200 Bürgerinnen und Bürger informierten sich am 19. Oktober 2024 bei einem „Tag der offenen Tür“ über die Arbeiten zur Neugestaltung des Erholungsgebietes Schwanenteich. Für alle, die nicht dabei sein konnten, fassen wir hier die Antworten auf die meist gestellten Fragen zusammen:
Fragen und Antworten: Umsetzungsphase - Baufortschritt am Schwanenteich
Der erste und zweite Bauabschnitt laufen und liegen im Zeitplan. Viele der tiefbaulichen Arbeiten sind abgeschlossen. Anschließend wird der barrierefreie Spielplatz fertiggestellt und die Pflasterarbeiten erfolgen. Für den dritten Bauabschnitt laufen derzeit die Ausschreibungen; los gehen soll es noch in 2024. Ziel ist es, alle Bauabschnitte im Herbst 2025 abzuschließen.
Diese wurden nur zeitweise aufgebracht, um den Boden statisch zu stabilisieren, damit dort die neuen Schwanenteichterrassen entstehen können. Der Schotter, der für die Auflast eingesetzt wurde, wird für den Wegebau nachgenutzt.
Nein, der Wasserspiegel wurde abgesenkt, um die Arbeiten durchführen zu können und wird nach der Fertigstellung wieder normalisiert. Derzeit liegt der Bauwasserstand ca. 70 cm unter dem Normalwasserstand.
Die Spielgeräte für den neuen, integrativen Spielplatz sind schon eingetroffen. Aus Sicherheitsgründen kann der Spielplatz erst zur Nutzung freigegeben werden, wenn auch die Arbeiten im Umfeld abgeschlossen sind. Wenn es soweit ist, werden insbesondere auch Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen ihren Spaß haben können, denn bestimmte Spielbereiche sind eigens so konzipiert, dass sie beispielsweise mit dem Rollstuhl genutzt werden können.
Die Außenanlagen wurden aufwendig umgestaltet und fügen sich harmonisch in die entstehenden angrenzenden Bereiche ein. Vor allem wurde auch ein barrierefreier Zugang geschaffen. Das Umfeld des Cafés profitiert außerdem, da sich die gastronomisch nutzbare Fläche vergrößert und in diesem Zusammenhang frühere Stolperstellen sowie unsaubere Verkabelung beseitigt werden konnten.
Das liegt daran, dass bisher vor allem viele Erdarbeiten ausgeführt wurden. Ein wichtiger Punkt sind technische Änderungen am einst künstlich angelegten Schwanenteich. Damit soll ein seit Jahrzehnten bestehende Problem behoben werden: In der nordöstlichen Ecke sammeln sich regelmäßig Treibgut, Algen und „Entendreck“ an.
Hinzu kommt die geringe Wassertiefe von 1,00 bis 1,50 Meter, wodurch sich das Wasser im Sommer schnell erwärmt. All das führt zu unangenehmen Gerüchen. Um das in den Griff zu bekommen, wird die Ecke entschärft, indem sie künftig in einem Bogen bzw. abgefast verläuft. Zusätzlich entsteht ein Wasserspiel in Form von Fischköpfen und ein Pumpensystem. Damit wird mehr Sauerstoff zugeführt und eine Strömung erzeugt, die das Treibgut in Richtung des Abflusses zur Automatikrechenanlage abtransportiert.
Es wird ausreichend neue Abfalleimer und Bänke geben – einige davon mit erhöhten Sitzflächen, um es speziell auch für ältere Menschen bequemer zu gestalten. Die neue Beleuchtung wird im Sinne des Naturschutzes so konzipiert sein, dass sie weitestgehend nur den Weg ausleuchten und nicht seitlich in den bepflanzten Bereich streuen, um die Beeinträchtigung für Tiere gering zu halten.
Neben den vielen Bäumen, die erhalten wurden, wird es umfangreiche Neupflanzungen mit Gehölzen, Stauden und zahlreichen zusätzlichen Großbäumen geben. Die Pflanzungen beginnen im Spätherbst 2024.
Entlang des Nordufers wird der bestehende Bitumen-Weg erhalten; diesen werden auch Radfahrer nutzen können. Zusätzlich verläuft näher am Wasser ein neu angelegter Uferweg, der nur für Fußgänger nutzbar sein wird.
Da der Baustellenverkehr über den Hauptweg am Nordufer abgewickelt werden muss, können die Wege in diesem Bereich erst zum Ende der Bauarbeiten im Herbst 2025 freigegeben werden. Ab Frühjahr 2025 wird zusätzlich auch der Weg an der West- und Südseite des Schwanenteiches bis zum Ende der Bauarbeiten gesperrt.
Der städtische Bauhof erhält zwei Kollegen, die zusätzlich eingestellt werden, um sich künftig vorrangig um Pflege und Sauberkeit des Erholungsgebiets Schwanenteich zu kümmern. Ganz allein schaffen sie das trotzdem nicht – wir alle sind aufgefordert, unseren Teil beizutragen, damit es schön bleibt.
Der Gedanke, damit Vandalismus vorzubeugen, ist nachvollziehbar. Jedoch sind die Hürden dafür vom Gesetzgeber sehr hoch gesetzt. Erst, wenn nachgewiesen ist, dass in diesem Bereich eine konkrete Gefährdung z.B. durch viele dokumentierte Straftaten vorliegt, wird eine Videoüberwachung eventuell genehmigt.
Hier handelt es sich um das Informationszentrum am Schwanenteich – ein Flachbau mit Gründach, in dem neben kostenfreien öffentlichen Toiletten ein multifunktional nutzbarer Raum entsteht. Dank großer Glasfenster bietet sich von hier künftig ein wunderschöner Ausblick auf den Schwanenteich. Durch seine Ausstattung kann das Informationszentrum für Seminare, Schülergruppen, kleinere Veranstaltungen oder beispielsweise Trauungen genutzt werden.
Ein natur- und artenschutzrechtliches Gutachten hat ergeben, dass u. a. die Brutzeit der am Schwanenteich vorkommenden Haubentaucher berücksichtigt werden muss. Damit ist Bootsverkehr nur noch ab Mitte August zulässig – diese Situation hätte übrigens unabhängig von der Neugestaltung jederzeit eintreten können, denn eine derartige Untersuchung hätte beispielsweise von Naturschutzverbänden angestoßen werden können.
Grundsätzlich kann sich auch wieder eine andere Situation ergeben, so wenn sich das Vorkommen des Haubentauchers ändert. Falls es im Sinne des Naturschutzes und zugleich wirtschaftlich darstellbar ist, könnte es auch künftig wieder Bootsverkehr auf dem Schwanenteich geben. Mit dem „Holzdeck“, eine Art Steg und Aussichtsplattform, die im dritten Bauabschnitt in der Südost-Ecke des Schwanenteichs entsteht, werden die Voraussetzungen geschafften, damit auch künftig Boote anlegen können.
Nicht direkt im Zuge der Umgestaltung des Schwanenteichs. Vielmehr hat die Stadtverwaltung ein fachlich hervorragend geeignetes, regional ansässiges Planungsbüro beauftragt, probate Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasserereignissen infolge Starkregen westlich des Schwanenteichs zu untersuchen.
Fragen und Antworten: Planungsphase - Umbau Erholungsgebiet am Schwanenteich
Die im ersten Halbjahr 2021 vorgestellten Vorentwürfe wurden in der anschließenden Entwurfsplanung konkretisiert. Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommission sind eingeflossen.
In der Entwurfsplanung wurden die Vorentwürfe geprüft und bewertet sowie Hinweise, Anregungen und Auflagen eingearbeitet. Dies erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Stadtrat sowie einer Vielzahl weiterer Akteure, die das Vorhaben stetig begleiten und prüfen. Dazu gehören unter anderem die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Wasserbehörde. Die eingegangenen Rückmeldungen der Bevölkerung sind ebenso mit eingeflossen.
Die Zusammenfassung der Bürgerbeteiligung können Sie hier nachlesen.
An die Entwurfsplanung hat sich die Phase der Genehmigungs- und Ausführungsplanung angeschlossen. Die Bauarbeiten haben Ende August 2023 begonnen.
Nein. Das Gegenteil ist der Fall: Naturschutz und Artenvielfalt sind auch für uns von größter Bedeutung! Es ist gerade eines der Ziele, die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen nicht nur zu erhalten, sondern weiter zu verbessern und zusätzliche Lebensräume am Schwanenteich zu schaffen.
Was nicht auf den ersten Blick erkennbar ist: Der Schwanenteich hat in seiner jetzigen Form Defizite. Die Ufer sind steil; die Uferzone ist schmal und verfügt nur über vergleichsweise wenig Vegetation. Das wollen wir ändern. Abgeflachte Ufer, reichlich zusätzliche Anpflanzungen von Stauden und Gräsern und ruhige, nicht zugängliche Zonen werden Lebensräume zum Beispiel für Brutvögel vergrößern. Weitere Elemente wie Natursteinmauern und Steinschüttungen schaffen ideale Bedingungen für Amphibien. Und auch durch die teilweise Renaturierung des verrohrten Popperöder Bachs wird neuer Lebensraum entstehen.
Die Insel bleibt unberührt.
Dieser Bereich wird durch die vorliegenden Entwürfe nicht berührt. Erst in einer zweiten Phase möchten wir schauen, wie sich hier durch behutsame Änderungen und unter strengster Berücksichtigung aller naturschutzrechtlichen Belange eine Weiterentwicklung erreichen lässt. Hier stehen wir aber erst ganz am Anfang der Überlegungen. Dazu werden wir auch eine separate Bürgerbeteiligung zu gegebener Zeit durchführen. Gern nehmen wir schon jetzt Ihre Ideen und Vorschläge entgegen.
Bereits jetzt steht fest, dass die Seebühne im Vergleich zum Vorentwurf verkleinert wird. Welche Materialien verwendet werden, steht noch nicht fest.
Der Spielplatz wird deutlich vergrößert und integrativ gestaltet, also auch für Kinder mit Beeinträchtigung nutzbar sein. Die jetzigen Spielgeräte sind stark in die Jahre gekommen – hier müssen wir in jedem Fall in den nächsten Jahren handeln. Elemente, die noch nutzbar sind, werden an anderer Stelle weitergenutzt.
Ein wichtiges Ziel der Umgestaltung ist auch die Verbesserung der Wasserqualität in der nordöstlichen Ecke des Schwanenteichs. Deshalb ist unter anderem vorgesehen, den Steg von seinem jetzigen Platz nach Süden zu verlegen, um ein Hemmnis für den Abfluss der Schwebstoffe zu beseitigen. Die „Entschärfung“ der Ecke, ein Wasserspiel und die Einspeisung von Frischwasser durch den nördlichen Popperöder Bach sollen mithelfen, durch Wasserbewegung und Sauerstoffzufuhr die Wasserqualität zu verbessern.
Das Thema Barrierefreiheit spielt eine wichtige Rolle. Die Hauptwege – darunter auch die Seepromenade bzw. im Ufergarten – werden grundsätzlich barrierefrei sein.
Nein. Mit der Weiterentwicklung wollen wir das wunderschöne Areal deutlich aufwerten – und zwar so, dass die Bedürfnisse der Besucher und der Natur gleichermaßen bestmöglich berücksichtigt werden. Der Schwanenteich wird ein naturnaher Ort zur Erholung, zum Kraft tanken, für Geselligkeit Spiel und Aktivität und Lebensraum und Rückzugsort für Tiere und Pflanzen sein. Kultur und Natur werden Hand in Hand gehen.
Ja, es wird deutlich mehr und attraktivere Sitzmöglichkeiten geben, die speziell auch den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen. Auch wird die Anzahl der Mülleimer erhöht. Auch neue Beleuchtung wird es geben.
Unbedingt! Der Begriff „Quellenpark“ ist ein Arbeitstitel. Natürlich ist und bleibt der Schwanenteich der Schwanenteich.
Viele Begrifflichkeiten, die im Vorentwurf verwendet wurden, haben einen fachlichen Bezug, der mit der Beantragung der Fördermittel zusammenhängt. Am Ende wird der Markenkontaktpunkt ein Info-Punkt mit WCs und Umweltbildungszentrum sein und auch so heißen. Die Seepromenade wird zur Uferpromenade.
Ein Pflegekonzept ist Bestandteil der Planung. Wir sind uns im Klaren darüber, dass wir das geschaffene Kleinod erhalten und pflegen müssen. Dafür werden wir zwei Mitarbeiter vorhalten. Auch wird es künftig mehr und größere Papierkörbe und viele zusätzliche Sitzmöglichkeiten geben, die speziell auch den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen.
Dennoch wird es für uns alle – nicht nur am Schwanenteich – ein dauerhaftes Thema bleiben, wie pfleglich wir mit den Anlagen, Aufenthalts- und Begegnungsorten in unserer Stadt umgehen. Dafür zu sorgen, dass die Stadt ansehnlich und sauber ist, geht nicht nur die Mitarbeitenden des städtischen Bauhofs etwas an und kann zu keiner Zeit und auch in keiner anderen Stadt allein von ihnen geleistet werden, da sie nicht ständig überall sein können. Wir alle können und müssen unseren Beitrag für ein schönes, gepflegtes Mühlhausen leisten.
Der Stadt Mühlhausen wurde vom Freistaat Thüringen die Höchstförderung von 75 % in Aussicht gestellt, ansonsten sind 60 % der übliche Fördersatz. Wenn wir das Vorhaben nicht umsetzen, bekommen wir das Geld auch nicht. Wenn wir es aber umsetzen, erhalten wir etwas, von dem hauptsächlich die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt profitieren. Gleichzeitig sorgt es dafür, unsere wunderschöne Stadt insgesamt als Ausflugsziel auch für andere Menschen interessant zu machen – und das hilft unserer Innenstadt, unseren Gewerbetreibenden, Gastronomen und der Stadtentwicklung insgesamt.
Die drei Bauabschnitte beginnen zeitversetzt, werden aber parallel im Zeitraum von Ende August 2023 bis voraussichtlich Sommer 2025 umgesetzt und abgeschlossen. Es wird dabei immer auch Bereiche geben, die nutzbar sind.
Nein! Ganz im Gegenteil wird es nach der Umgestaltung deutlich mehr Bäume, Stauden, Gräser und andere Pflanzen geben. Zum einen entlang des Ufers, an dem es bisher an manchen Stellen fast gar keine Vegetation gibt – dort, wo sich bereits Schilf entwickelt hat, bleibt es natürlich stehen. Zusätzliche Bäume werden ebenfalls gepflanzt.
Jeder Baum, der erhalten werden kann, wird auch erhalten, so zum Beispiel die bei Kindern beliebte Weide im westlichen Bereich. Bäume, die aufgrund von Krankheiten, sich ändernder klimatischer Bedingungen oder weil sie nicht die Standortbedingungen haben, die sie zum Wachsen brauchen, nicht mehr standsicher sind, werden geprüft und gegebenenfalls durch standortgerechte Nachpflanzungen ersetzt.
Gar keine. Die Stufen am Ufer in der nordöstlichen Ecke ersetzen die vorhandene Mauer. Jedoch in einer abgerundeten Form, so dass diese Ecke, in der sich Algen und andere Schwebstoffe bisher regelmäßig ansammeln und nicht abfließen können, künftig entschärft wird.
Um ca. 3 Prozent der Gesamtfläche. Dies geschieht, um die nordöstliche Ecke in einer abgerundeten Form zu gestalten. Damit wird diese Ecke, in der sich Algen und andere Schwebstoffe bisher regelmäßig ansammeln und nicht abfließen können, künftig entschärft. Zudem werden die Ufer z.T. abgeflacht. Damit entsteht ein breitere Übergangsbereich vom Land zum Wasser und damit zusätzlicher Lebensraum für Pflanzen und Tiere, zum Beispiel für Brutvögel.
Es ist geplant, den Spielbereich mit einem ca. 70 cm hohen „Mäuerchen“ einzufrieden, um eine Abgrenzung zu schaffen und ein nicht kontrollierbares „Wegrennen“, insbesondere in Richtung der Stufenanlage/des Ufers weitestgehend auszuschließen.
Die Kletterspinne wird von den zuständigen städtischen Mitarbeitern Jahr für Jahr gewartet, gepflegt und hat bereits manche Reparatur hinter sich. Über kurz oder lang wird die bisherige „Spinne“ die Anforderung an sicheres, unbeschwertes Spielen und Klettern nicht mehr erfüllen. Da die Mühlhäuserinnen und Mühlhäuser jedoch sehr viele Erinnerungen mit „ihrer“ Spinne verbinden und auch von den heutigen Kindern innig geliebt wird, wird es eine neue Kletterspinne geben.
Der Bach soll an einem kleinen Stück behutsam aufgeweitet werden – das bedeutet, dass das Bachbett hier etwas verbreitert wird, mehr Raum bekommt und in Form eines naturnahen integrativen Spielangebots für Kinder (und Erwachsene) erlebbar wird. Der Hinweis mehrerer Bürger, ein Kneipp-Becken zu installieren, wird sich dabei wiederfinden. Keinesfalls wird hier etwas zerstört. Die Probleme vieler von Menschenhand geformter Gewässer ist gerade, dass sie begradigt und in ein kleines Bett gezwängt sind. Aus diesem Grund soll der Popperöder Bach, der derzeit auf einer Länge von 70 Metern unterirdisch in einem Rohr fließt, auf einer Länge von 45 Metern wieder freigelegt und renaturiert werden.