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Öffentliche Auslegung nach dem Baugesetzbuch

Städtebauliche Planungen sollen auch von den Bürgern und Bürgerinnen entscheidend mitentwickelt und mitgetragen werden. In diesem Zusammenhang regelt das Baugesetzbuch u. a. die Form und die Art und weise der Beteiligung. In den öffentlichen Bekanntmachungen (im Amtsblatt und/oder auf der Homepage) wird über aktuell vorliegende Verfahren informiert, dies betrifft z. B. Angeben zu Ort und Dauer der Auslegung, zur Art von bereits vorliegenden Stellungnahmen mit Umweltbezug sowie Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen.

Zu den öffentlichen Bekanntmachungen
Zur öffentlichen Auslegung