


Öffentliche Bekanntmachungen
2025
Öffentliche Bekanntmachungen zu den Stadtratssitzungen 2025
Alle weiteren Einladungen finden Sie im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen.
Hauptausschuss
Sozialausschuss
Alle weiteren Einladungen finden Sie im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen.
Diese finden Sie im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen.
Sonstige öffentliche Bekanntmachungen 2025
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 50 "Wohngebiet Georg-Büchner-Straße" gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in öffentlicher Sitzung am 18.06.2025 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 "Wohngebiet Georg-Büchner-Straße", der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht und bereits vorliegende wesentliche Stellungnahmen mit Umweltbezug werden vom
31.07.2025 bis 05.09.2025 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen unter www.muehlhausen.de/rathaus-erkunden/amtliche-bekanntgaben/oeffentliche-auslegungen/ veröffentlicht und zusätzlich im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
montags | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
dienstags | von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr |
mittwochs | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
donnerstags | von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr |
freitags | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
sowie in der Stadt-Werkstatt, Steinweg 4 (barrierefrei) während folgender Zeiten
montags bis donnerstags | von 8 - 15:30 Uhr |
freitags | von 8 - 13:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Telefonnummer: 03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen unter stadtentwicklung-bauordnungmuehlhausende übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der Postanschrift (Ratsstraße 25) sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Der abgegrenzte Geltungsbereich besitzt eine Größe von etwa 6,2 ha. Er wird begrenzt durch:
► im Süden: | Kleingartenanlage „Weinberg 1922 e. V.“, daran angrenzend landwirtschaftliche Nutzfläche und Wohnbebauung der Siegfried-Pitschmann- Straße (Weinberg-Ost); |
► im Osten: | Wohnbebauung zwischen Johannisstraße und Georg-Büchner- Straße; |
► im Westen: | Gartenflächen westlich des Schlotfegerweges; |
► im Norden: | Böschungsbereich des Johannistalbachs und Gärten nördlich der Johannisstraße. |
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie die externe Maßnahmenfläche (zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) sind in den abgebildeten Übersichtsplänen dargestellt.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, Bauland für Einfamilienhäuser bereit zu stellen. Dabei soll die vorhandene Bebauung abgerundet und der Siedlungsrand im Norden gefasst werden.
Neben dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Art der vorhandenen Information | Thematischer Bezug |
5 Stellungnahmen mit Umweltbezug von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Bodendenkmale, Gewässerschutz, Bodenschutz, Immissionsschutz, Baugrund, Ingenieurgeologie, Flächeninanspruchnahme, Standortwahl, Landschaftsplanung, Artenschutz |
2 Stellungnahmen von Naturschutzverbänden | Überbauungsgrad, Boden- und Grundwasserschutz, Artenschutz |
Artenschutzfachbeitrag als Bestandteil des Umweltberichtes (Urheber: Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen)
| Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung bzgl. europäisch geschützter Arte |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen / Biotope, den Boden, Wasser, das Landschaftsbild sowie Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter geprüft. Diese sind im Umweltbericht dargelegt.
Hinweise: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Mühlhausen, den 01.07.2025
i.V. Riemann
Dr. Bruns - Siegel -
Oberbürgermeister
Übersichtspläne
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich nördlich der Georg-Büchner-Straße gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in öffentlicher Sitzung am 18.06.2025 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans, der Entwurf der Begründung und der dazu gehörende Umweltbericht sowie bereits vorliegende wesentliche Stellungnahmen mit Umweltbezug werden vom
31.07.2025 bis 05.09.2025 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen unter www.muehlhausen.de/rathaus-erkunden/amtliche-bekanntgaben/oeffentliche-auslegungen/ veröffentlicht und zusätzlich im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
montags | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
dienstags | von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr |
mittwochs | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
donnerstags | von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr |
freitags | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
sowie in der Stadt-Werkstatt, Steinweg 4 (barrierefrei) während folgender Zeiten
montags bis donnerstags | von 8 - 15:30 Uhr |
freitags | von 8 - 13:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Telefonnummer: 03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen unter stadtentwicklung-bauordnungmuehlhausende übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der Postanschrift (Ratsstraße 25) sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Der Änderungsbereich besitzt eine Größe von fast drei Hektar und befindet sich in der Flur 8 der Gemarkung Mühlhausen. Er begrenzt durch:
► im Süden: Kleingartenanlage „Weinberg 1922 e. V. und Intensivgrünland sowie Gärten nördlich der Georg-Büchner-Straße;
► im Osten: Wohnbebauung Johannisstraße 128 und Gartenflächen sowie Grünland nördlich der Georg-Büchner-Straße
► im Westen: Gartenflächen westlich des Schlotfegerweg;
► im Norden: Böschungsbereich des Johannistalbachs.
Der Änderungsbereich ist in dem abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Durch die Änderung des FNP sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Wohngebietes zur Errichtung von Einfamilienhäusern geschaffen sowie die vorhandene Bebauung abgerundet werden.
Neben dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Art der vorhandenen Information | Thematischer Bezug |
4 Stellungnahmen mit Umweltbezug von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Kulturgüter (Bodenfunde), Immissionsschutz, Baugrund/Ingenieurgeologie, Flächeninanspruchnahme, Artenschutz, Landschaftsplan |
2 Stellungnahmen von Naturschutzverbänden | Überbauungsgrad, Artenschutz, Boden- und Grundwasserschutz |
Artenschutzfachbeitrag als Bestandteil des Umweltberichtes des B-Plan Nr. 50 (Urheber: Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen) | Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung bzgl. europäisch geschützter Arten |
Hinweise:
Im Zuge der parallel zur Änderung des FNP stattfindenden Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 50 „Wohngebiet Georg-Büchner-Straße“ wurden die Belange des Umweltschutzes detailliert ermittelt und bewertet und in einem Umweltbericht dargelegt. Da sich der Änderungsbereich des FNP komplett im Bereich des B-Plans Nr. 50 befindet und mit der Änderung des FNP keine anderen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, wird für die FNP-Änderung kein separater Umweltbericht erstellt (§ 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB). Im Zuge der Erarbeitung des Entwurfs des B-Plans Nr. 50 wurden ein Artenschutzfachbeitrag und ein Grünordnungsplan erstellt. Die Unterlagen sind in den Umweltbericht zum Bebauungsplan integriert und stehen ebenfalls zur Verfügung.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen / Biotope, den Boden, Wasser, das Landschaftsbild sowie Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter geprüft. Diese sind im Umweltbericht dargelegt.
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Mühlhausen, den 01.07.2025
i.V. Riemann
Dr. Bruns - Siegel -
Oberbürgermeister
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-38 "Solarthermie und Geothermie nordwestlich der Stadtwerke" gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in öffentlicher Sitzung am 18.06.2025 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VEP-38 "Solarthermie und Geothermie nordwestlich der Stadtwerke", der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht, bereits vorliegende wesentliche Stellungnahmen mit Umweltbezug sowie Gutachten werden vom
31.07.2025 bis 05.09.2025 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen unter www.muehlhausen.de/rathaus-erkunden/amtliche-bekanntgaben/oeffentliche-auslegungen/ veröffentlicht und zusätzlich im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
montags | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
dienstags | von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr |
mittwochs | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
donnerstags | von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr |
freitags | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
sowie in der Stadt-Werkstatt, Steinweg 4 (barrierefrei) während folgender Zeiten
montags bis donnerstags | von 8 - 15:30 Uhr |
freitags | von 8 - 13:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Telefonnummer: 03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen unter stadtentwicklung-bauordnungmuehlhausende übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der Postanschrift (Ratsstraße 25) sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Der abgegrenzte Geltungsbereich besitzt eine Größe von etwa 34.560 m² und umfasst die Flurstücke 109/6 tlw., 82/2; 82/3; 83/3;83/2; 84; 85; 86; 87; 88; 110/2 tlw. der Flur 16 der Gemarkung Mühlhausen.
Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:
► im Süden: ehemalige Deponie;
► im Osten: Gartenflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen;
► im Westen: landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker);
► im Norden: landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie die externe Maßnahmenfläche (zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) sind in den abgebildeten Übersichtsplänen dargestellt.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Sondergebietes „Großsolarthermieanlage inklusive Geothermie“ für den Betrieb einer Solarthermie-Freiflächenanlage sowie einer Flächen-Geothermieanlage in der Gemarkung Mühlhausen, Flur 16, geschaffen werden.
Neben dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Art der vorhandenen Information | Thematischer Bezug |
4 Stellungnahmen mit Umweltbezug von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Bodenschutz, Lebensraum, klimatische Ausgleichsfunktion, Flächeninanspruchnahme, Ortsbild, Artenschutz, Grundwasserschutz, Agrarstruktur und Landwirtschaft, Immissionsschutz, Baugrund, Ingenieurgeologie |
Artenschutzrechtliche Beurteilung als Bestandteil des Umweltberichtes (Urheber: Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen) | Prüfung der Betroffenheit europarechtlich geschützter Arten durch das Planverfahren – Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen |
Grünordnungsplan integriert in den Umweltbericht (Urheber: Planungsbüro Dr. Weise) | Biotoptypen Bestand und Planung |
Fauna-Bericht (Urheber: Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen) | Erfassung der Betroffenheit von Brutvögeln, Reptilien und Feldhamstern |
Hydrogeologisches Gutachten (Urheber: Ingenieurgesellschaft für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau mbH, Mühlhausen) | Grundwasserschutz |
Schalltechnische Untersuchung (Urheber: GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH, Dresden) | Immissionsschutz |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen / Biotope, den Boden, Wasser, das Landschaftsbild sowie Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter geprüft. Diese sind im Umweltbericht dargelegt.
Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Mühlhausen, den 01.07.2025
i.V. Riemann
Dr. Bruns - Siegel -
Oberbürgermeister
Übersichtspläne
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich nordwestlich der Stadtwerke gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in öffentlicher Sitzung am 18.06.2025 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans, der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht sowie bereits vorliegende wesentliche Stellungnahmen mit Umweltbezug werden vom
31.07.2025 bis 05.09.2025 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen unter www.muehlhausen.de/rathaus-erkunden/amtliche-bekanntgaben/oeffentliche-auslegungen/ veröffentlicht und zusätzlich im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
montags | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
dienstags | von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr |
mittwochs | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
donnerstags | von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr |
freitags | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
sowie in der Stadt-Werkstatt, Steinweg 4 (barrierefrei) während folgender Zeiten
montags bis donnerstags | von 8 - 15:30 Uhr |
freitags | von 8 - 13:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Telefonnummer: 03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen unter stadtentwicklung-bauordnungmuehlhausende übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der Postanschrift (Ratsstraße 25) sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Der Änderungsbereich besitzt eine Größe von etwa 3,4 Hektar und wird begrenzt durch:
► im Süden: ehemalige Deponie;
► im Osten: Gartenflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen;
► im Westen: landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker);
► im Norden: landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker).
Der Änderungsbereich ist in dem abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Durch die Änderung des FNP sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Sondergebietes „Großsolarthermieanlage inklusive Geothermie“ für den Betrieb einer Solarthermie-Freiflächenanlage sowie einer Flächen-Geothermieanlage in der Gemarkung Mühlhausen, Flur 16 geschaffen werden.
Neben dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Art der vorhandenen Information | Thematischer Bezug |
5 Stellungnahmen mit Umweltbezug von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Landschaftsbild, Ortsansicht, Bodenfunktion, Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen, Agrarstruktur, Blendwirkung, Baugrund, Ingenieurgeologie, Hydrogeologie, Artenschutz, Landschaftsplanung |
Hinweise:
Im Zuge der parallel durchgeführten Entwurfserarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für diesen Bereich erfolgten eine artenschutzrechtliche Beurteilung, die Erstellung eines Fauna-Berichts sowie eines Grünordnungsplans. Die Unterlagen sind in den Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan integriert und stehen ebenfalls zur Verfügung. Weiterhin wurde eine schalltechnische Untersuchung auf Ebene des vorhabenbezogenen Bebauungsplans durchgeführt. Ein hydrogeologisches Gutachten liegt ebenfalls vor.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen / Biotope, den Boden, Wasser, das Landschaftsbild sowie Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter geprüft. Diese sind im Umweltbericht dargelegt.
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Mühlhausen, den 01.07.2025
i.V. Riemann
Dr. Bruns - Siegel -
Oberbürgermeister
2024
Öffentliche Bekanntmachungen zu den Stadtratssitzungen 2024
Sozialausschuss
Sonstige öffentliche Bekanntmachungen 2024
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 b "Industriegebiet Auf dem Schadeberg, 2. Erweiterung"
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VEP-36 "Solarpark Schröterode"
Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mühlhausen im Bereich im Bereich Schröterode (Solarpark Schröterode)
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 b "Industriegebiet Auf dem Schadeberg, 2. Erweiterung" gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mühlhausen im Bereich Auf dem Schadeberg (im Bereich des Bebauungsplans Nr. 29 b „Industriegebiet Auf dem Schadeberg, 2. Erweiterung)
Öffentliche Auslegung Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich Schröterode (Solarpark Schröterode)
Information an Kunden des Trink- und Abwasserzweckverbandes „Notter“: Herausgabe eines Amtsblattes sowie Systemumstellung – geänderte Gebührenbescheide
Öffentliche Auslegung VEP 36 Solarpark Schröterode
Thüringer Tierseuchenkasse: Beitragssatzung 2024
2023
Öffentliche Bekanntmachungen zu den Stadtratssitzungen 2023
Hauptausschuss
Sonstige öffentliche Bekanntmachungen 2023
Allgemeinverfügung Freistaat Thüringen, Landesamt für Verbraucherschutz: Abbrennverbot pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 für den Bereich der historischen Altstadt Mühlhausen zum Jahreswechsel 2023/2024
Wasserleitungsverband „Ost-Obereichsfeld“ Helmsdorf: Schließung Büro zwischen Weihnachten und Silvester 2023
Betrifft Trinkwasserversorgung OT Hollenbach
Trinkwasserzweckverband „Hainich“: Einladung Verbandsversammlung am 14.12.2023
Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung: Neubau Kita "Weltblick"
Trinkwasserzweckverband „Hainich“: Einladung Verbandsversammlung am 24.08.2023
Öffentliche Auslegung vom 31.07.-01.09.2023: Bebauungsplan Nr. 29 b | Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
Informationsveranstaltung zur Aufstellung | Änderung von Bebauungsplänen
- Schröterode | B-Plan Nr. VEP-36
- nördlich der Stadtwerke | B-Plan Nr. VEP-38
- Wendewehrstraße | B-Plan Nr. 2 b, 1. Änderung
- Änderung des Flächennutzungsplans in diesen Bereichen
Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch möchte die Stadtverwaltung alle Interessierten am
- Dienstag, dem 4. Juli 2023
- um 18:30 Uhr in den Stadtratssaal (Brotlaube)
zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie über deren voraussichtliche Auswirkungen recht herzlich einladen. In dieser Veranstaltung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Planungsziele sind die Errichtung von PV-Anlagen im Bereich Schröterode, die Errichtung einer Solarthermieanlage im Bereich nördlich der Stadtwerke und die Etablierung des neuen Feuerwehrstandortes im Bereich Wendewehrstraße.
Die Unterlagen können vom 26. Juni 2023 bis 21. Juli 2023 während der Sprechzeiten im Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 eingesehen werden. Während dieser Zeit ist die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung gegeben. Zusätzlich sind die Unterlagen im o. g. Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt unter öffentliche Auslegungen zu finden.
Die räumliche Abgrenzung der Planungsbereiche geht aus den abgebildeten Übersichtsplänen hervor.
Übersichtspläne
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation: Änderungsbeschluss Nr. 2 der Flurbereinigung Seebach Änderungsbeschluss Nr. 1 der Flurbereinigung Seebach-Ort (Gemeinsamer Änderungsbeschluss)
Thüringer Landgesellschaft mbH: Maßnahmen zur Verbesserung des ökologisches Zustandes der Unstrut auf dem Gebiet der Gemeinde Unstruttal und im Stadtgebiet Mühlhausen
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen
Information über Lärmkartierung/Ergebnisse für Mühlhausen online
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Lärmbelastung der Bevölkerung nach vergleichbaren Kriterien zu ermitteln. Die Kartierung des Umgebungslärms ist unter anderem entlang von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr gefordert.
In Thüringen wird die Lärmkartierung für alle betroffenen Strecken durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz durchgeführt. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Lärmaktionsplanung, welche im Verantwortungsbereich der Städte und Gemeinden liegt.
In Thüringen wurde die durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die Anzahl gegebenenfalls betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Diese Kartierung wurde auch für die Stadt Mühlhausen durchgeführt. Ab sofort sind die Lärmkarten auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) abrufbar, und zwar unter folgendem Link: https://www.tlubn.thueringen.de/kd/.
Der nächste Schritt wird für die Stadt Mühlhausen die Durchführung der Lärmaktionsplanung und die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes sein.
Mehr zum Thema finden Sie auch unter: Medieninformationen-Einzelansicht | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (thueringen.de)
Öffentliche Bekanntmachung zur Anhörung der Einwohner der Stadt Mühlhausen/Thüringen zum Entwurf der Landesregierung des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024
Gegenstand des Gesetzentwurfes ist auch die Auflösung der Gemeinde Rodeberg und die Eingliederung des Gebietes des Ortsteils Eigenrieden in das Gebiet der Stadt Mühlhausen/Thüringen.
Der Gesetzentwurf liegt vom 14. August 2023 bis zum 15. September 2023 im Bürgerservice/Bürgerbüro der Stadtverwaltung Mühlhausen, Obermarkt 21 während der Dienststunden
Montag | von 08.00 – 12.00 Uhr |
Dienstag | von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
Freitag | von 08.00 – 12.00 Uhr |
jeden 1. Samstag im Monat | von 09.00 – 11.30 Uhr |
zur Einsichtnahme für alle Einwohner öffentlich aus.
Eventuelle Stellungnahmen können schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens (5090-240-1489/18) bis zum 15. September 2023 an das:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 240
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
zur Weiterleitung über das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales an den Landtag gerichtet werden.
Bei Stellungnahmen, die nach dem 15. September 2023 eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.
Die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen enthalten regelmäßig personenbezogene Daten (Namen, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adressen). Die Stellungnahmen werden zum Zweck der Bearbeitung durch die Rechtsaufsichtsbehörde gespeichert und auswertet und sodann an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales weitergeleitet. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales speichert die von den Rechtsaufsichtsbehörden übersandten Stellungnahmen, wertet diese aus und leitet die Auswertung und die eingegangenen Stellungnahmen an den Thüringer Landtag weiter.
Zur Sicherung des Schutzes der in diesem Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten wird auf eine ausliegende „Information zu Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags sowie zur Umsetzung des Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes“ hingewiesen.
Des Weiteren erhalten alle Anzuhörenden im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Gelegenheit, sich zu folgenden Fragen zu äußern:
Frage 1:
Wie bewerten Sie das Verfahren zur freiwilligen Neugliederung?
Frage 2:
Wie bewerten Sie die Ziele der freiwilligen Neugliederung von kreisangehörigen Gemeinden?
Frage 3:
Wie bewerten Sie die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger im Verfahren zur freiwilligen Neugliederung?
Frage 4:
Wie bewerten Sie die finanziellen Anreize zur freiwilligen Neugliederung?
Frage 5:
Wie bewerten Sie die vorgesehene Verkürzung der Förderperiode um 2 Jahre (Anmerkung: siehe Artikel 3 des Gesetzentwurfs)?
Das am 1. März 2019 in Kraft getretene Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz (ThürBeteildokG) erfordert, dass sämtliche natürlichen oder juristischen Personen, die sich mit inhaltlichen Beiträgen, insbesondere Stellungnahmen, an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligen, in der öffentlich auf den Internetseiten des Thüringer Landtags zugänglichen Beteiligtentransparenzdokumentation mit ihrem Namen und den weiteren in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG genannten Angaben erfasst werden.
Jede natürliche oder juristische Person, die sich an dem Anhörungsverfahren zum o. g. Gesetzentwurf mit einer schriftlichen Äußerung beteiligt, muss deshalb zusammen mit ihrer Stellungnahme die in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG geforderten Informationen angeben. Zur Vereinfachung des Verfahrens kann das beiliegende Formblatt 2b zur Datenerhebung nach § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG verwendet werden, das auch beim Thüringer Landesverwaltungsamt bereitgehalten wird. Es ist auch der Information zur Umsetzung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes als Anlage beigefügt und kann weiterhin unter
https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-8231/
abgerufen werden. Für den Fall, dass eine Stellungnahme sensible Daten im Sinne von Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung enthält, wird auf Ziffer III des beiliegenden Informationsblatts sowie das ebenfalls beiliegende Formblatt 2 c für eine entsprechende Einwilligung in die Datenübermittlung hingewiesen.
Mühlhausen, den 31.07.2023
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister Siegel
2022
Sonstige öffentliche Bekanntmachungen 2022
Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für die Petri- und Nikolaivorstadt
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VEP-35 "Pfafferode, Erweiterung Klinikum"
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer A und B für das Jahr 2023
Tierstandserhebung
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation: Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen
Übungsanmeldung der Bundeswehr gem. § 69 Bundesleistungsgesetz (BLG)
Gesetzentwurf der Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden 2023
Nachschätzungsarbeiten §11 Bodenschätzungsgesetzes Gemarkung Mühlhausen und Ortsteile
Öffentliche Auslegung Teilplan Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen
Hochwasserschutz
Grenzwiederherstellung
Deichpflege & Deichunterhaltung
Bebauungsplan Nr. 29 b | Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
Flächennutzungsplan der Stadt Mühlhausen im Bereich Pfafferode (Erweiterung Klinikum)
Öffentliche Bekanntmachungen zu den Stadtratssitzungen 2022
Hauptausschuss
2021
Öffentliche Bekanntmachungen zu den Stadtratssitzungen 2021
Öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt
Ergänzend zu den öffentlichen Bekanntmachungen auf unserer Webseite finden sich Inhalte zum Thema im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen.