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Winterdienst Mühlhausen – Schnee- und Eisglättebekämpfung Wann räumt und streut die Stadt?

Der Winterdienst in Mühlhausen ist in den §9 und §10 der Straßenreinigungssatzung geregelt. Diese FAQ erklären Ihnen übersichtlich, wie der Winterdienst funktioniert und welche Aufgaben Sie als Grundstückseigentümer haben.

DIE WICHTIGSTEN PUNKTE

  • Die Stadt ist von 03.00 Uhr (werktags) | 06.00 Uhr (samstags, sonn- und feiertags) bis 20.00 Uhr im Winterdiensteinsatz
  • 07.00 (werktags) | 09.00 Uhr (samstags, sonn- und feiertags) ist das Ziel der ERSTEN Räumung – nicht das Ende des Dienstes
  • Bei starken Schneefällen: Wiederholungseinsätze den ganzen Tag über
  • Gehwege räumen: Eigentümer-Pflicht, nicht Stadt-Aufgabe
  • Streumaterial: Sand/Splitt vor Salz – Umwelt schonen
  • Im Zweifelsfall früh räumen/streuen – Sicherheit geht vor

Wesentlich ist: Gemeinsam sicher durch den Winter – Stadt und Anwohner Hand in Hand

Fragen und Antworten

Die Winterdienstperiode läuft vom 01. November 2025 bis 31. März 2026. Während dieser Zeit ist ein Winterdienst-Bereitschaftsplan aktiv.

Nein! Der Winterdienst ist den ganzen Tag über aktiv – von den frühen Morgenstunden bis 20.00 Uhr (Aufhören des allgemeinen Tagesverkehrs).

Der Winterdienst muss seinen ersten Räum- und Streueinsatz bis zum Einsetzen des Berufsverkehrs abgeschlossen haben:

  • Werktags: bis ca. 07.00 Uhr
  • Samstags, Sonntags und Feiertags: bis ca. 09.00 Uhr

Das ist aber NICHT das Ende des Winterdienstes – sondern die Deadline für die erste Durchfahrt!

Der Winterdienst läuft weiter! Bei starken Schneefällen:

  • Die Räum- und Streufahrzeuge machen Wiederholungseinsätze
  • Der Dienst ist den ganzen Tag über aktiv, um die Straßen befahrbar zu halten
  • Eine Verpflichtung zum ständigen Streuen besteht jedoch nicht, wenn aufgrund starker Schneefälle keine nachhaltige Verbesserung bzw. Sicherungswirkung erzielt wird
  • Nach dem Schneefall werden die Winterdienstmaßnahmen schnellstmöglich durchgeführt

Die Einsatzleiter fahren regelmäßig Kontrollstrecken ab:

  • Werktags: ab 03.00 Uhr
  • Samstags, sonntags, feiertags: ab 06.00 Uhr
  • Werktags: ab 04.00 Uhr bis 20.00 Uhr
  • Samstags, sonntags, feiertags: ab 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Der Winterdienst endet um 20.00 Uhr mit dem Aufhören des allgemeinen Tagesverkehrs.

Diese werden von Dritten im Auftrag der Stadt Mühlhausen betreut, einschließlich der Ortsteile (Windeberg, Saalfeld, Höngeda, Grabe, Eigenrieden). Gleiches gilt für die Landstraße L 2099 (Bollstedt/Höngeda), die Kreisstraße K 517 (Seebach) und die Landstraße L 1006.

WER RÄUMT WAS?

Die Stadt räumt nach Priorität:

Dringlichkeitsstufe I (vorrangig):

  • Hauptverkehrsstraßen
  • ÖPNV-Straßen
  • Zufahrten zu Krankenhaus, Rettungsstützpunkt, Feuerwehr
  • Besonders gefährliche Stellen
  • Bearbeitung: vorrangig und möglichst frühzeitig

Dringlichkeitsstufe II (danach):

  • Haupterschließungs- und Sammelstraßen
  • Problematische Steigungsstrecken

Dringlichkeitsstufe III (zuletzt):

  • Nebenstraßennetz
  • Bearbeitung: je nach Wetterlage und Leistungsfähigkeit

Grundsätzlich sind die Eigentümer und Besitzer der Grundstücke verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen. §3 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Mühlhausen, regelt, dass diese Verpflichtung von den Gegebenheiten vor Ort abhängt.

Das bedeutet:

  • Es können Ausnahmen oder Besonderheiten gelten, je nach örtlichen Verhältnissen
  • Nähere Informationen zu Ihrem Grundstück finden Sie in der Anlage der Straßenreinigungssatzung oder bei Rückfrage bei der Stadtverwaltung

Wichtig: Die Stadt räumt die Fahrbahnen – Sie räumen gemäß §3 die Gehwege vor Ihrem Grundstück, soweit die Satzung das vorsieht.

Der Winterdienst der Stadt kümmert sich um:

  • Fahrbahnen
  • Öffentliche Gehwege
  • Fußgängerüberwege

Der Winterdienst kümmert sich NICHT um:

  • Gehwege vor privaten Grundstücken (Eigentümer-Aufgabe!)
  • Private Wege

MEINE VERPFLICHTUNG ALS EIGENTÜMER - SCHNEEGLÄTTE (§ 9 Straßenreinigungssatzung)

Unverzüglich (sofort) nach Schneefall.
Das bedeutet:

  • Morgens vor Berufsverkehr
  • Nach nächtlichem Schneefall
  • Die Räumung darf nicht unnötig hinausgezögert werden

Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte muss bis zum folgenden Tag geräumt sein:

  • Werktags: bis 07.00 Uhr
  • Sonntags und feiertags: bis 09.00 Uhr

So breit, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Das bedeutet: mindestens begehbar und nutzbar.

Ja! Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen.

Sie müssen diesen – soweit möglich und zumutbar – lösen und ablagern.

  • Idealfall: Außerhalb des Verkehrsraumes
  • Wenn nicht möglich: Auf Verkehrsflächen nur so, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird (insbesondere Räumfahrzeuge nicht behindern)

 

Ja! Die geräumten Gehwegflächen müssen eine durchgehende Laufbahn bilden. Das bedeutet: Fußgänger sollen eine ununterbrochene, sichere Spur haben, auf der sie durchgehend gehen können – über mehrere Grundstücke hinweg.

Praktisch heißt das:

  • Räumen Sie Ihren Gehwegbereich so, dass die Laufspur nahtlos in die des Nachbarn übergeht
  • Orientieren Sie sich an der Laufspur des Nachbarn (gleiche Breite, gleiche Position)
  • Der später Räumende passt sich an die bestehende Laufspur an

Ja! Die Einläufe in Entwässerungsanlagen (einschl. der Gosse) und Hydranten müssen von Eis und Schnee freibleiben.

ZUGÄNGE – DIE BESONDEREN PFLICHTEN

Zugänge sind spezielle, besonders sichere Verbindungen, die separat geräumt und gestreut werden müssen:

Zugang zur Fahrbahn

  • Verbindung vom Gehweg zur Fahrbahn
  • Breite: mindestens 1,25 m (bei Schneeräumung)
  • Breite: mindestens 1,50 m (bei Eisglätte)
  • Warum? Rettungsfahrzeuge und Lieferwagen müssen schnell zur Fahrbahn kommen

Zugang zum Grundstückseingang

  • Verbindung vom Gehweg zur Haustür/Hofeinfahrt
  • Breite: mindestens 1,25 m (bei Schneeräumung)
  • Breite: mindestens 1,50 m (bei Eisglätte)
  • Warum? Notfall- und Rettungsdienste müssen ins Haus kommen

Zugang zu Überwegen (Zebrastreifen)

  • sicherer Weg zum Zebrastreifen
  • Muss besonders abgestumpft werden
  • Warum? Fußgänger, besonders Kinder und Ältere, brauchen sichere Wege zu Fußgängerüberwegen.

Ja! Zugänge haben Mindestbreiten, die größer sind als normale Gehwege: 

  • Schneeräumung  Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen.
  • Eisglätte: Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen in einer Breite von 1,50 m abzustumpfen.

Grund: Zugänge sind Sicherheitswege für Rettung und notwendige Bewegungen.

Ja! Auch Zugänge müssen nach nächtlichem Schneefall bis zum nächsten Morgen geräumt sein:

  • Werktags: bis 07.00 Uhr
  • Sonntags und feiertags: bis 09.00 Uhr
  • Rettungsdienste können nicht ins Haus kommen (Lebensgefahr!)
  • Müllabfuhr kann nicht arbeiten
  • Lieferdienste können nicht liefern
  • Fußgänger können nicht sicher über die Straße gehen
  • Ordnungswidrigkeit: Geldbuße bis 5.000,00 €
  • Haftung: Volle Haftung bei Unfällen/Schäden

MEINE VERPFLICHTUNG ALS EIGENTÜMER – EISGLÄTTE-BEKÄMPFUNG (§ 10 Straßenreinigungssatzung)

Sie müssen die Gehwege, Zugänge und grundstücksbegleitende Streifen abstumpfen (rutschfest machen). Das kann durch:

  • Räumen (Schnee/Eis beseitigen) oder
  • Streuen (Streumaterial aufbringen)

erfolgen.

  • Bürgersteige: in voller Breite und Tiefe
  • Zugänge zur Fahrbahn und Überwegen: mindestens 1,50 m Breite
  • Gehwege ohne Ausbauzustand: Mindestens 1,5 m Tiefe, in der Regel an der Grundstücksgrenze beginnend
  • Eisglätte: Reine Eisschicht – Bürgersteige in voller Breite abstumpfen
  • Schneeglätte: Schnee auf den Gehwegen – nur die zu räumende Fläche (nach § 9) abstumpfen

 

Priorität:

  1. Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material (erste Wahl)
  2. Asche: Nur begrenzt, um Verschmutzung zu vermeiden
  3. Salz: Nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände

Nein! Salz ist nur zulässig:

  • Zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände
  • In geringen Mengen
  • Salzrückstände müssen nach dem Auftauen sofort entfernt werden

Nein, absolut nicht! Salz und sonstige auftauende Materialien dürfen nicht auf Straßenbegleitgrün aufgebracht werden. Auch salziger/auftauender Schnee darf dort nicht gelagert werden.

So rechtzeitig, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Das ist eine unbestimmte Norm – im Zweifelsfall lieber früher streuen.

Nach 20.00 Uhr entstandene Glätte muss bis zum folgenden Tag beseitigt sein:

  • Werktags: bis 07.00 Uhr
  • Sonntags und feiertags: bis 09.00 Uhr

STRAFEN & HAFTUNG

Drei Konsequenzen:

  1. Ordnungswidrigkeit (Bußgeld): Geldbuße bis zu 5.000,00 € für Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht
  2. Ersatzvornahme (Kosten):
    • Die Stadt kann ein Unternehmen mit der Räumung beauftragen
    • Alle entstehenden Kosten (einschließlich Verwaltungsgebühren) werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt
    • Das Verfahren ist ordnungsrechtlich und kann zwangsweise durchgesetzt werden
  3. Haftung für Schäden:
    • Wenn jemand auf dem nicht geräumten Gehweg stürzt und verletzt wird, können Haftungsansprüche gegen Sie geltend gemacht werden
    • Dies gilt auch für Sachschäden

Die Stadt Mühlhausen. Bei Verstößen können ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden.

KONTAKT & INFORMATIONEN

Kontaktstelle für den Winterdienst:

Bauhof der Stadt Mühlhausen
Eisenacher Landstraße 14
Telefon während Dienstzeit: 03601-452 520 oder 452 521

Bei Beschädigungen durch den Winterdienst der Stadt:

  • Kontakt: Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
  • Telefon: 03601-452 521

Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform in der Stadt Mühlhausen/Thüringen

Die Umsetzung der Grundsteuerreform geht in die finale Phase. Bisher waren die Eigentümer aufgefordert, sich gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Das Finanzamt hat die Daten der Steuererklärungen entgegengenommen und verarbeitet.

Den Eigentümern wurde durch das Finanzamt ein Grundsteuerwert- und ein Grund-steuermessbescheid bekannt gegeben. Die Daten aus dem Grundsteuermessbescheid wurden und werden auch an die Stadt Mühlhausen übermittelt.

Nun sind die Kommunen in der Pflicht, alle Daten zu verarbeiten, sodass ab dem nächsten Jahr rechtsgültige Grundsteuerbescheide nach dem neuen Grundsteuerrecht erstellt und versendet werden können.

Fragen und Antworten

Der neue Wert eines Grundstücks ergibt sich unter anderem aus der Lage, der Größe, dem Bodenrichtwert, der Art der Bebauung, dem Alter des Gebäudes und / oder der Wohnfläche. Diese Angaben haben die Eigentümer in der Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben.

Für die Ermittlung der Grundsteuer sind - wie bisher auch - drei Schritte erforderlich:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl

=

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz

=

Grundsteuer

Das Finanzamt stellt auf Grundlage der abgegebenen Feststellungserklärung (Grundsteuerwerterklärung) den Grundsteuerwert für jedes bebaute oder unbebaute Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) fest. Der Grundsteuerwert ersetzt den bisherigen Einheitswert.

Das Finanzamt berechnet auf Grundlage des Grundsteuerwertbescheids den Grundsteuer-messbetrag. Durch das Finanzamt werden dem Eigentümer der Grundsteuerwertbescheid und der Grundsteuermessbescheid bekannt gegeben.

Der Hebesatz für die Grundsteuer ist eine Prozentzahl, also ein Faktor, der mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert wird. Für jeden einzelnen Eigentümer errechnet sich daraus die Höhe der Grundsteuern, die der Steuerpflichtige zahlen muss.

Für die meisten Eigentümer hat das Finanzamt Grundsteuermessbescheide bereits erstellt und diese Information ebenso an die Stadt Mühlhausen weitergeleitet. Für diese Eigentümer wird ein Grundsteuerbescheid erstellt und Anfang des Jahres 2025 versandt werden können.

Für die anderen Eigentümer und bei Änderungen werden nach Vorlage der Daten vom Finanzamt die Grundsteuermessbescheide verarbeitet und danach die Grundsteuerbescheide erstellt und versendet.

Die Grundsteuer ist, wie bisher auch, entsprechend den im neuen Grundsteuerbescheid ausgewiesenen Fälligkeiten zu zahlen.

Wie sich die individuellen Grundsteuerbeträge verändern werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Einige Grundstückseigentümer werden eine höhere und andere eine niedrigere Grundsteuer zahlen als bisher.

Grundsätzlich kann jeder Steuerpflichtige gegen den erhaltenen Grundsteuerbescheid Widerspruch erheben, aber ein Widerspruch hat u. a. nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes nicht im Grundsteuerbescheid der Stadt Mühlhausen/Thüringen inhaltlich korrekt widerspiegelt.

Die Stadt Mühlhausen/Thüringen ist verpflichtet, Ihren Widerspruch zu prüfen und sofern dem nicht abgeholfen werden kann, ist dieser an die Widerspruchsbehörde, dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis zur kostenpflichtigen Entscheidung zu übergeben.

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und prüfen Sie zunächst den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Ist die Bewertung des Grundstücks oder die Berechnung des Grundsteuerwertes fehlerhaft, muss gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Erhalt Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden.

Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt einen Antrag auf Überprüfung des Grundsteuerwertes zu stellen.

Die Entscheidungen, die das Finanzamt getroffen hat, sind für die Stadt Mühlhausen bindend. Änderungen können hier nur über das Finanzamt bewirkt werden.

Ja, gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung hat ein Widerspruch gegen einen Grundsteuerbescheid keine aufschiebende Wirkung.

Ein Widerspruch entbindet somit nicht von der Zahlungspflicht.

Ja, wenn die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bereits erklärt wurde und Sie auch mit dem Veranlagungsjahr 2025 steuerpflichtig bleiben, gilt das SEPA-Lastschriftverfahren fort und bedarf keiner neuen Erklärung.

Bitte prüfen Sie Ihre Daueraufträge zur Grundsteuer. Die bei der eigenen Bank eingerichteten Daueraufträge für die Grundsteuer sind durch die bisherigen Steuerpflichtigen zum 31. Dezember 2024 zu beenden.

Gebäude auf fremden Grund und Boden werden ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr als separate wirtschaftliche Einheit besteuert. Steuerpflichtig ist dann der Eigentümer des Grundes und Bodens auch für die aufstehenden Gebäude.

Geplant ist, dass die Hebesatzung in der ersten Sitzung des Stadtrates des neuen Jahres, am 26.02.2025, beschlossen wird. Dem schließen sich die Prüfung und Genehmigung durch die Kommunalaufsicht und die Öffentliche Bekanntmachung an, so dass voraussichtlich Anfang März 2025 die Hauptveranlagung erfolgen kann.

Die erste Fälligkeit für die Grundsteuer A und B wird für die Quartalszahler im April 2025 sein. Für die Jahreszahler bleibt es bei der Fälligkeit am 01.07.2025.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Steuerstelle der Stadt Mühlhausen gern zur Verfügung. Sie erreichen sie bei persönlichen Anliegen zur Grundsteuerreform in der Ratsstraße 21, 99974 Mühlhausen
zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung                     

Montag     8:00  bis  12:00 13:00 bis  18:00 Uhr
Dienstag 8:00  bis  12:00        
Donnerstag 8:00  bis  12:00 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00  bis  12:00        

 

sowie telefonisch 

Frau Schneegaß    03601  452  235
Frau Wincierz 03601 452 249
Frau Herz 03601 452 214
Frau Huber-Schröter 03601 452 248

 

oder per E-Mail: steuerstellemuehlhausen.de.

Informationen zu Garagen

Hintergrund

Die abgelaufenen Fristen nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz und die Grundsteuerreform zwingt alle Kommunen, bestehende rechtliche Konstrukte im Zusammenhang mit Garageneigentum neu zu ordnen. Auch in Mühlhausen betrifft dies zahlreiche Garagennutzer. Da weiterhin Unklarheiten und Missverständnisse kursieren, soll der folgende Text die Sachlage darstellen.

Fragen und Antworten

In der DDR war es gängige Praxis, Grundstücke zu pachten, um darauf Garagen zu errichten. Dies galt sowohl für Einzelpersonen als auch für sogenannte Garagengemeinschaften. Nach dem damals geltenden Zivilgesetzbuch der DDR befanden sich die Garagen dann im Eigentum derjenigen, die sie errichtet haben. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Bundesrepublik Deutschland ist eine solche Trennung von Grundstückseigentum und darauf errichteten Bauten jedoch unzulässig. Der Grundstückseigentümer ist automatisch auch Eigentümer aller fest mit dem Grundstück verbundenen Objekte – dazu gehören auch Garagen. Mit der Wiedervereinigung hätte dies prinzipiell zu einer Enteignung der bisherigen Garagenbesitzer zugunsten der Grundstückseigentümer geführt.

Um die Interessen der Betroffenen zu schützen, wurde seinerzeit vom Deutschen Bundestag das Schuldrechtsanpassungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz gewährte den Garagenbesitzern über Jahrzehnte weitgehenden Schutz, indem Kündigungen durch Grundstückseigentümer erschwert und Mietpreiserhöhungen durch die Nutzungsentgeltverordnung begrenzt wurden.

Für die Garagenbesitzer änderte sich daher bis Ende 1999 kaum etwas. Sie zahlten weiterhin Pacht, kümmerten sich um die Instandhaltung und konnten ihre Garagen verkaufen oder weitergeben. Seit dem Jahre 2000 fielen sukzessive immer mehr Schutzklauseln weg, die letzten am 31.12.2022. Seit dem 01.01.2023 gilt damit ausschließlich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Bereits seit Januar 2000 haben Grundstückseigentümer das Recht, bestehende Nutzungsverträge zu kündigen, wodurch die Garagen in ihr Eigentum übergehen würden (§ 23 Abs. 6 Schuldrechtsanpassungsgesetz). Die Stadt Mühlhausen verlängerte jedoch freiwillig die sogenannte Investitionsschutzfrist zweimal:

  • Bis zum 31.12.2021 (Amtsblatt der Stadt Mühlhausen, August 2004)
  • Erneut bis zum 31.12.2024 (Amtsblatt der Stadt Mühlhausen, 19.08.2020)

Ab dem 01.01.2025 erfolgt keine erneute Verlängerung – auch aufgrund der neuen Grundsteuergesetze. Dadurch entfällt auch der bisher von der Stadt auf privatrechtlicher Basis praktizierte Weg des Abschlusses von sogenannten „Dreiseitigen Verträgen“, die bisher den Weiterverkauf von Garagen ermöglichten.

Was sind DDR-Pachtverträge?

Als „DDR-Pachtverträge“ gelten Pacht-/Nutzungsverträge für eine Garage, die vor dem 03.10.1990 abgeschlossen wurden und in der Form noch heute bestand haben. Die Garage wird noch von dem im DDR-Pachtvertrag angeführten Pächter/Nutzer genutzt, bzw. von seinen Erben und es erfolgte kein Abschluss eines neuen Pachtvertrages nach dem 03.10.1990. Sofern der Abschluss eines neuen Vertrages erfolgte, wird damit der alte DDR-Pachtvertrag konkludent aufgehoben.

Für den DDR-Pachtvertrag gilt zunächst das Schuldrechtsanpassungsgesetz. Ergänzend gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), soweit das Schuldrechtsanpassungsgesetz nichts Abweichendes regelt.

Festsetzungen der Stadt Mühlhausen

Ein Verkauf einer Garage auf einem fremden Grundstück kann grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers erfolgen. Ein Verkauf oder eine Übertragung an Dritte ist seit dem 01.01.2025 ausgeschlossen.

Das Nutzungsentgelt für den im Vertrag benannten Nutzer beträgt derzeit 101,- EUR pro Jahr.

Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?

Nach § 23 Abs. 4 Schuldrechtsanpassungsgesetz gelten seit dem 04.10.2015 die Kündigungsfristen des BGB. Nach § 580a Abs. 1 BGB gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Nach § 11 Schuldrechtsanpassungsgesetz geht mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses das Eigentum an den Baulichkeiten auf den Grundstückseigentümer über.

Bestehen Entschädigungsansprüche im Falle einer Vertragskündigung durch die Stadt?

Nach § 11 Schuldrechtsanpassungsgesetz geht mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses das Eigentum an den Baulichkeiten auf den Grundstückseigentümer über. Eine Entschädigung in Höhe des Zeitwerts des Bauwerks ist seit 2022 nicht mehr zu zahlen (vgl. § 12 Abs. 2 SchuldRAnpG). In Betracht kommt lediglich die Zahlung einer Entschädigung, wenn der Verkehrswert der Grundstücke durch das Bauwerk im Zeitpunkt der Kündigung erhöht ist (vgl. § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG). Dies müsste der Nutzer durch ein von ihm beauftragtes Gutachten eines öffentlich bestellten Gutachters nachweisen.

Was passiert im Todesfall des Garagennutzers?

Gemäß § 16 Abs. 1 Schuldrechtsanpassungsgesetz ist im Todesfall des Nutzers sowohl dessen Erbe als auch der Grundstückseigentümer zur Kündigung des Vertrages nach § 564 Satz 2 sowie § 580 BGB berechtigt.

Nachfolgende Erläuterungen betreffen alle Garagennutzer, die einen Miet-/Pacht- oder Nutzungsvertrag für eine Garage auf städtischen Grundstücken ab dem 02.10.1990 abgeschlossen haben. Für diese Verträge gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Schuldrechtsanpassungsgesetz findet keine Anwendung.

Festsetzungen der Stadt Mühlhausen

Garagennutzer mit einem Vertragsbeginn ab dem 01.01.2021 zahlen einen vereinbarten Mietzins von 30,- EUR pro Monat.Bei Neuverträgen ab dem 01.01.2025 beträgt der Mietzins ebenfalls 30,- EUR pro Monat.

Für Garagennutzer mit einem Vertragsbeginn zwischen dem 03.10.1990 und dem 31.12.2020 beträgt das Nutzungsentgelt seit dem 01.04.2025 monatlich 15,- EUR. Für diese Verträge war zuvor ein Nutzungsentgelt von 70,- EUR jährlich vereinbart. Um den Nutzern ein Entgegenkommen zu signalisieren, hat sich die Stadt Mühlhausen zunächst für ein vermindertes monatlichen Entgelt entschieden.  

Die Stadt Mühlhausen erhebt vergleichsweise moderate Mietzinsen, die unter dem Niveau anderer Kommunen liegen.

Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?

Sofern der Vertrag keine abweichenden Regelungen enthält, gelten die Kündigungsfristen nach § 580 Abs. 1 BGB. Demnach kann der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

Bestehen Entschädigungsansprüche im Falle einer Vertragskündigung?

Entschädigungsansprüche nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz bestehen nicht, da der Vertrag nach dem 02.10.1990 abgeschlossen wurde und damit das Schuldrechtsanpassungsgesetz keine Anwendung findet. Entschädigungsansprüche bestehen nur dann, wenn in dem zugrunde liegenden Vertrag eine explizite Entschädigungsregelung vereinbart wurde.

Was passiert im Todesfall des Garagennutzers?

Gemäß § 580 BGB ist im Todesfall des Garagennutzers sowohl der Erbe als auch der Grundstückseigentümer berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen.

Als Sondereigentumsverträge gelten Verträge, mit denen die Stadt Mühlhausen als Grundstückseigentümerin der Fortführung von DDR-Pachtverträgen mit einem Dritten zugestimmt hat. Damit hat die Stadt als Grundstückseigentümerin das Sondereigentum an der Garage für einen Dritten anerkannt. Für diese Verträge gelten die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit den Bestimmungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes.

Festsetzungen der Stadt Mühlhausen

Ein Verkauf einer Garage auf einem fremden Grundstück kann grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers erfolgen. Ein Verkauf oder eine Übertragung an Dritte ist seit dem 01.01.2025 ausgeschlossen.

Das Nutzungsentgelt für den im Vertrag benannten Nutzer beträgt derzeit 101,- EUR pro Jahr.

Wer ist für Instandhaltungsmaßnahmen zuständig?

Die Instandhaltungspflicht obliegt hier den Nutzern, da sie als Sondereigentümer der Garagen angesehen werden.

Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?

Nachdem die Kündigungsschutzfristen des § 23 Schuldrechtsanpassungsgesetz abgelaufen sind, gelten die Kündigungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine Ausnahme gilt dann, wenn eine vertraglich abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde.

Bestehen Entschädigungsansprüche im Falle einer Vertragskündigung?

Nach § 11 Schuldrechtsanpassungsgesetz geht mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses das Eigentum an den Baulichkeiten auf den Grundstückseigentümer über. Eine Entschädigung in Höhe des Zeitwerts des Bauwerks ist seit 2022 nicht mehr zu zahlen (vgl. § 12 Abs. 2 SchuldRAnpG). In Betracht kommt lediglich die Zahlung einer Entschädigung, wenn der Verkehrswert der Grundstücke durch das Bauwerk im Zeitpunkt der Kündigung erhöht ist (vgl. § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG). Dies müsste der Nutzer durch ein von ihm beauftragtes Gutachten eines öffentlich bestellten Gutachters nachweisen.

 Was passiert im Todesfall des Garagennutzers?

Gemäß § 580 BGB ist im Todesfall des Garagennutzers sowohl der Erbe als auch der Grundstückseigentümer berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen.

Fragen und Antworten: Feuerwerk in der Mühlhäuser Innenstadt

Zum Jahreswechsel und auch während der Stadtkirmes gibt es in der historischen Altstadt von Mühlhausen kein Feuerwerk. Dieser Schritt dient dem Schutz des einzigartigen Kulturerbes: Die engen Gassen, die denkmalgeschützten Fachwerkhäuser und die fast vollständig erhaltene Stadtmauer sind besonders gefährdet durch Funkenflug und extreme Hitze, die durch Feuerwerkskörper entstehen können. 

Im Folgenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, warum dieses Verbot notwendig ist und wie es sich auf den Jahreswechsel und die Stadtkirmes auswirkt.

Die Altstadt von Mühlhausen ist ein wertvolles Kulturerbe mit einzigartiger historischer Bausubstanz. Enge Gassen, denkmalgeschützte Fachwerkhäuser und die fast vollständig erhaltene Stadtmauer sind besonders schützenswert. Feuerwerkskörper wie Raketen oder Batterien bergen erhebliche Brandgefahren:

  • Funken oder glühende Teile können durch offene Dachziegel, Lüftungsöffnungen oder Dachkanten eindringen.
  • Temperaturen von bis zu 2000°C können massive Schäden an historischen Gebäuden verursachen. Das Verbot dient somit dem Schutz der Bausubstanz und der Sicherheit der Anwohner sowie der Feiernden am 31. Dezember und 1. Januar.

 

Das Verbot gilt für den gesamten Bereich der historischen Altstadt von Mühlhausen sowie für eine angrenzende Pufferzone. Der genaue Geltungsbereich ist auf einer Karte im Lageplan dargestellt.

Ja, außerhalb der Verbotszone ist es weiterhin erlaubt, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (z. B. Silvesterraketen, Knallkörper, Fontänen) am 31. Dezember und 1. Januar abzubrennen. So kann der Jahreswechsel sicher gefeiert werden, während die Altstadt geschützt bleibt.

Die Stadt Mühlhausen dankt allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen für ihr Verständnis und ihre Unterstützung bei der Bewahrung des Kulturerbes.

Bis auf Weiteres wird es leider kein Feuerwerk zur Mühlhäuser Kirmes geben. Das Risiko eines Brandes in der historischen Altstadt ist einfach zu groß.

Denn aufgrund der engen Bebauung, der erschwerten Zugänglichkeit und der Beschaffenheit der Gebäude ergeben sich sowohl ein deutlich erhöhtes Risiko zur Entstehung eines Brandes als auch ein sehr großes potentielles Schadensausmaß im Brandfall.

Deshalb appelliert die die Mühlhäuser Feuerwehr schon seit Langem dringend, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Altstadt und dem angrenzenden Umfeld zu verzichten. Dies ist auch der Grund dafür, dass es ein solches Verbot ja inzwischen auch für Silvester gibt.
 

Auch in den zurückliegenden Jahren, als es ein Höhenfeuerwerk auf dem Blobach gab, war die Gefahr schon da. Die Mühlhäuser Feuerwehr hat mit hohem Aufwand dafür gesorgt, das Risiko in Grenzen zu halten und musste auch schon eingreifen, um Funken zu löschen und damit Brände zu verhindern. Dieser Kraftakt ist den Einsatzkräften auf Dauer nicht zumutbar – zumal die Ressourcen im Fall der Fälle an anderer Stelle fehlen. In Abwägung von Risiko, Kosten und Nutzen hat die die Stadt Mühlhausen in Abstimmung mit dem Traditionsverein Mühlhäuser Heimatfeste e.V. deshalb entschieden: Sicherheit geht vor!

Ein anderer Standort als der Blobach für ein Feuerwerk konnte bislang nicht gefunden werden. Denn wichtig sind zwei Dinge: Erstens, das Feuerwerk sollte für möglichst viele Menschen zu sehen sein; der Standort muss also freie Sicht bieten. Und zweitens muss der Standort gleichzeitig sicher sein – sprich es muss ausreichend Abstand zu Bäumen, Gebäuden etc. geben. Ein solcher Standort, der beides bietet, konnte bisher nicht gefunden werden.
Hinzu kommt, dass niemanden geholfen ist, wenn viele Kirmes-Besucher den Rummel auf dem Blobach und die Kirmesgemeinden verlassen, um das Feuerwerk zu sehen.

Mit dieser Frage hat sich die Stadtverwaltung sich auch schon intensiv beschäftigt. Jedoch hat die Prüfung von Alternativen zum klassischen Feuerwerk bisher leider zu keinem Erfolg geführt. Die Verantwortlichen werde aber weiterhin recherchieren, welche weiteren Möglichkeiten sinnvoll und bezahlbar sein könnten.

Eine Drohnenshow kann auf dem Blobach nicht stattfinden, da die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zum Starten und Landen sowie für den Schwarmflug der Drohnen nicht eingehalten werden können. Das bedeutet, dass eine entsprechende Darbietung ein Sicherheitsrisiko für Zuschauer und Mitarbeiter darstellen würde. Denn es bestünde die Gefahr, dass Drohnen abstürzen.

Auch für eine Lasershow ist der Blobach laut übereinstimmender Einschätzung mehrerer angefragter Anbieter ungeeignet. Auch hier ist das hohe Sicherheitsrisiko der Grund. Der Platz ist zu klein bzw. während des Rummels zu beengt, um erforderliche Sicherheitsabstände einzuhalten und Absperrmaßnahmen durchzusetzen – denn selbst Personen in den Fahrgeschäften könnten durch die Laserstrahlen verletzt werden. Technisch wird von einem Anbieter eine begrenzte Lasershow mit kleinen Laserleistungen im Bereich unmittelbar vor der Stadtmauer als einzige machbare Alternative gesehen. Entsprechend könnten diese aber auch nur wenige Zuschauer miterleben. So ziehen die Experten das Fazit: Aufwand und Nutzen für eine Lasershow stehen in keinem vernünftigen Verhältnis.

Umgestaltung Schwanenteich

Seit dem 13. Mai 2026 sind die ersten beiden Bauabschnitte des neu gestalteten Schwanenteichs für die Öffentlichkeit freigegeben. Das Areal steht allen Bürgerinnen, Bürgern und Gästen zur Verfügung – ein lang ersehntes Projekt für Mühlhausen. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen:

Fragen und Antworten: Umgestaltung Schwanenteich

Das Wasserspiel ist technisch komplex und dient neben der Optik der Sauerstoffzufuhr des Teichs sowie der Erzeugung einer Strömung, um Verunreinigungen in Richtung des Abflusses zur Automatikrechenanlage abzutransportieren. 

  • Aktueller Status: Drei von fünf Fischskulpturen sind installiert. Die Steuerungssoftware benötigt für den vollen Betrieb alle fünf Komponenten.
  • Übergangslösung: Bis zur Installation der restlichen Skulpturen in den kommenden Wochen laufen die Fontänen werktags von 15:00 bis 21:00 Uhr und am Wochenende von 12:00 bis 22:00 Uhr. Die Strömungsdüsen arbeiten zur Wasserreinigung werktags von 00:00 bis 14:00 Uhr und am Wochenende von 00:00 bis 11:00 Uhr..

Der Platz am Schwanenteich wurde als multifunktionaler Veranstaltungsort konzipiert.

  • Funktionalität: Die Natursteinfläche aus Granit bietet die notwendige Infrastruktur (Traglast, Anschlüsse) für Bühnen und Events, die auf Rasenflächen nicht realisierbar wären.
  • Kontrast: Der Platz bildet das Zentrum für Begegnung und Kultur. Es wird von intensiv bepflanzten Staudengärten und Grünanlagen umschlossen. Das Ziel ist eine Balance zwischen Nutzfläche und Naturraum.

Wir streben die Wiederaufnahme des Bootsbetriebs an. Hierbei müssen zwei Faktoren in Einklang gebracht werden:

  • Naturschutz: Ein entscheidender Punkt sind die Brutzeiten der Wasservögel.
  • Wirtschaftlichkeit: Wir untersuchen digitale Verleihsysteme, um einen Betrieb ohne dauerhaften Personaleinsatz effizient zu gestalten. Das neue Sonnendeck im dritten Bauabschnitt ist bereits als Anlegestelle vorbereitet.

Rückblick: Das Bootsfahrern ist derzeit nicht möglich, da ein natur- und artenschutzrechtliches Gutachten ergeben hatte, dass u. a. die Brutzeit der am Schwanenteich vorkommenden Haubentaucher berücksichtigt werden muss. Damit ist Bootsverkehr laut Gutachten nur noch ab Mitte August zulässig – diese Situation hätte übrigens unabhängig von der Neugestaltung jederzeit eintreten können, denn eine derartige Untersuchung hätte beispielsweise von Naturschutzverbänden angestoßen werden können.

Das Gebäude mit großen Glasfenstern und herrlichem Ausblick auf den Schwanenteich ist zentrale Service-Anlaufstelle.

  • Nutzung: Es dient der Information von Touristen, als Standort für Umweltbildung (Grünes Klassenzimmer), für Seminare sowie als besonderer Trau-Ort des Standesamtes. Die erforderliche Ausstattung ist vorhanden.
  • Infrastruktur: Hier befinden sich die barrierefreien Sanitäreinrichtungen sowie Ladestationen für E-Bikes.
  • Kurzfristig: Ein mobiles Angebot durch den Mühlhäuser Veranstaltungsservice sichert die Versorgung bei gutem Wetter ab. Zudem werden Veranstaltungen wie After-Work-Partys, Grillabende und Musik durchgeführt.
  • Langfristig: Die Sanierung der Tagungs- und Kulturstätte sowie des Restaurants wird Anfang 2027 beginnen. Die Entwürfe wurden bereits öffentlich präsentiert.

Die Arbeiten am West- und Südufer (dritter Bauabschnitt) laufen planmäßig.

  • Sicherheit: Aus Sicherheitsgründen bleibt dieser Bereich bis zur Fertigstellung der neuen Brücken und Aufenthaltsorte (z. B. Landschaftsfenster, Kletterspinne) gesperrt.
  • Ziel: Die vollständige Rundführung wird Ende 2026 freigegeben.

Im dritten Bauabschnitt werden folgende Elemente realisiert:

  • Erneuerung der Brücke an der Westseite des Teichs.
  • Besondere Aufenthaltsorte entlang des Hauptweges:
    • Neue Doppel-Kletterspinne am bisherigen Standort
    • Landschaftsfenster mit Schaukel
    • Erlebnisort am Bach („Wasserbaustelle“)
    • Landschaftsbalkon an der Kinderobstwiese
  • Sonnendeck in der Südost-Ecke:
    • Aussichtsplattform aus Holz mit Blick auf den Teich
    • Anlegemöglichkeit für Boote

Es gibt ausreichend neue Abfalleimer und Bänke – einige davon mit erhöhten Sitzflächen, um es speziell auch für ältere Menschen bequemer zu gestalten. Die neue Beleuchtung ist im Sinne des Naturschutzes so konzipiert, dass sie weitestgehend nur den Weg ausleuchten und nicht seitlich in den bepflanzten Bereich streuen, um die Beeinträchtigung für Tiere gering zu halten.

Der Spielplatz „Wasser – Mühlen – Mythen“ wurde nach inklusiven Standards entwickelt.

  • Barrierefreie Elemente: Ein Holzsteg ermöglicht Kindern im Rollstuhl den Zugang zu Sandspiel- und Sensorik-Stationen sowie einer Schwingmatte.
  • Sensorik: Sprudelsteine und Matschrinnen sind so gestaltet, dass sie haptische und visuelle Reize für alle Kinder bieten.

Die Toiletten unterliegen festen Öffnungszeiten, um Vandalismus vorzubeugen und Sauberkeit zu garantieren.

  • Zugang: Die Anlage im Informationszentrum ist mit dem Euro-Schlüssel-System ausgestattet. Dies ist ein europaweiter Standard, der berechtigten Personen (z. B. Rollstuhlfahrern) jederzeit während der Betriebszeiten einen sauberen und exklusiven Zugang ermöglicht.
  • Öffnungszeiten Toiletten: Montag bis Freitag 8-18 Uhr, Samstag bis Sonntag 8-22 Uhr (Oktober bis März bis 18 Uhr)

Ein Wickeltisch wird in der Damentoilette nachinstalliert.

Die Pflege des Areals wird durch zwei zusätzliche Stellen im Bauhof sichergestellt. Ganz allein schaffen sie das trotzdem nicht – wir alle sind aufgefordert, unseren Teil beizutragen, damit es schön bleibt. Deshalb appellieren wir an alle Besucherinnen und Besucher, verantwortungsvoll mit dem Areal umzugehen.

Der Gedanke, damit Vandalismus vorzubeugen, ist nachvollziehbar. Jedoch sind die Hürden dafür vom Gesetzgeber sehr hoch gesetzt. Erst, wenn nachgewiesen ist, dass in diesem Bereich eine konkrete Gefährdung z.B. durch viele dokumentierte Straftaten vorliegt, wird eine Videoüberwachung eventuell genehmigt.

Nicht direkt im Zuge der Umgestaltung des Schwanenteichs. Vielmehr hat die Stadtverwaltung ein fachlich hervorragend geeignetes, regional ansässiges Planungsbüro beauftragt, probate Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasserereignissen infolge Starkregen westlich des Schwanenteichs zu untersuchen.

Empfang von Rechnungen durch die Stadtverwaltung Mühlhausen

Im Sinne der fortschreitenden Digitalisierung hat die Stadtverwaltung Mühlhausen die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für eine vollständig elektronische Rechnungsbearbeitung geschaffen.

Die folgenden Rechnungsformate sind zulässig:

Papierbasierte Rechnungen auf dem Postweg sind weiterhin möglich, sollten jedoch nach Möglichkeit vermieden werden.

Rechnungen können per E-Mail als Anhang gesendet werden an das zentrale E-Mail-Rechnungs-Postfach der Stadtverwaltung Mühlhausen rechnungmuehlhausende.

Für die Anhänge verwenden Sie bitte zwingend PDF-Dateien.

Bitte vermeiden Sie unbedingt einen Versand an andere E-Mail-Adressen städtischer Fachbereiche/Referate oder Mitarbeiter!

Als Rechnungsersteller können Sie nach vorheriger Registrierung über die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes
https://xrechnung-bdr.de Rechnungen erfassen oder bereits elektronisch erstellte Rechnungen hochladen und direkt an die Stadtverwaltung Mühlhausen senden.
Bitte verwenden Sie hierfür die folgende, zentrale Leitweg-ID der Stadtverwaltung Mühlhausen:
Leitweg-ID der Stadtverwaltung Mühlhausen 16064046-0001-48

Um zukünftig eine medienbruchfreie, papierlose, volldigitale und effiziente Abwicklung der Rechnungsbearbeitung sicherzustellen, bitten wir Sie vordergründig einen der beiden digitalen Übermittlungswege zu nutzen.

Einführung einer Beherbergungssteuer in Mühlhausen

Die Beherbergungssteuer – auch bekannt als Tourismusabgabe, Kulturförderabgabe, Bettensteuer oder City Tax – ist eine Abgabe, die von Gästen für entgeltliche Übernachtungen in einer Stadt erhoben wird. Viele Städte und Gemeinden setzen sie bereits seit Jahren ein, um touristische und kulturelle Angebote zu fördern.

Mit den Einnahmen aus der Beherbergungssteuer möchte die Stadt Mühlhausen ein vielfältiges kulturelles Angebot finanzieren und fördern.

  • 2,50 € pro Übernachtung und Gast in:

    • Hotels

    • Gasthöfen

    • Pensionen

    • Ferienunterkünften

    • Privatunterkünften

  • 1,00 € pro Übernachtung und Gast auf Campingplätzen

Die Steuer wird maximal für 14 aufeinanderfolgende Übernachtungen im gleichen Beherbergungsbetrieb pro Kalenderjahr erhoben.

Die Satzung wurde in der Stadtratssitzung am 18. Juni 2025 beschlossen und tritt am 01. August 2025 in Kraft.

Steuerschuldner ist der Übernachtungsgast. Die Steuer ist zusätzlich zum Übernachtungspreis zu zahlen und muss auf der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.

Von der Beherbergungssteuer befreit sind:

  • Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

  • Personen, die aus zwingend medizinischen Gründen in Mühlhausen übernachten

  • Gäste in geriatrischen Pflegeeinrichtungen oder Rehabilitationszentren

Die genauen Ausnahmen sind abschließend in der Satzung geregelt.

  • Anmeldung des Betriebs bei der Steuerstelle der Stadt Mühlhausen innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Satzung (mit amtlichem Vordruck)

  • Einzug der Steuer vom Gast, Abführung an die Stadt und Nachweisführung>

  • Offene Ausweisung der Steuer auf der Gästerechnung

  • Quartalsweise Abgabe der Steuererklärung über einen amtlichen Vordruck

Die Beherbergungssteuer ist quartalsweise abzuführen. Die Steuererklärung muss jeweils bis zum 15. Tag nach Quartalsende eingereicht werden:

  • 15. April für das 1. Quartal

  • 15. Juli für das 2. Quartal

  • 15. Oktober für das 3. Quartal

  • 15. Januar des Folgejahres für das 4. Quartal

Die erste Steuererklärung ist voraussichtlich zum 15. Oktober 2025 einzureichen.

Die Vordrucke zur Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung sowie zur Steuererklärung stehen nach Inkrafttreten der Satzung auf der Homepage der Stadt Mühlhausen zum Download bereit.

Die Mitarbeiterinnen der Steuerstelle der Stadt Mühlhausen helfen Ihnen gern weiter.

Kontakt:

  • Adresse: Ratsstraße 21, 99974 Mühlhausen

  • E-Mail: steuerstelle@muehlhausen.de

  • Telefonisch und persönlich zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung

Aktuelle Informationen zur Satzung, dem Inkrafttreten sowie zu Formularen und Ausnahmeregelungen werden auf der Homepage der Stadt Mühlhausen,im elektronischen Amtsblatt und im Mitteilungsblatt der Stadt Mühlhausen bereitgestellt.