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Auslandsdeutsche

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl, dem 5. September 2021, bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Wenn Sie vor Ihrem Fortzug aus Deutschland in der Stadt Mühlhausen gemeldet waren, schicken Sie Ihren Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis an das Wahlbüro der Stadtverwaltung Mühlhausen.

Weitere Informationen zu diesem Thema sowie das Antragsformular sind auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters eingestellt (https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html).

Stadtverwaltung Mühlhausen Wahlbüro
Besucheranschrift  Obermarkt 21 (Brotlaube) 
Postadresse Ratstraße 25 
  99974 Mühlhausen | Thüringen 
    
    

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