Zum Inhalt springen

Wahl der Ortsteilbürgermeister

Die Ortsteilbürgermeister wurden zugleich mit den Stadtratsmitgliedern gewählt. Sie sind Ehrenbeamte der Stadt Mühlhausen, ihre Amtszeit ist an die Legislaturperiode des Stadtrates gebunden und beträgt fünf Jahre. Sie beginnt am ersten Tag des auf den Wahltag folgenden nächsten Monats. Im Falle einer Stichwahl beginnt sie frühestens am Tag nach der Annahme der Wahl.

Der jeweilige Ortsteil bildet das Wahlgebiet.

Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Außerdem muss der Bewerber seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in dem Ortsteil haben, in dem er sich als Kandidat aufstellen lassen möchte.

Jeder Wähler hat eine Stimme.

Der Ortsteilbürgermeister wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl – er wird direkt – gewählt.

Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen, so wird die Wahl ohne Bindung an den vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel entweder den einen Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlages kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

BEKANNTMACHUNGEN

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Oberbürgermeisters | der Oberbürgermeisterin der Stadt Mühlhausen am 26. Mai 2024: Zu finden im  Amtsblatt Nr. 3 | 4. März 2024

Feststellung der Wahlergebnisse zur Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Windberg am 26. Mai 2024: Zu finden im Amtsblatt Nr. 16 | Mai 2024

Feststellung der Wahlergebnisse zur Wahl Stadtratsmitglieder und der Ortsteilbürgermeister am 26. Mai 2024 sowie für die Stichwahl im Ortsteil Windeberg am 9. Juni 2024: Zu finden im Amtsblatt Nr. 18 | Juni 2024

Die nächste reguläre Wahl der Ortsteilbürgermeister findet 2029 statt.

Gleichstellungsbestimmung

Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnung gelten jeweils in der männlichen und weiblichen Form, als auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

Ortsrecht | Satzungen | Formularpool & weitere Informationen